Die R+V-GrundfähigkeitsPolice versichert die finanziellen Folgen bei einer Beeinträchtigung bestimmter körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, etwa den Gebrauch einer Hand, das Heben und Tragen, Knien und Bücken sowie das Sehen, Hören oder Sprechen. Bereits bei Verlust einer dieser Fähigkeiten erhält der Kunde von der R+V Versicherung eine monatliche Rente. Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, ob der Betroffene seinen Beruf noch ausüben kann oder nicht. Der Versicherte erhält die vorab vereinbarte Rente, wenn er die versicherte Grundfähigkeit für voraussichtlich sechs Monate verlieren wird oder sie bereits so lange verloren hat.
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