Wer oder was ist versichert?
Der Ergänzungstarif für zahnärztliche Heilbehandlung ist eine mögliche Ergänzung zur
Krankheitskostenversicherung für ambulante Heilbehandlung (Tarife A) und kann nur in Verbindung mit dieser bestehen.
- Tarif Z75: 75 % Erstattung
- Tarif Z60: 60 % Erstattung
Übersteigen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie den in Tarif A genannten Betrag von 1.300
EUR pro Jahr, wird der darüber hinausgehende Teil entsprechend der Tarifstufe erstattet.
Welche Besonderheiten gibt es?
Besonderheiten im Zahnbereich:
Es gibt keine Erstattungshöchstbeträge und keine gestaffelte Zahnleistung in den ersten Versicherungsjahren. Es wird nicht zwischen Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädischen Maßnahmen unterschieden.
- Der versicherte Erstattungsprozentsatz erhöht sich um 10 %, wenn persönliche zahnärztliche Leistungen nicht höher als mit dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bewertet werden.
- Der versicherte Erstattungsprozentsatz erhöht sich um 10 %, wenn Leistungen für Prothetik und kieferorthopädischen Maßnahmen nicht höher als mit dem 2,3-fachen Satz der GOZ bewertet werden.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs läuft vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.
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