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Krankenzusatzversicherungen

Ambulante Heilbehandlung (Tarif AG)

Wer oder was ist versichert?

  • ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und Zahnärzte
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Heilmittel
  • Leistungen der Hebamme und des Entbindungspflegers
  • gesetzlich festgelegte Zuzahlungen
  • Abschläge, die wegen der Wahl der Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben werden

Welche Besonderheiten gibt es?

Die R+V erstattet für diese Leistungen 80 % der Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Übersteigen die Leistungen nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt 1.000 EUR im Kalenderjahr, erhalten Sie den darüber liegenden Teil zu 100 % erstattet. Zu den erstattungsfähigen Leistungen gehört auch die so genannte "Praxisgebühr". Sofern die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung erbringt, erstatten wir Ihnen 40 % vom Rechnungsbetrag.

Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs rechnet vom Versicherungsbeginn und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.

Leistungsbeispiel

Sie haben Kostenerstattung mit Ihrer Krankenkasse vereinbart. Für eingehende privatärztliche Behandlung wegen einer beidseitigen Nasennebenhöhlenentzündung berechnet Ihr Hals-Nasen-Ohrenarzt (HNO) insgesamt 288 EUR. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit 83 EUR, somit beträgt Ihr Eigenanteil 205 EUR. Die R+V übernimmt hiervon 80 %, also 164 EUR.

Die Behandlung durch den HNO kostet Sie statt 205 EUR nur noch 41 EUR
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