Ausgangssituation
Für eine Option auf ein Pflegetagegeld in Höhe von 25
EUR pro Tag (bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe II in Monaten mit 30 Tagen sind das 750
EUR) mit Sofortschutz bei Unfällen, zahlt etwa ein 45 Jahre alter Mann einen Monatsbeitrag von nur 4,84
EUR.
Zusätzlich werden monatlich 60
EUR in eine Rentenversicherung angelegt, so dass er auf einen Gesamtbeitrag von monatlich 64,84
EUR kommt.
Leistung
Er erhält daraus mit 67 Jahren eine monatliche garantierte Rente in Höhe von 63,38
EUR, inklusive der Überschussbeteiligung eine hochgerechnete Gesamtrente von monatlich 118,57
EUR** (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Hinweise zur Überschussbeteiligung), die er zur Finanzierung der Pflegetagegeldversicherung einsetzen kann.
Alternativ kann er sich für eine garantierte Kapitalabfindung von 16.456,33
EUR entscheiden, inklusive hochgerechneter Überschussbeteiligung 21.976,82
EUR* (Bitte beachten Sie unsere wichtigen Hinweise zur Überschussbeteiligung).
** Wichtige Informationen zur Überschussbeteiligung
Die dargestellten Gesamtleistungen ergeben sich durch beispielhafte Hochrechnung mit den zuletzt für das Jahr 2012 bei der
R+V Lebensversicherung AG festgelegten Überschussanteilsätzen.
Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind trotz der Darstellung mit Euro und Cent nur als Beispiele anzusehen.
Die Beiträge können sich infolge von Beitragsanpassungen der
R+V Krankenversicherung
AG künftig ändern. Dies kann dazu führen, dass die vereinbarte Rente aus dem Vertrag mit der
R+V Lebensversicherung
AG möglicherweise nicht mehr ausreicht, um die Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung zu begleichen.
Die Gesamtrente wurde beispielhaft auf Grundlage des Tarifs bei Vertragsabschluss ermittelt. In den beispielhaft hochgerechneten Gesamtleistungen sind eine Schlussüberschussbeteiligung und eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven enthalten. Es wird jährlich neu festgelegt, in wie weit eine Schlussüberschussbeteiligung und eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven anfällt. Ausschlaggebend ist die Schlussüberschussbeteiligung und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven, die für den Rentenbeginn festgelegt wird.
Die Höhe der Gesamtrente ist so gewählt, dass sie aus heutiger Sicht ausreicht, um die Beiträge für die Pflegetagegeldversicherung im Alter zu zahlen.
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