Welche Bedeutung hat der Unterversicherungsverzicht?
Bisher wurde in der Hausratversicherung eine Versicherungssumme vereinbart, die dem tatsächlichen Wert Ihres gesamten Hausrates entsprechen sollte. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme
niedriger ist als der Versicherungswert. Tritt dann ein Schaden ein, wird die
Entschädigung anteilig gekürzt.
Neu: Seit dem 01.01.2003 verzichten wir mit Einführung des sog. Wohnflächenmodells auf die Ermittlung einer Versicherungssumme. Wir bieten Ihnen somit eine unbegrenzte Gesamtentschädigung (für Wertsachen gelten jedoch weiterhin Entschädigungsgrenzen) sowie einen generellen Unterversicherungsverzicht, wenn die Wohnfläche Ihrer Wohnung korrekt angegeben ist.
Was ist als Mieter für Sie wichtig?
Von Ihnen in das Gebäude eingebrachte Sachen, wie
z. B. Markisen, Fernsehantennen, sanitäre Anlagen und die Einbauküche, für die Sie die Gefahr tragen, sind nicht über die Gebäudeversicherung Ihres Vermieters, sondern über Ihre Hausratversicherung abgesichert.
Ist der Hausrat Ihres Kindes während der Ausbildung / des Studiums mitversichert?
Solange Ihr Kind weiterhin in Ihrer Wohnung wohnt, sind Hausratgegenstände Ihres Kindes in vollem Umfang mitversichert. Hält sich Ihr Kind während der Ausbildung, des Studiums, der Wehrpflicht oder des Zivildienstes außerhalb Ihrer Wohnung auf, so sind Hausratgegenstände im Rahmen der Außenversicherung nur dann mitversichert, wenn Ihr Kind keinen eigenen Hausstand gegründet hat. Dies ist dann anzunehmen, wenn der Aufenthalt vorübergehend ist und Ihr Kind die Absicht hat, nach Abschluss des Studiums, der Ausbildung etc. in die elterliche Wohnung zurückzukehren. Beispielsweise wäre der Hausrat Ihres Kindes in einem Studentenwohnheim oder in einem möblierten Zimmer mitversichert. Die Höhe der Entschädigungsgrenze hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Aktuell bieten wir Versicherungsschutz in der Außenversicherung bis zu 20.000
EUR.
Hat Ihr Kind eine eigene Wohnung bezogen,
bzw. reicht die
o. g. Entschädigungsgrenze nicht aus, so sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Ist Ihr Hausrat gegen Überschwemmung versichert?
Generell besteht kein Versicherungsschutz bei Überschwemmung. Sie können jedoch Versicherungsschutz gegen weitere Elementarschäden, wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch mit einer Selbstbeteiligung von 200
EUR im Versicherungsfall einschließen.
Ist Ihr Hausrat im Urlaub versichert?
Der Versicherungsschutz gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Beraubung, Leitungswasser und Sturm/Hagel erstreckt sich im Rahmen der Außenversicherung nicht nur auf Hausratgegenstände in Ihrer Wohnung, sondern weltweit auch auf versicherte Sachen, die sich vorübergehend (
max. drei Monate) außerhalb der Wohnung befinden. Es besteht
z. B. Versicherungsschutz, wenn Ihnen auf einer Urlaubsreise bei einem Einbruch ins Hotelzimmer Hausratgegenstände entwendet werden. Die Höhe der Entschädigungsgrenze hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Aktuell bieten wir Versicherungsschutz in der Außenversicherung bis zu 20.000
EUR.
Wie ist der Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad geregelt?
Fahrräder, die bei Einbruch in die Wohnung bzw. den Keller gestohlen werden, sind generell über Ihre Hausratversicherung abgesichert.
Zusätzlich bieten wir Ihnen an, Ihre Fahrräder gegen den Fahrraddiebstahl abzusichern. Ihr durch ein Schloss gesichertes Fahrrad ist dann versichert, wenn Sie es
z. B. vor dem Supermarkt abgestellt haben und es zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr entwendet wird. Es besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn Ihr abgeschlossenes Fahrrad aus dem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum gestohlen wird.
Was müssen Sie bei einem Umzug beachten?
Während des Wohnungswechsels besteht in Ihrer alten sowie in Ihrer neuen Wohnung Versicherungsschutz. Zwei Monate nach Umzugsbeginn erlischt der Versicherungsschutz in Ihrer alten Wohnung. Einen Umzug sollten Sie uns unbedingt mitteilen, da wir folgende Informationen benötigen: Ihre neue Anschrift, die Wohnfläche Ihrer neuen Wohnung und - sofern vorhanden -
ggf. eine geänderte Versicherungssumme.