Was ist versichert?
- medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker (bis zum Mindestsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker)
- Arznei- und Heilmittel
- kleine Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen) bis 130 EUR zu 100 %, darüber hinaus zu 50 % (bei Tarif A 80 bis 130 EUR zu 80 %, darüber hinaus zu 40 %)
- große Hilfsmittel zu 100 %
- Vorsorgeuntersuchungen
- Psychotherapie (bis zu 30 Sitzungen pro Jahr, darüber hinaus nur mit Zusage)
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädische Behandlungen bis 1.300 EUR pro Jahr (keine Anrechnung auf 1.750 EUR bei Tarif A 80)
Welche Besonderheiten gibt es?
- Tarif A100: 100 % Erstattung
- Tarif A103: 100 % Erstattung. Selbstbehalt 300 EUR pro Jahr
- Tarif A105: 100 % Erstattung. Selbstbehalt 610 EUR pro Jahr
- Tarif A80: 80 % Erstattung bis 1.750 EUR pro Jahr im ambulanten Bereich, darüber 100 % (max. Selbstbehalt 350 EUR). 80 % Erstattung bis 1.300 EUR pro Jahr im Zahnbereich (max. Selbstbehalt 260 EUR)
Die Krankheitskostenversicherung für ambulante Heilbehandlung muss mit der
stationären Heilbehandlung kombiniert werden.
Besonderheiten im Zahnbereich: Keine Erstattungshöchstbeträge (gilt bei Mitversicherung der
Ergänzungstarife für zahnärztliche Heilbehandlung) und keine gestaffelte Zahnleistung in den ersten Versicherungsjahren. Es wird nicht zwischen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie unterschieden
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von drei Versicherungsjahren geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Als Versicherungsjahr gilt das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr des jeweiligen Tarifs läuft vom Versicherungsbeginn bis zum 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
Für in 2008 oder später geschlossene Verträge gilt eine verkürzte Laufzeit von 2 Jahren.
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