Über eine Einladung zum Kindergeburtstag freut sich jedes Kind. Die Eltern sollten aber beachten, dass sie damit einen Vertrag miteinander abschließen und somit die Aufsichtspflicht bei den Gastgebern liegt.
Wer haftet bei einem Unfall?
Über eine Einladung zum Kindergeburtstag freut sich jedes Kind. Die Eltern sollten aber beachten, dass sie damit einen Vertrag miteinander abschließen und somit die Aufsichtspflicht bei den Gastgebern liegt.