R+V-SicherVermieten
- schützt private Vermieter vor finanziellen Einbußen bei Mietrückständen oder Sachschäden
Auch wenn der Mietvertrag rechtswirksam gekündigt wurde, kommen Vermieter privater Wohneinheiten oft nicht zu den noch ausstehenden Forderungen. SicherVermieten schützt Sie vor Mietrückständen und Sachschäden an der vermieteten Wohnung durch den Mieter und erstattet:
- Mietrückstände einschließlich der monatlichen Betriebskosten ab Schadenmeldung und rückwirkend für maximal drei Monate
- Nutzungsentgelte einschließlich der monatlichen Betriebskosten für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags die Wohnung weiter in Anspruch nimmt
- Kosten für Reparatur oder Ersatz von beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenständen des Versicherungsnehmers oder von Bestandteilen der Wohneinheit bis zum Zeitwert
- Kosten für die Räumung, Grundreinigung und Desinfektion der Wohneinheit
- Kosten für die Einlagerung der Einrichtungsgegenstände des Mieters höchstens für zwei Monate
- Entgangene Mieteinnahmen (ohne monatliche Betriebskosten) für die Renovierungszeit, höchstens für drei Monate
- Versicherungssummen wahlweise 10.000, 15.000 oder 20.000 EUR, die Selbstbeteiligung beträgt drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (entspricht i.d.R. der hinterlegten Mietkaution)
Außerdem übernehmen wir Vorschusszahlungen bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche
Alles Wichtige rund um R+V-SicherVermieten:
Welchen Versicherungsschutz bietet R+V-SicherVermieten?
R+V-SicherVermieten versichert Sie als Vermieter gegen Schäden, die entstehen, wenn der Mieter Ihrer Wohneinheit (Haus oder Wohnung) seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Dazu zählen die Zahlung des Mietzinses, des Nutzungsentgelts, der monatlichen Betriebskosten sowie die Leistung von Schadenersatz für eine erforderliche Renovierung und Sanierung.
Für wen ist R+V-SicherVermieten sinnvoll?
Wenn Sie ein/e oder mehrere Häuser oder Wohnungen vermieten, die in Deutschland liegen und die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, sind Sie durch R+V-SicherVermieten geschützt. Voraussetzung ist, dass Sie als Privatperson vermieten.
Mit welchen Versicherungssummen sind Sie geschützt?
R+V-SicherVermieten bieten wir Ihnen mit den Versicherungssummen 10.000 EUR, 15.000 EUR und 20.000 EUR.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Versicherungspolice, aber nicht vor Antragstellung. Bei allen neuen Mietern genießen Sie sofortigen Versicherungsschutz. Bei Bestandsmietern gilt eine Wartefrist von 3 Monaten. Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag des Zahlungseingangs bei R+V.
Wann endet der Versicherungsvertrag?
Der Versicherungsschutz endet:- mit dem Ende des Versicherungsvertrags,
- bei Verkauf der Wohneinheit.
Bei Auflösung des Mietverhältnisses läuft der Versicherungsvertrag weiter, Ihnen steht aber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag gestellt werden kann?
- Das Mietverhältnis ist unbefristet, nicht gekündigt und ist kein Untermietverhältnis.
- Die Wohneinheit wird nicht auch zu gewerblichen Zwecken genutzt
- Der Mieter der versicherten Wohneinheit hat in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt. Dazu gehören insbesondere:
- keine Zahlungsrückstände oder Stundungen von Mietzins,
- keine Rückstände in der Zahlung der vereinbarten Mietkaution (auch bei Ratenzahlung),
keine Rechtsstreitigkeiten (z.B. auch strittige Mietminderungen) mit dem Mieter, - keine Verletzungen des Mietvertrages durch den Mieter
- keine zerstörten, beschädigten oder entwendeten Sachen/Gegenstände der Wohnung, die noch nicht ersetzt wurden.
- Die Bonität des Mieters wurde ausreichend geprüft, entweder durch
- einen Einkommensnachweis des Mieters für die letzten 3 Monate oder
- eine Wirtschaftsauskunft einer Auskunftei zum Mieter, die keine negativen Merkmale enthält oder
- eine Mietkaution in Form einer Bankbürgschaft oder einer Versicherung, gestellt durch den Mieter
Müssen Sie sich eine Mietkaution vom Mieter stellen lassen?
Für den Abschluss der Versicherung ist es unerheblich, ob Sie sich eine Mietkaution vom Mieter haben stellen lassen. Es bleibt ihnen selbst überlassen, ob Sie auf diese ihnen gesetzlich zustehende Mietsicherheit verzichten. Unabhängig davon beträgt der Selbstbehalt immer drei Monatsmieten (netto).
Innovations-Garantie für R+V-SicherVermieten.
Mit der Innovations-Garantie genießen Sie automatisch immer den besten Schutz. Wenn sich die Bedingungen in der von Ihnen abgeschlossenen Produktvariante ändern - verbessert in der Leistung, aber unverändert im Beitrag - passen wir Ihren Versicherungsschutz automatisch an. Und das ohne Mehrkosten für Sie. Die Innovations-Garantie gilt für die Produktvariante classic oder comfort.
Service-Hotline
Service-Hotline - 0611 533-1118
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
Versicherungsbedingungen für SicherVermieten
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
R+V Privatkunden Verbraucherinformation
- Montag 09:00 - 12:00
- Dienstag 09:00 - 12:00
- Donnerstag 09:00 - 12:00
- Freitag 09:00 - 12:00