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Zeitlich befristete PrivatRente

Die optimale Lösung für eine finanzielle Überbrückung.

Manchmal reicht eine kurzzeitige private Rente aus, um z. B. den Vorruhestand finanziell zu sichern oder die Rente für kurze Zeit einem höheren Versorgungsbedarf anzupassen. Dann ist die zeitlich befristete PrivatRente die geeignete Lösung.

Leistungsbeispiel für einen Mann

Das nachfolgende Leistungsbeispiel basiert auf einer Rentenlaufzeit von 10 Jahren und einer Garantiedauer von 9 Jahren. Dem Leistungsbeispiel liegt die sofort beginnende zeitlich befristete Rentenversicherung zugrunde (Tarif LST):

  • Ziel der zeitlich befristeten PrivatRente ist die Überbrückung einer erwerbgeminderten Zeit bis zum Beginn der gesetzlichen Rente.
  • Die Rente zahlen wir bis zum Ablauf der vereinbarten Rentenlaufzeit von 10 Jahren. Bei Tod der versicherten Person vor diesem Zeitpunkt wird die Rente bis zum Ende der vereinbarten Garantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Das folgende Leistungsbeispiel basiert auf einem Versicherungsbeginn zum 01.01.2012 und es liegen normale Risiko- und Gesundheitsverhältnisse sowie die am 01.01.2012 gültigen steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen zugrunde.

Beitrag

Der einmalige Beitrag beträgt 50.000 EUR.

Leistungen

Eintrittsalter Garantierte monatliche Rente Monatliche Rente inkl. beispielhaft
hochgerechneter Überschussbeteiligung
50 Jahre 426,09 EUR 444,54 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung)
55 Jahre 426,65 EUR 445,11 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung)
60 Jahre 427,39 EUR 445,88 EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Informationen zur Überschussbeteiligung)

** Wichtige Informationen zur Überschussbeteiligung

Die dargestellten Gesamtleistungen ergeben sich auf Grundlage des Tarifs bei Vertragsabschluss mit der zuletzt für Versicherungsbeginne 01.04.2012 bis zum 01.06.2012 gültigen Überschussbeteiligung. Die Höhe der Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt.

Die jährlichen Überschussanteile der Rentenversicherung werden zur Bildung einer Sofortüberschussrente verwendet. Die Höhe der Sofortüberschussrente ist abhängig vom Überschussanteilsatz und kann sich ändern. Der Überschussanteilsatz wird jährlich neu festgelegt. Wird er niedriger festgelegt, fällt die Sofortüberschussrente. Deshalb kann eine Senkung der Sofortüberschussrente auch dann noch erfolgen, wenn wir Ihnen die Sofortüberschussrente bereits über einen längeren Zeitraum in unveränderter Höhe ausgezahlt haben. Die Höhe der garantierten Rente ändert sich selbstverständlich nicht.

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch?

Dann kommen Sie bei uns vorbei. Unsere R+V-Mitarbeiter stehen Ihnen in mehr als 11.000 Bankstellen der Volksbanken Raiffeisenbanken sowie in unseren Generalagenturen und Hauptvertretungen gern zur Verfügung.

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