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Der Rundumschutz für Ihr Kind - R+V-Kinderversicherung

Kinderversicherung

Das Plus an Sicherheit bei Invalidität.

Invalidität - ein Thema, an das bei Kindern niemand gerne denkt. Gerade hier ist aber zusätzlicher Schutz besonders wichtig, denn Kinder sind gesetzlich nur unzureichend abgesichert! Die R+V-Kinderversicherung schließt diese Lücke.

Ihre Vorteile

  • Versicherungsschutz bis zum 21. Lebensjahr
  • Sicherheit auch im Todesfall des Versicherungsnehmers
  • Kein Ausschluss von angeborenen und psychischen Erkrankungen
  • Service-Hotline - rund um die Uhr
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Unsere Leistungen

Die Kinderversicherung schützt Ihre Kinder vor den finanziellen Folgen von Invalidität durch Krankheit oder Unfall.

Wie bieten Ihnen:

  • Monatliche Rente

    Für die optimale Betreuung des Kindes erhalten Sie lebenslang eine monatliche Rente.
  • Sofortleistung

    Ein einmaliger Betrag in Höhe von zwölf Monatsrenten wird Ihnen sofort mit der ersten Rente ausgezahlt. Damit haben Sie finanziellen Spielraum z. B. für dringend notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen.
  • Krankenhaustagegeld

    Sollte Ihr Kind wegen einer Kranheit oder nach einem Unfall stationär behandelt werden müssen, erhalten Sie einen fest vereinbarten Betrag für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes. Das Krankenhaustagegeld wird bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes auch dann gezahlt, wenn es keinen Anspruch auf Invaliditätsrente hat, z. B. bei einer Blinddarm-Operation oder nach einem Unfall, bei dem alle Verletzungen folgenlos ausheilen
  • Kein Ausschluss von angeborenen und psychischen Erkrankungen

    Angeborene und psychische Erkrankungen, die bei Antragstellung noch nicht bekannt sind, schließen wir vom Versicherungsschutz nicht aus.
  • Versicherungsschutz bis zum 21. Lebensjahr

    Die Kinderversicherung bietet Schutz bei Invalidität und Krankenhausaufenthalt bis zum 21. Lebensjahr und damit ca. 3 Jahre länger als marktüblich.
  • Sicherheit auch im Todesfall des Versicherungsnehmers

    Ihr Kind erhält auch dann umfassenden Versicherungsschutz, wenn Ihnen selbst als Versicherungsnehmer etwas zustoßen sollte. Wenn dies in den ersten beiden Jahren nach Vertragsabschluss geschieht, übernehmen wir für Sie die Beiträge bis zum 21. Lebensjahr des Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei Vertragsbeginn nicht älter als 45 Jahre sind.
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Weitere Services

Service-Hotlines

  • Service-Hotline - 01802 7858633*

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
  • R+V-Unfall-Service - rund um die Uhr 01802 336789*

    Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich nach einem Unfall in einer Notsituation befinden.
Unfall-Schadenmeldung als Download-PDF

Bei Schäden im Bereich der Unfallversicherung benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Schadenmeldung. Hier können Sie sich das Formular für die Schadenanzeige (PDF 1023,9 KB)Informationen zum Dateiformatherunterladen:
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Versicherungsbedingungen für die Kinderversicherung

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