Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung Schwerpunkt Heilpraktiker (Tarif EG 4)
Wer oder was ist versichert?
- Sehhilfen
R+V erstattet Ihnen alle zwei Jahre 100 % des Rechnungsbetrages (maximal 200 EUR).
- Heilpraktiker
Wir übernehmen 40 % des Rechnungsbetrages im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
- Krankenhaustagegeld
Sie erhalten 15 EUR pro Tag, an dem die gesetzliche Krankenversicherung leistet zur freien Verfügung ohne zeitliche Begrenzung.
- Kurtagegeld
Sie bekommen 15 EUR zur freien Verfügung für die Dauer einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Kur, für den Zeitraum, für den die gesetzliche Krankenversicherung leistet, maximal 21 Tage.
- Auslandsreise-KV
Bei Auslandsreisen bis 45 Tage ersetzen wir Ihnen den Eigenanteil für
- Arztbehandlung
- Arznei- und Hilfsmittel
- schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenhausaufenthalte
Welche Besonderheiten gibt es?
Sehhilfen: Eine eventuelle Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Krankenhaustagegeld: Es besteht nur ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld, wenn die gesetzliche Krankenversicherung leistet und eine Bescheinigung mit ärztlicher Unterschrift eingereicht wird, auf der der Name des Krankenhauses, der Patientenname, die Diagnose, und der Behandlungszeitraum eingetragen sind.
Auslandsreisekrankenversicherung: Zusätzlich gehören folgende Beistandsleistungen zum Leistungsumfang:
- Bei längeren Krankenhaus-Aufenthalten im Ausland können die Kosten für Verwandtenbesuche bis zu 1.300 EUR erstattet werden.
- Bei Krankheit der Eltern werden für die Rückreise der Kinder bis 15 Jahre die Mehrkosten erstattet.
- Umfangreichere Hilfestellungen im Leistungsfall bekommen Sie auf Anfrage bei der R+V.
Eine Verlängerung des Versicherungsschutzes über 45 Tage hinaus ist nicht möglich!
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs läuft vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.
Leistungsbeispiel
Besuch beim Heilpraktiker:
Für Ihre Behandlung berechnet der Heilpraktiker gemäß
GebüH 300
EUR.
R+V beteiligt sich daran mit 40 Prozent, also 120
EUR
Die Heilpraktikerbehandlung kostet Sie statt 300
EUR nur noch 180
EUR.
Sie bekommen eine neue Brille:
Gesamtkosten der Brille (Gläser und Gestell) 300
EUR.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hiervon nichts. Ihr Eigenanteil beträgt 300
EUR.
R+V leistet hiervon 100 Prozent (maximal 200
EUR).
Ihre neue Brille kostet Sie statt 300
EUR nur noch 100
EUR!