Wir machen Ihnen gerne ein Angebot!
Wechseln Sie jetzt zur R+V-KfzPolice!
Ein Wechsel des Autoversicherers bietet mitunter ein großes Sparpotenzial. Bei der Entscheidung sollten aber nicht nur der Preis, sondern auch Leistungen, Beratung und Service berücksichtigt werden.
Wenn Sie sich ein paar Mausklicks Zeit nehmen, können Sie hier Ihren
Tarif online berechnen. Falls Sie bezüglich unserer Tarife oder möglicher Rabatte unsicher sein sollten, lassen Sie sich doch einfach von einem unserer
Ansprechpartner (Link zu: Ansprechpartner für Privatkunden) in einem persönlichen Gespräch beraten.
Wir bieten Ihnen wir zwei unterschiedliche Kfz-Policen an:
- Die R+V-KfzPolice-Plus
Umfassender Schutz und das Plus an Komfort.
- Die R+V-KfzPolice-Basis
Die solide Grunddeckung zum günstigen Preis
In unserem
Tarifvergleich finden Sie weitere Informationen.
Darüber hinaus können Sie sich in unserem Ratgeber Fahrzeug + Verkehr umfassend über unsere
Leistungen im Schadenfall im Rahmen einer
Kfz-Versicherung informieren.
Kündigung zum Vertragsablauf
Der
Kfz-Versicherungsvertrag wird für maximal ein Jahr abgeschlossen.
Der Ablauf des Vertrages ist
i.d.R. der 1. Januar des Folgejahres. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Ist in Ihrem Versicherungsschein der Vertragsablauf der 1. Januar, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Wer ganz sicher gehen will, schickt seine Kündigung per Einschreiben.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung bzw. Tarifänderung
Wenn Ihr Versicherer den Beitrag erhöht bzw. den Tarif ändert, muss er Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden informieren.
Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information Ihr besonderes Kündigungsrecht wahrnehmen.
Sonderkündigungsrecht nach dem Versicherungsfall
Ihr Versicherer hat nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles den Schaden reguliert oder abgelehnt.
Dann haben Sie ein sofortiges Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Regulierung bzw. Ablehnung des Schadens.
Versichererwechsel bei jedem Fahrzeugwechsel möglich
Sobald Sie Ihr Auto verkaufen und sich dafür ein anderes zulegen, können Sie auch den Versicherer wechseln. Ihre schadenfreie Zeit nehmen Sie natürlich mit in den neuen Vertrag.
Handeln Sie jetzt!
Mit unserem Tarifrechner können Sie unverbindlich Ihre individuelle Versicherungsprämie ermitteln.
Rechnen Sie selbst!
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei unserem
Ansprechpartner vor Ort.
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Eva Blumenfeld, aktualisiert September 2009