Die Kinderversicherung schützt Ihre Kinder vor den finanziellen Folgen von Invalidität durch Krankheit oder Unfall.
Wie bieten Ihnen:
Monatliche Rente
Für die optimale Betreuung des Kindes erhalten Sie lebenslang eine monatliche Rente.
Sofortleistung
Ein einmaliger Betrag in Höhe von zwölf Monatsrenten wird Ihnen sofort mit der ersten Rente ausgezahlt. Damit haben Sie finanziellen Spielraum z. B. für dringend notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen.
Krankenhaustagegeld
Sollte Ihr Kind wegen einer Kranheit oder nach einem Unfall stationär behandelt werden müssen, erhalten Sie einen fest vereinbarten Betrag für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes. Das Krankenhaustagegeld wird bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes auch dann gezahlt, wenn es keinen Anspruch auf Invaliditätsrente hat, z. B. bei einer Blinddarm-Operation oder nach einem Unfall, bei dem alle Verletzungen folgenlos ausheilen
Kein Ausschluss von angeborenen und psychischen Erkrankungen
Angeborene und psychische Erkrankungen, die bei Antragstellung noch nicht bekannt sind, schließen wir vom Versicherungsschutz nicht aus.
Versicherungsschutz bis zum 21. Lebensjahr
Die Kinderversicherung bietet Schutz bei Invalidität und Krankenhausaufenthalt bis zum 21. Lebensjahr und damit ca. 3 Jahre länger als marktüblich.
Sicherheit auch im Todesfall des Versicherungsnehmers
Ihr Kind erhält auch dann umfassenden Versicherungsschutz, wenn Ihnen selbst als Versicherungsnehmer etwas zustoßen sollte. Wenn dies in den ersten beiden Jahren nach Vertragsabschluss geschieht, übernehmen wir für Sie die Beiträge bis zum 21. Lebensjahr des Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei Vertragsbeginn nicht älter als 45 Jahre sind.