Welche Bedeutung hat der Unterversicherungsverzicht?
Beim
sog. Versicherungssummenmodell sollte die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Wohngebäudes entsprechen. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Tritt dann ein Schaden ein, wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Wir verzichten unter bestimmten Umständen auf die Anrechnung einer Unterversicherung im Versicherungsfall. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Berater.
Neu: Seit dem 01.01.2003 verzichten wir mit Einführung des sog. Wohnflächenmodells für Wohngebäude bis zu 2 Vollgeschossen bei Versicherung zum gleitenden Neuwert auf die Ermittlung einer Versicherungssumme. Wir bieten Ihnen somit eine unbegrenzte Gesamtentschädigung sowie einen generellen Unterversicherungsverzicht, wenn das Wohngebäude im Versicherungsschein korrekt beschrieben ist.
Ist Ihr Wohngebäude gegen Überschwemmung versichert?
Generell besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmung. Sie können jedoch Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mit einer Selbstbeteiligung von 200
EUR im Versicherungsfall einschließen.
Ist Ihr Gartenhaus mitversichert?
Privat genutzte Nebengebäude, wie
z. B. Ihr Gartenhaus, sind beitragsfrei bis zu einer von den vereinbarten Versicherungsbedingungen abhängigen Entschädigungsgrenze mitversichert. Aktuell bieten wir Versicherungsschutz bis zu 30.000
EUR.
Was ist als Vermieter für Sie wichtig?
Im Versicherungsfall entschädigen wir den privaten Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Ihre Mieter berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Wir ersetzen den privaten Mietverlust bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, längstens bis zu - je nach vereinbarten Versicherungsbedingungen - 12 oder 18 Monaten. Für eine Wohnung, die sie selbst bewohnen, erhalten Sie für diesen Zeitraum den ortsüblichen Mietwert.
Was müssen Sie in der kalten Jahreszeit beachten?
Sie sollten alle Gebäude und Gebäudeteile beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen oder Einrichtungen absperren, entleeren oder entleert halten. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn durch die Nichtbeachtung ein Frostschaden eintritt.
Sind Bruchschäden an Rohren mitversichert?
Versichert sind Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen innerhalb versicherter Gebäude sowie -soweit die Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen- auf dem Versicherungsgrundstück. Außerdem ersetzen wir Frostschäden innerhalb versicherter Gebäude an Armaturen, Waschbecken, Heizkörpern, Boilern etc.
Außerhalb des versicherten Gebäudes besteht beitragsfrei Versicherungsschutz gegen Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren innerhalb und, soweit sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, auch außerhalb der Versicherungsgrundstücke sowie an Ableitungsrohren auf dem Versicherungsgrundschück, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, bis zu einer Entschädigungsgrenze. Die Höhe dieser Entschädigungsgrenze hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Momentan bieten wir Ihnen Versicherungsschutz bis zu 20 EUR je m² Wohnfläche (Wohnflächenmodell) bzw. 1% der Versicherungssumme (Versicherungssummenmodell). Diese Entschädigungsgrenze kann erhöht werden.
Was müssen Sie bei einer Modernisierung oder sonstigen Baumaßnahmen beachten?
Durch bauliche Maßnahmen können sich der Beitragsberechnung zugrunde liegende Merkmale des Wohngebäudes z. B. Wohnfläche, Gebäudetyp, Bauausführung und -ausstattung, werterhöhend verändern. Diese Änderungen sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung bis zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode mitversichert. Mit Beginn der neuen Versicherungsperiode müssen Versicherungsschutz und Beitrag angepasst werden, damit im Schadenfall die Entschädigung nicht anteilig gekürzt werden muss. Beim sog. Versicherungssummenmodell muss die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns Änderungen am Gebäude mitteilen, damit wir den Versicherungsschutz rechtzeitig aktualisieren können.