Wer oder was ist versichert?
Die Krankheitskostenversicherung für stationäre Heilbehandlung ist eine notwendige Ergänzung zur Krankheitskostenversicherung für ambulante Heilbehandlung (Tarife A) und kann nur in Verbindung mit dieser bestehen.
- Tarif S 101: Sie erhalten 100 % Erstattung für ein Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung
- Aufwendungen für Regelleistungen (Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt) und Wahlleistungen (Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) werden erstattet.
- Erstattungsbetrag bei Kuren max. 1.100 EUR alle 2 Jahre.
- Bei Auslandsreisen bis 45 Tage werden die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ohne Höchstgrenzen erstattet bzw. Bestattung im Ausland oder Überführungskosten bis 12.000 EUR. Dauert die Auslandsreise länger als 45 Tage, ist daher eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung erforderlich.
- Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen: bei Verzicht auf Ein- und Zweibettzimmer: 30 EUR, bei Verzicht auf Privatarzt: 40 EUR (Kinder bis 15 Jahre: 20 EUR).
- Psychotherapie bis zu 30 Tage im Kalenderjahr, darüber hinaus nur mit Zusage.
- Tarif S 102: Sie erhalten 100 % Erstattung für ein Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung
- Aufwendungen für Regelleistungen (Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt) und Wahlleistungen (Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) werden erstattet.
- Erstattungsbetrag bei Kuren max. 800 EUR alle 2 Jahre.
- Bei Auslandsreisen bis 45 Tage werden die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes ohne Höchstgrenzen erstattet bzw. Bestattung im Ausland oder Überführungskosten bis 12.000 EUR. Dauert die Auslandsreise länger als 45 Tage, ist daher eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung erforderlich.
- Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen: bei Verzicht auf Zweibettzimmer: 20 EUR, bei Verzicht auf Privatarzt: 40 EUR (Kinder bis 15 Jahre: 20 EUR).
- Psychotherapie bis zu 30 Tage im Kalenderjahr, darüber hinaus nur mit Zusage.
- Tarif S 103
- Aufwendungen für Regelleistungen (Mehrbettzimmer, diensthabender Arzt) im Krankenhaus werden erstattet.
- Erstattungsbetrag bei Kuren max. 550 EUR alle 2 Jahre.
- Psychotherapie bis zu 30 Tage im Kalenderjahr, darüber hinaus nur mit Zusage.
- Im Ausland und in Krankenhäusern im Inland, die nicht nach Bundespflegesatzverordnung abrechnen, werden für Unterkunft und ärztliche Leistungen im Drei- oder Mehrbettzimmer 100 %, im Zweibettzimmer 50 % und im Einbettzimmer 40 % ersetzt.
Welche Besonderheiten gibt es?
- Tarif S 101
- Ärztliche Leistungen werden auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet (bei entsprechender rechtsgültiger Vereinbarung zwischen Arzt und Patient).
- Beitragsfreistellung (nach 12-monatiger Versicherungsdauer) für die Krankheitskostentarife nach mindestens 8-wöchigem Krankenhausaufenthalt, solange der Krankenhaus-Aufenthalt dauert.
- Tarif S 102
- Selbstbehalt. Bei der Behandlung im Einbettzimmer werden pro Krankenhaustag 30 EUR von den im Einbettzimmer entstandenen Kosten abgezogen. Hinweis: Der Selbstbehalt kann durch ein Krankenhaustagegeld von 30 EUR abgesichert werden.
- Tarif S 103
- Rücktransport aus dem Ausland ist nicht versichert, und die Krankenhausleistungen im Ausland sind unter Umständen nicht ausreichend. Daher ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung erforderlich.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs läuft vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.
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