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Unternehmen

Existenzgründung

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen, wenn Sie sich selbstständig machen. Denn die Rechtsform gibt zahlreiche Maßgaben für Ihre unternehmerische Tätigkeit vor. Sie regelt unter anderem Fragen von Haftung, Möglichkeiten der Geschäftsführung, Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie die Anforderungen an die Rechnungs- und Bilanzregelung oder sogar Auflagen für den Firmennamen.

Wählen Sie daher eine Rechtsform, die den Erfordernissen Ihrer Tätigkeit und Ihres Geschäftes entspricht. Grundsätzlich sollten Sie sich vorab beraten lassen. Zum Beispiel bei Industrie- und Handelskammern, Unternehmensberatern oder Anwälten.

Wesentliche Unterschiede

Prinzipiell sind drei Arten der Rechtsform zu unterscheiden: Einzelunternehmen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Charakteristisch für Einzel- und Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter für die Schulden ihres Unternehmens in voller Höhe auch mit ihrem Privatvermögen haften. Außerdem sind Inhaber von Einzel- und Personengesellschaften und Geschäftsführer stets identisch, während Kapitalgesellschaften Eigentum und Geschäftsleitung trennen dürfen. Und schließlich ist der bürokratische Aufwand bei den Kapitalgesellschaften deutlich höher.

Die wichtigsten Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen (Kleingewerbetreibende)

Die einfachste Art der Unternehmensgründung ist eine Gewerbeanmeldung bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (Gewerbe- oder Ordnungsamt). Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf den Vor- und Zunamen des Unternehmers. Kleingewerbetreibende haften mit ihrem gesamten Vermögen. Dieses Risiko können Sie aber durch Versicherungen teilweise absichern.

Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft oder GbR)

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gelten ähnliche Grundsätze wie für den Kleingewerbetreibenden. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Zusammenschluss von Kleingewerbetreibenden, der durch einen so genannten Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten wird. Auch die Gesellschafter einer GbR haften grundsätzlich alle sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch mit ihrem Privatvermögen. Gläubiger können Forderungen gegen die Gesellschaft, die Gesellschafter und beide zugleich gerichtlich geltend machen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft. Das heißt, nicht Sie als Person, sondern die Gesellschaft haftet. Das ist der größte Vorteil der GmbH. Das Gesetz schreibt ein Mindestkapital von 25.000 € vor, wovon schon bei der Gründung von allen Gesellschaftern zusammen mindestens die Hälfte einzuzahlen ist. Die Haftung der GmbH entspricht der Höhe der Kapitaleinlagen. Eine GmbH muss zwingend eine Bilanz vorlegen, was mit hohem Aufwand verbunden ist. Weitere Nachteile sind ferner der Gründungsaufwand sowie die geringe Kreditwürdigkeit gegenüber Banken.

Limited

Einen Sonderfall bildet die englische Limited. Dabei handelt es sich um eine GmbH nach britischem Recht. Die Haftung ist also auch hier beschränkt. Dabei hat die Limited ferner den Vorteil, dass Sie mit einem Euro kaum Mindestkapital einzahlen müssen. Zudem sind die Gründungskosten oft gering. Die Formalitäten erledigen Dienstleister zuweilen innerhalb von Stunden. Dabei wird allerdings häufig verschwiegen, dass diese Rechtsform erhebliche Probleme mit sich bringen kann. So sind unter anderem deutsches und englisches Recht zu beachten. Das englische Recht schreibt zudem vor, dass die meisten Limiteds eine testierte Bilanz vorlegen müssen. Zudem werden Sie auf Dauer nicht ohne englischsprachigen Rechtsbeistand auskommen.

Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (e.K.) und offene Handelsgesellschaft (oHG)

Durch einen Eintrag ins Handelsregister firmieren Sie nicht mehr als Einzelunternehmer, sondern als Einzelkaufmann oder Einzelkauffrau (e.K.). Eine GbR wird durch den Eintrag ins Handelsregister zur offenen Handelsgesellschaft (oHG). e.K. und oHG unterliegen den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Mit allen Konsequenzen: Wenn Sie zum Beispiel als Gesellschafter aus der oHG aussteigen, haften Sie noch fünf Jahre lang für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten.

Kommanditgesellschaft (KG)

Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer oHG im Wesentlichen dadurch, dass bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gläubigern auf einen genau bezifferten Geldbetrag - der auch in das Handelsregister eingetragen wird - beschränkt ist. Die voll haftenden Gesellschafter werden "Komplementäre", die beschränkt haftenden "Kommanditisten" genannt.

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft UG ist eine neue Form der GmbH. Sie benötigt als Gründungskapital lediglich einen Euro. Dabei müssen aber mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses in das Stammkapital zurückgelegt werden. Erreicht das Stammkapital 25.000 Euro, wird die UG in eine GmbH umgewandelt.

GmbH & Co. KG

Von dieser Rechtsform ist die Rede, wenn eine GmbH Gesellschafterin einer KG ist. Das Modell wird häufig dann verwendet, wenn keiner der Kommanditisten die Position des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen will.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist die typische Rechtsform für Großunternehmen, die ihren Kapitalbedarf über den Kapitalmarkt decken wollen. Leitbild des Aktiengesetzes ist die börsennotierte Aktiengesellschaft mit gestreutem und damit anonymem Aktionärskreis. Aktiengesellschaften sind durch das Aktiengesetz relativ strengen Regeln unterworfen. Für die Gründung einer AG brauchen Sie allein als Grundkapital 50.000 Euro.

Weitere Hinweise

Die passende Rechtsform für Existenzgründer sind in der Regel Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Auch eine GmbH kommt zuweilen in Frage. Kapitalgesellschaften wie etwa KG oder AG hingegen werden meist von Unternehmern gegründet, die Ihre Geschäftsidee bereits erfolgreich im Markt durchgesetzt haben und Ihr Unternehmen ausbauen.

Zahlreiche Tipps und Empfehlungen zur Wahl der Rechtsform bekommen Sie auch auf den Seiten der für Ihr Unternehmen zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei Ihrer Handwerkskammer. Oder unter www.existenzgründer.de Link zum Bundesministerium für Wirtschaft udn Arbeit.: Das ist eine Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit. Geben Sie in die Suchmaske den Begriff "Rechtsform" ein und Sie erhalten eine Fülle von weiterführenden Informationen.

L. Stenz, Eva Blumenfeld, aktualisiert Januar 2011.
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