In der Wohngebäudeversicherung sind beitragsfrei versichert:
- bei korrekter Beschreibung des Wohngebäudes gilt:
- Versicherungsschutz zum ortsüblichen Neubauwert des Wohngebäudes ohne Begrenzung durch eine Versicherungssumme
- kein Abzug wegen Unterversicherung
- unbegrenzte Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
- unbegrenzte behördliche Mehrkosten
- Hotelkosten bis zu 100 EUR pro Tag, maximal 100 Tage
- privater Mietverlust, maximal 18 Monate
- Ersatz von Darlehenszinsen bei selbstbenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern/Eigentumswohnungen bis 10.000 EUR (für maximal 18 Monate)
- unbegrenzte Aufräumungskosten für Bäume
- unbegrenzte Rückreisekosten aus dem Urlaub
- Kosten des Sachverständigenverfahrens - ab einer Schadenhöhe von 25.000 EUR, Übernahme von 80% der Kosten, jedoch maximal 25.000 EUR
- Dekontaminationskosten bis zu 3.000 EUR (maximal 10.000 EUR pro Jahr)
- beitragsfreie Feuer-Rohbauversicherung für maximal 24 Monate
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit - ohne zusätzliche Prüfung
- freistehende privat genutzte Nebengebäude, bauliche Grundstücksbestandteile und sonstiges Gebäudezubehör bis zu 30.000 EUR
- bis zu drei Garagen / Carports
- Wasseraustritt aus Fußbodenheizungen, Aquarien, Wasserbetten und Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes
- Wasserverlust bis zu 300 EUR
- Rohrverstopfung bis zu 300 EUR
- Armaturen bis zu 150 EUR
- Rohrpaket bis zu 20 EUR je m² Wohnfläche (erhöhbar)
- Wasserzu- und -ableitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück
- Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes
- Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte nach Einbruch
Gegen einen geringen Mehrbeitrag sind versicherbar:
- Überspannungsschäden durch Blitz
- weitere Elementarschäden, z. B. Überschwemmung, Erdbeben
- Gebäudeglas
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