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Auslandsreise-Kranken­versicherungen

Immer sicher unterwegs. Ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, wenn Sie im Ausland krank werden, wird häufig nur ein Teil der anfallenden Kosten übernommen. Sorgen sie deshalb vor, damit Sie Ihre Reise sicher und unbeschwert genießen können.


  • Absicherung bei Auslandsreisen, weltweit
  • Schutz bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen
  • Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte
  • 24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall

 

Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung und die Corona-Pandemie. Das müssen Sie wissen:

Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung und die Corona-Pandemie. Das müssen Sie wissen:

Habe ich Versicherungsschutz, wenn ich im Ausland an COVID-19 erkranke?

Im Rahmen Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung sind die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung im Ausland wegen COVID-19 im tariflichen Leistungsumfang versichert. Wir erstatten Ihnen auch einen erforderlichen Rücktransport, soweit er in Ihrem Tarif versichert ist. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Fall wegen möglicher Reisebeschränkungen oder fehlendem medizinischen Personal zu Verzögerungen kommen kann.

Besteht auch Versicherungsschutz, wenn ich im Urlaub bin und wegen der Corona-Pandemie nicht nach Hause reisen kann?

Ist Ihre Heimreise bis zum Ablauf des vereinbarten Versicherungsschutzes (45 Tage oder einer darüber hinaus gegen Beitragszuschlag vereinbarten Zeitspanne) nicht möglich wegen

  • einer im Ausland eingetretenen COVID-19-Erkrankung, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, solange Ihre Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
  • eines Corona-Ausbruchs in Ihrem Reiseort, von dem Sie gesundheitlich nicht betroffen sind, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Sie erreichen uns unter der 24-Stunden-Hotline 0049 611 533-6290 oder per E-Mail unter gesundheit-weltweit@ruv.de. Sie können Ihren Versicherungsschutz gegen einen Beitragszuschlag von 2,50 EUR/Tag für Personen bis 64 Jahre sowie 6,50 EUR/Tag für über 64-Jährige jeweils um mindestens 14 Tage bei der R+V Krankenversicherung AG verlängern.

Was muss ich noch zu meinem Versicherungsschutz wissen?

Bitte denken Sie daran, dass wir entstehende Mehrkosten für eine wegen Corona verschobene Rückreise oder ein anderes Verkehrsmittel nicht erstatten. Dies gilt auch für zusätzliche Kosten wegen einer angeordneten Quarantäne, wenn Sie selbst nicht mit dem Corona-Virus infiziert sind oder aber trotz einer Infektion keiner Behandlung bedürfen. Kosten für den Kauf von Medikamenten, die Sie schon vor Reiseantritt regelmäßig einnehmen mussten, sowie für regelmäßig notwendige Untersuchungen/Kontrollen wegen bereits vor der Reise bestehender Krankheiten und Beschwerden übernehmen wir nicht.

Unsere Empfehlungen:

Informieren Sie sich vor Ihrem Reiseantritt über Reisehinweise und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseziel und halten Sie auch im Ausland die Abstands- und Hygieneregeln ein.

Denken Sie immer daran: Nicht überall ist das Gesundheitssystem so gut und leistungsfähig wie hier in Deutschland.

Versorgen Sie sich rechtzeitig vor der Reise mit ausreichend Medikamenten, die Sie regelmäßig einnehmen müssen und berücksichtigen Sie hierbei, dass sich Ihre Rückreise eventuell verzögern kann.

Fühlen Sie sich nicht ganz gesund oder leiden unter einer chronischen Erkrankung, klären Sie Ihre Reisefähigkeit mit dem Arzt Ihres Vertrauens ab.

Als genossenschaftlicher Versicherer ist es uns wichtig, dass Sie sich und Ihre Familie schützen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen, daher raten wir Ihnen von Gebieten mit einer Reisewarnung ab.

 

 

Darum ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung wichtig.

Ein Skiunfall in Österreich, ein Magen-Darm-Infekt in Mexiko oder ein starker Sonnenbrand in Spanien. Schnell können Sie im Urlaub auf medizinische Hilfe angewiesen sein. Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die im Ausland entstehenden Kosten nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hinzu kommt, dass die GKV nur die Leistungen bezahlt, welche das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes üblicherweise für diesen Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen – auch für Medikamente. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse prinzipiell nicht übernommen. Mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal wie oft und wohin Sie verreisen – Sie sind im Krankheitsfall jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.

Tipp für Privatversicherte
Auch privat versicherte Personen erhalten oft keinen 100%igen Schutz. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre PKV alle Kosten im Ausland abdeckt. In vielen Tarifen ist z. B. der medizinische notwendige Rücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen. Selbst wenn Ihre private Kranken-Vollversicherung Leistungen im Ausland beinhaltet, kann der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.

Tarifunterschiede und Gültigkeit

Sie können verschiedene Tarife für Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung bei R+V wählen:

  FernWeh (ARED) FernWeh Familie (ARFD)
Für wen geeignet Ein attraktiver Schutz vor allem für Viel- und Spontanreisende
Vertragsdauer Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31.12. des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres gekündigt werden.
Versicherbare Personen Schützt Sie als Einzelperson auf Ihren Reisen. Schützt Sie und Ihre Familie.
Als Familie gelten Sie, Ihr Ehe-/ Lebenspartner oder Lebensgefährte jeweils bis Alter 64 (Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Beitrag Bis einschließlich Alter 64: 10,80 EUR/Jahr
Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 2,50 EUR/Tag
Ab Alter 65: 46,80 EUR/Jahr
Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 6,50 EUR/Tag
22,80 EUR/Jahr

 

  Kalenderjahres-
police (JR)
Kalenderjahres-
police Familie (JR)
Für wen geeignet Der passende Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen
Vertragsdauer Der Vertrag ist für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31.12. Für Auslandsreisen, die über einen Jahreswechsel hinweg andauern, besteht auch darüber hinaus Versicherungsschutz bis maximal 45 Tage bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.
Versicherbare Personen Schützt Sie als Einzelperson auf Ihren Reisen. Schützt Sie und Ihre Familie.
Als Familie gelten Sie, Ihr Ehe-/ Lebenspartner oder Lebensgefährte jeweils bis Alter 64 (Kalenderjahr minus Geburtsjahr) und Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Beitrag Bis einschließlich Alter 64: 14,50 EUR/Jahr
Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 2,50 EUR/Tag
Ab Alter 65: 99,00 EUR/Jahr
Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 6,50 EUR/Tag
34,50 EUR/Jahr
Verlängerungsbeitrag für Reisen über 45 Tage hinaus: 2,50 EUR/Tag/Person

 

Die Leistungen im Überblick.

Versicherungsschutz für 45 Tage

Bei jeder Auslandsreise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Wenn Sie länger verreisen, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer von bis zu 730 Tagen vereinbaren - gegen einen entsprechenden Beitrag.

Umfassende Leistungen

  FernWeh (ARED), FernWeh Familie (ARFD), Kalenderjahrespolice (JR), Kalenderjahrespolice Familie (JR)
Leistung bei Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäftsreise
Versicherungsschutz im Ausland Bis 45 Tage pro Reise, Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich (auch für Tarife FernWeh über JR)
Ambulante Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten
Arznei- und Verbandmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet
Heilmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie)
Hilfsmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Sehhilfen und Hörgeräte
Zahnärztliche Behandlung 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung, für Zahnfüllungen und konfektionierte Kurzzeitprovisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz
Stationäre Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Fehl- und Frühgeburten. Alternativ Zahlung eines Ersatzkrankenhaustagegeldes von 40 EUR/Tag
Rooming-in 100 % für die zusätzlichen Unterbringungskosten für Eltern/Kinder
Transport im Ausland 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungstransport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft
Krankenrücktransport 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleitperson, wenn medizinisch notwendig
Leistung bei Transportunfähigkeit 100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist
Bestattungs- oder Überführungskosten 100 %, im notwendigen Umfang

 

Gut zu wissen: Hohe Behandlungskosten im Ausland
In außereuropäischen Ländern, und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, bleiben Sie ohne Auslandsreise-Krankenversicherung in jedem Fall komplett auf den Kosten sitzen. Für einen Klinikaufenthalt in den USA können z. B. mehrere tausend Euro täglich fällig werden. Gegen Vorkasse, versteht sich. Und selbst bei unseren europäischen Nachbarn können hohe Eigenanteile auf Sie zukommen. In Österreich z. B. rechnen auf Skiunfälle spezialisierte Kliniken für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab wie ein deutsches Krankenhaus für die gleiche Behandlung. So können bei jeder Auslandsreise auch in die EU oder Länder mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz), hohe Kosten entstehen. Denn durch die gesetzliche Krankenkasse sind Sie nur auf dem Niveau des Sozialversicherungssystems vor Ort versichert.

Pech im Urlaub: Zwei Leistungsbeispiele.

Der Urlaub auf Mallorca sollte für Sabine W. eine Belohnung zum bestandenen Vordiplom sein. Dann wurde es an einem Abend am Meer doch kühler als gedacht. Ein Harnwegsinfekt war die Folge. Nach Krankenhaus, Untersuchung und Injektion dann schnelle Besserung. Und kein Stress mit der Rechnung, die sich auf 505 EUR summierte. Nach Abzug der Leistung der GKV hätte sie noch 365 EUR selbst tragen müssen. Dank der Erstattung ihrer R+V Auslandsreise-Krankenversicherung kostete sie die Behandlung am Ende 0 EUR.

Beispiel für eine Behandlung wegen eines Harnwegsinfekts in Spanien
Untersuchung, Urinanalyse, Injektionen und weitere Behandlung 505 EUR
Leistung der GKV (nach den in Deutschland geltenden Vertragssätzen) 140 EUR
Eigenanteil 365 EUR
R+V erstattet aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung 365 EUR
Die Behandlung kostet statt 365 EUR keinen Cent

 

Viel Sonne, viel Schnee und beste Pistenverhältnisse. Leider lag auf der Strecke von Werner K. doch ein Stück der Abfahrt im Schatten – und war vereist. Die Folge: Er rutschte im vollen Schwung weg, stürzte und erlitt dabei eine Schienbeinkopffraktur. Zum Glück war schnell professionelle Hilfe da. Nach dem Transport mit dem Helikopter ins Krankenhaus wurde er ein paar Tage in Österreich privatärztlich behandelt und dann zur weiteren Behandlung zurück nach Deutschland gebracht. Ohne R+V Auslandsreise-Krankenversicherung wäre Werner K. auf den Kosten für diesen Skiunfall in Höhe von 14.092 EUR sitzengeblieben.

 

Beispiel für einen Skiunfall mit Schienbeinkopffraktur in Österreich
Erstversorgung und Pistenrettung 200 EUR
Transport im Helikopter (insgesamt 30 Minuten) 3.196 EUR
Erstversorgung im Helikopter 62 EUR
Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus einschließlich chirurgischer Versorgung der Fraktur 9.468 EUR
Notwendiger Rücktransport nach Deutschland zur stationären Weiterbehandlung 1.166 EUR
Eigenanteil 14.092 EUR
R+V erstattet aus einer Auslandsreise-Krankenversicherung 14.092 EUR
Die Behandlung kostet statt 14.092 EUR keinen Cent

 

Zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten

Privatpatient im Krankenhaus
Mit den Tarifen Klinik können Sie sich voll und ganz darauf konzentrieren gesund zu werden. Mit privatärztlicher Behandlung erhalten Sie immer die bestmögliche Betreuung. Passend zu Ihren individuellen Ansprüchen stehen classic-, comfort- oder premium-Tarif zur Auswahl. Hier erfahren Sie mehr über die Tarife Klinik.

Zahnzusatz
Mit einer Zahn-Zusatzversicherung können Sie sich für hochwertigen Zahnersatz und z.B. Kunststoff-Füllungen entscheiden, für die Sie sonst teilweise hohe Eigenanteile tragen müssten. Gerade für Implantate können Ihnen hohe Kosten entstehen. Hier erfahren Sie mehr über die Tarife Zahn und ZahnVorsorge.

 

Service-Hotline

24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall

Im Notfall ist schnelle Hilfe wichtig. Deshalb sind wir für 24/7 für Sie da:
Telefon: +49 (0) 611 533-6290

Sie können uns auch per Fax und E-Mail erreichen:
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

 

Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherungen

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG

 

Produktinformationsblatt und Bedingungsheft zur R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung (Tarif JR) und R+V-Auslandsreise-Unfallversicherung

 

 

 

Berechnen und abschließen

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Wünschen Sie die Erstinformation in Papierform? Gerne schicken wir sie Ihnen per Post zu.
Wenden Sie sich hierfür einfach an uns:

    Harald Schultze, Generalagentur der R+V-Versicherungsgruppe
     05695 1346
      harald.schultze@ruv.de
   Auf der Brede 20
   34477 Twistetal

Vielen Dank!
Ihre R+V-Generalagentur Harald Schultze

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  • Donnerstag 09:00 - 12:00 14:30 - 18:00
  • Freitag 09:00 - 12:00 14:30 - 16:00
R+V Schadenservice 24h 0800 5331111
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