Zahnersatz (Tarif ZE)
Wer oder was ist versichert?
Kostenbeteiligung bei Zahnersatz.
Je nach Höhe der gewünschten Erstattung, kann man zwischen den Tarifen
- ZE 30 (bis zu 30 % Erstattung),
- ZE 40 (bis zu 40 % Erstattung) oder
- ZE 50 (bis zu 50 % Erstattung) wählen.
R+V erstattet Ihnen nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes die medizinisch notwendigen Aufwendungen für Zahnersatz entsprechend der gewählten Tarifstufe (Zusammen mit der Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse maximal 90 % des Rechnungsbetrages) Eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nicht erforderlich.
Mit unserem
Tarifrechner Zahnersatz können Sie beispielhaft Ihren Beitrag für unsere Zahnersatz-Zusatzversicherung online ermitteln.
Rechnen Sie selbst! (Link zu: Tarifrechner R+V-Krankenversicherung, www.wtr.kvpro.de)
Welche Besonderheiten gibt es?
Kostenerstattung auch für Keramikverblendungen, Inlays und Implantate!
Als Zahnersatz gelten:
- Zahnprothesen
- Zahnkronen
- Inlays (auch 1-flächige)
- Zahnbrücken
- Stiftzähne
- implantologische Leistungen
- implantatgetragener Zahnersatz
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Zusammenhang mit dem Zahnersatz
- Verblendungen
- Reparatur von Zahnersatz
Vor Beginn einer Zahnersatzmaßnahme ist es wichtig der
R+V ein Heil- und Kostenplan vorzulegen, da sonst nur die Hälfte der tariflichen Leistung erstattet werden kann.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs rechnet vom Versicherungsbeginn und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.
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