Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Vielleicht ist Ihre Frage ja auch dabei. Wenn nicht, schreiben Sie uns einfach eine kurze
E-Mail.
Allgemeines
Ich hätte gern einen Geschäftsbericht. Kann ich diesen per E-Mail anfordern?
Bitte senden Sie uns eine kurze E-Mail. Sie können sich jedoch den Geschäftsbericht auch gern
downloaden.
Ich habe geheiratet. Welche Unterlagen benötigen Sie bei einer Namensänderung?
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Bedenken Sie aber auch, dass sich Ihr Versicherungsbedarf geändert hat. Für ein persönliches Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte an Ihre
R+V-Agentur, unsere Außendienstmitarbeiter oder an eine Volksbank und Raiffeisenbank. Nutzen Sie dafür unsere
Ansprechpartner-Suche.
Wo erhalte ich eine Finanzamtsbescheinigung?
Sie können Ihre Beitragsrechnung oder Ihren Kontoauszug als Nachweis Ihrer gezahlten Versicherungsbeiträge verwenden. Liegen Ihnen diese Unterlagen nicht mehr vor, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Versicherungsscheinnummern und dem Kalenderjahr, für das Sie die Bescheinigung benötigen.
Wann wird mein Versicherungsbeitrag abgebucht?
Wir buchen Ihren Beitrag vereinbarungsgemäß immer zum 01. des Fälligkeitsmonats ab.
Kann ich meine Versicherungsdaten online abrufen?
Aus technischen und Datenschutzgründen ist dies zur Zeit noch nicht möglich. Für ein persönliches Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte an Ihre
R+V-Agentur, unsere Außendienstmitarbeiter oder eine Volksbank und Raiffeisenbank. Nutzen Sie dafür unsere
Ansprechpartner-Suche.
Kfz-Versicherung
Mein Fahrzeug ist abgemeldet. Welche Unterlagen benötigen Sie?
Bitte senden Sie uns einen amtlichen Nachweis (Abmeldebescheinigung, Kopie der Abrechnung der
Kfz-Steuer oder Kopie des Fahrzeugbriefes).
Ich habe einen Unfall mit meinem Wagen verursacht. Ab wann wird mein Vertrag hochgestuft?
Die Hochstufung Ihrer
Kfz-Versicherung erfolgt zum 01.01. des Folgejahres nach dem Unfall, wenn seitens der
R+V Versicherung eine Eintrittspflicht besteht. Falls Sie sich für eine freiwillige Rückzahlung eines
Kfz-Haftpflichtschadens und eine telefonische Beratung interessieren, rufen Sie uns an unter 01802 7858633* oder 01802 RVKUNDE* (
Mo. -
Fr. 07:30 - 20:00 Uhr,
Sa. 08:00 - 14:00 Uhr).
* 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.
Wie lange bleibt mein Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn mein Fahrzeug abgemeldet ist?
Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt Ihnen bei der
R+V Versicherung unter Berücksichtigung des derzeit aktuellen Tarifs auf "unbegrenzte Zeit" erhalten. Ein Nachweis des Vorversicherers ist notwendig.
Ich möchte mein neues Fahrzeug zulassen. Was muss ich tun?
Gerne übersenden wir Ihnen eine Doppelkarte; unser Außendienst setzt sich mit Ihnen wegen des Versicherungsantrags in Verbindung. Bei der Zulassungsstelle müssen Sie außer den Fahrzeugpapieren die Doppelkarte vorlegen.
Wo erhalte ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Versichern Sie auch Oldtimer?
Allgemeine Haftpflichtversicherung
Sind mein Ehepartner / Lebensgefährte und meine Kinder in meinem Vertrag mitversichert?
Sofern der Familientarif zugrunde liegt, sind folgende Personen mitversichert:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte
- unverheiratete Kinder (Stief-Adoptiv-Pflegekinder)
- Minderjährige
- Volljährige, sofern sich diese noch in Ausbildung befinden
- Hausangestellte
- Lebensgefährten, wenn diese in der Police namentlich genannt sind.
Ich habe eine Single-Privathaftpflichtversicherung bei Ihnen, nun bin ich mit meinem/r Lebensgefährten/-in zusammengezogen. Ist er/sie jetzt mitversichert?
Ihre Single-Privathaftpflichtversicherung ist erweiterbar auf eine Familien-Privathaftpflichtversicherung. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte senden Sie uns eine
E-Mail.
Wir haben geheiratet / sind zusammengezogen. Mein Lebensgefährte hat eine Haftpflichtversicherung bei einer anderen Versicherung. Was müssen wir tun?
Bitte teilen Sie uns Ihre
R+V-Vertragsnummer, den Namen Ihres Lebensgefährten, die andere Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer zur Klärung einer möglichen Doppelversicherung mit. Dafür können Sie den Postweg oder unser
E-Mail-Formular benutzen.
Versichern Sie auch Kampfhunde?
Wir versichern Kampfhunde zu einen speziellen Beitrag. Für ein persönliches Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte an Ihre
R+V-Agentur, unsere Außendienstmitarbeiter oder eine Volksbank und Raiffeisenbank. Nutzen Sie dafür unsere
Ansprechpartner-Suche.
Wir erstellen Ihnen auch ein individuelles Angebot via Internet. Senden Sie uns dafür bitte eine
E-Mail.
Ich möchte in Urlaub fahren. Habe ich im Ausland Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz im Ausland gilt für ein Jahr weltweit und unbefristet in den Staaten der
EU, der Schweiz und Norwegen (bei gültigem Tarif Ideal/Optimal).
Habe ich Versicherungsschutz, wenn ich ins Ausland ziehe?
Sofern der Erstwohnsitz im Ausland liegt, ist keine Weiterversicherung möglich. In diesem Fall reichen Sie bitte die Abmeldung des Einwohnermeldeamts ein. Gerne teilen wir Ihnen auch die Adressen von
R+V-Kooperationspartnern im Ausland mit.
Rechtsschutzversicherung
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ist mein Partner, Kind mitversichert?
Ihr Partner und minderjährige Kinder sind mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind bis zum 30. Lebensjahr, maximal bis zur Beendigung der Ausbildung mitversichert (ohne Fahrzeug-/Fahrerrisiko bei eigenen oder familienfremden Fahrzeugen).
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Erhalte ich dadurch spezielle Vergünstigungen?
Wir bieten spezielle Tarife für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an.
Wir sind zusammengezogen. Mein Lebensgefährte hat bereits eine Rechtsschutzversicherung. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie uns Ihre
R+V-Vertragsnummer, den Namen Ihres Lebensgefährten, die andere Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer zur Klärung einer möglichen Doppelversicherung mit. Dafür können Sie den Postweg oder unser
E-Mail-Formular benutzen.
Habe ich im Ausland während meines Urlaubs Versicherungsschutz?
Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf die kanarischen Inseln und Madeira. Nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen besteht weltweiter Reiserechtsschutz während eines maximal sechsmonatigen Auslandsaufenthaltes (Höchstbetrag: 30.000
EUR).
Habe ich bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland noch Versicherungsschutz?
Nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen besteht auch bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland grundsätzlich Versicherungsschutz. Allerdings besteht im Sozialgerichts-Rechtsschutz, im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und im Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich nur Versicherungsschutz vor den jeweils zuständigen deutschen Gerichten.
Ich bin ein umsichtiger Autofahrer, wozu brauche ich eine Verkehrs- Rechtsschutzversicherung?
Auch der vorsichtigste Autofahrer kann in einen Unfall verwickelt werden, bei dem die Schuldfrage unklar ist. Dann brauchen Sie zur Klärung anwaltliche Unterstützung.
Habe ich freie Wahl bei der Auswahl des Anwaltes und muss die Rechtsschutzversicherung zu stimmen?
Die Auswahl Ihres Anwalts treffen alleine Sie. Eine Zustimmung der Rechtsschutzversicherung ist nicht notwendig.
Ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens, z.B. Schmerzensgeld, oder Verdienstausfall im Rahmen des Verkehrs- Rechtsschutz möglich?
Es besteht Rechtsschutz, wenn Sie oder eine mitversicherte Person diese Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner geltend machen müssen.
Ist die Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung von Verkehrsvorschriften mitversichert?
Ja, ausgeschlossen sind jedoch Halt- und Parkverstöße.
Hausratversicherung
Ich bin umgezogen. Welche Angaben benötigen Sie?
Ihre Hausratversicherung muss auf Ihre neue Wohnung umgeschrieben werden. Wir benötigen Ihre neue
qm-Wohnfläche zur Umschreibung. Außerdem sollte -sofern vorhanden- Ihre Versicherungssumme überprüft werden. Bitte senden Sie uns eine
E-Mail oder rufen Sie uns an unter 01802 7858633* oder 01802 RVKUNDE* (
Mo. -
Fr. 07:30 - 20:00 Uhr,
Sa. 08:00 - 14:00 Uhr).
* 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.
Ich habe mir einige neue Dinge angeschafft. Muss meine Hausratversicherung geändert werden?
Ist in Ihrer Hausratversicherung eine Versicherungssumme vereinbart, so ist zu prüfen, ob der Versicherungswert noch mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vertrag auf das neue
sog. Wohnflächenmodell umzustellen. Hierbei verzichten wir auf die Ermittlung einer Versicherungssumme und bieten Ihnen somit eine unbegrenzte Gesamtentschädigung, wenn die Wohnfläche Ihrer Wohnung korrekt angegeben ist. Somit brauchen Sie sich nicht mehr darum kümmern, ob der vereinbarte Versicherungsschutz bei Anschaffungen noch ausreicht. Lediglich bei der Anschaffung von Wertsachen sollten Sie die hierfür gültige Entschädigungsgrenze überprüfen. Bitte senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an unter 01802 7858633* oder 01802 RVKUNDE* (
Mo. -
Fr. 07:30 - 20:00 Uhr,
Sa. 08:00 - 14:00 Uhr).
* 0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.
Ich bin mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen. Kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Eine Kündigungsmöglichkeit aufgrund der Zusammenlegung zweier Haushalte besteht nicht. Um Ihren Vertrag anzupassen, teilen Sie uns bitte Ihre
R+V-Vertragsnummer, den Namen Ihres Lebensgefährten, den Namen der Versicherungsgesellschaft und die Vertragsnummer mit. Dafür können Sie den Postweg oder unser
E-Mail-Formular benutzen. Für ein persönliches Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte an Ihre
R+V-Agentur, unsere Außendienstmitarbeiter, eine Volksbank oder Raiffeisenbank. Nutzen Sie dafür unsere
Ansprechpartner-Suche.
Habe ich im Rahmen meiner Hausratversicherung Versicherungsschutz während meines Urlaubs?
Im Rahmen der Außenversicherung besteht weltweiter Schutz für versicherte Sachen, solange sie sich nur vorübergehend (
< 3 Monate) außerhalb der Wohnung befinden.
Außenversicherungsschutz besteht...
- für Sturm und Hagelschäden, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden
- für Schäden durch Einbruchdiebstahl, wenn die vertragsgemäßen Voraussetzungen
erfüllt sind
- bei Beraubung auch dann, wenn die Beraubung an einer Person begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt
- ebenfalls bei Beraubung, wenn die angedrohte Gewalt an Ort und Stelle verübt
werden soll.
Die Höhe der Entschädigungsgrenze hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Aktuell bieten wir Versicherungsschutz in der Außenversicherung bis zu 20.000
EUR.