Selbstständige oder
freiberuflich Tätige (
z. B. niedergelassene Ärzte, Architekten, Notare) sowie
Studenten und
Beamte können sich privat krankenversichern - unabhängig von ihrem Einkommen.
Arbeitnehmer sind zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie können erst dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt die jeweils gültige
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die JAEG auch im Folgejahr überschritten wird.
Für Arbeitnehmer bedeutet das in diesem Jahr:
2011 liegt die JAEG bei 4.125 EUR pro Monat. Wenn Ihr Bruttogehalt 2011 mehr als 49.500 EUR beträgt, können Sie zum 01.01.2012 in die private Krankenversicherung wechseln. Natürlich nur, wenn Ihr Bruttogehalt auch 2012 oberhalb der dann geltenden JAEG liegen wird.
Übrigens: Auch Selbstständige, die in ein Arbeitnehmerverhältnis wechseln und ein Bruttogehalt oberhalb der JAEG beziehen, sind ab Beginn der Beschäftigung versicherungsfrei und können sich sofort privat krankenversichern. Das Gleiche gilt für Berufsanfänger mit entsprechend hohem Gehalt.