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Warndreieck, Ersatzreifen und Co. - Was muss unterwegs im Auto sein?

Abbildung: Verbandskasten
Die offenen Grenzen in Europa erleichtern das Bereisen und Durchqueren verschiedener Länder. Doch im Ausland gelten oft auch andere Verkehrsregeln, die es zu beachten gilt. Wir sagen Ihnen, in welchem Land Sie was im Auto haben müssen.
Innerhalb der EU kann man problemlos und meist ohne lange Wartezeiten an den Grenzübergängen durch verschiedene Länder fahren. Die EU hat jedoch kein allgemein gültiges Verkehrsrecht und so müssen Sie im jeweiligen Ausland verschiedene Dinge beachten. In Deutschland etwa ist das Mitführen eines Warndreiecks und einer Erste-Hilfe-Ausstattung unbedingt vorgeschrieben. Eine Warnweste hingegen ist noch nicht Pflicht, soll aber in naher Zukunft vorgeschrieben werden. Für Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihr Fahrzeug als Dienstauto steuerlich absetzen, ist das Mitführen einer Warnweste bereits jetzt Pflicht. Dies ist jedoch über die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und nicht über die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Im Ausland sieht das oft anders aus. Hier finden Sie einen Überblick, was Sie im Europäischen Ausland im Auto mitführen müssen. Das Warndreieck ist in jedem Land unserer Übersicht Pflichtbestandteil des Autoinventars.

Belgien

In Belgien ist gesetzlich eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Diese muss beim Verlassen des Fahrzeugs auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen etwa wegen einer Panne getragen werden. Das Nichtanlegen der Weste wird mit mindestens 50 Euro Bußgeld (maximal 1.375 Euro) bestraft. Das bloße Nichtmitführen der Weste hingegen ist sanktionsfrei. Die Warnwesten müssen, wie auch in anderen Ländern Europas, rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Außerdem mit an Bord sein muss der Feuerlöscher (bei im Land zugelassenen Fahrzeugen).

Bulgarien

In Bulgarien besteht für alle Insassen, die bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen, eine generelle Warnwestenpflicht. Davon sind auch Motorradfahrer betroffen. Darüber hinaus gehören Feuerlöscher und Verbandskasten zum Pflichtinventar.

Frankreich

In Frankreich muss in jedem Fahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Diese muss beim Verlassen des Autos bei einer Panne getragen werden. Ausgenommen davon sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge sowie Quads. Das Bußgeld für das Nichtanlegen der Weste beträgt mindestens 90 Euro. Fahrradfahrer, die sich bei schlechter Sicht Außerorts auf einer Fahrbahn bewegen, müssen eine Warnweste anziehen.

Griechenland

In Griechenland muss zwar keine Warnweste mitgeführt werden. Dafür gilt dort aber die Pflicht, einen Feuerlöscher dabei zu haben.

Großbritannien

In Großbritannien müssen die Autofahrer noch keine Warnweste mit sich führen. Zum Pflichtinventar gehören lediglich wie überall das Warndreieck und darüber hinaus noch der Verbandskasten.

Italien

Auch in Italien gilt eine Warnwestenpflicht, von der Motorräder nicht betroffen sind. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften etwa wegen einer Panne sein Fahrzeug verlässt muss eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen. Ansonsten wird ein Bußgeld von mindestens 36 Euro fällig.

Kroatien

In Kroatien herrscht zwar eine sanktionsfreie Warnwestenpflicht. Dafür gilt sie aber auch für Motorradfahrer. Wer sich außerhalb geschlossener Ortschaften von seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn beziehungsweise dem Seitenstreifen entfernt, soll eine Warnweste tragen. Darüber hinaus müssen kroatische Auto- und Motorradfahrer laut Gesetz Verbandskasten und Ersatzglühbirnen mit sich führen.

Luxemburg

In Luxemburg gilt eine generelle Pflicht für Auto- und Motorradfahrer, eine Warnweste zu tragen, wenn sie das Fahrzeug außer Orts verlassen. Pro Fahrzeug muss laut Gesetz eine Weste mitgeführt werden. Fußgänger die am Straßenrand einer Landstraße gehen und keine Möglichkeit haben auf einen Fuß- oder Radweg auszuweichen, müssen hier generell nachts und bei schlechter Sicht auch am Tage ebenfalls eine Warnweste tragen.

Montenegro

In Montenegro besteht keine Warnwestenpflicht. Das Ersatzlampenset gehört hier jedoch zum Pflichtinventar und Fahrzeuge mit Anhänger müssen ein zweites Warndreieck dabei haben.

Norwegen

Auch in Norwegen gilt die generelle Warnwestenpflicht beim Verlassen eines Fahrzeugs außer Orts für Auto- und Motorradfahrer. Vorgeschrieben ist sie nur für den Fahrer und auch hier wird die Missachtung dieser Regel noch nicht geahndet. Die Regelung gilt jedoch nur für Fahrer von Fahrzeugen, die in Norwegen zugelassen sind. Aber Vorsicht: Mietfahrzeuge mit norwegischem Kennzeichen fallen in diese Kategorie. Informieren sie sich am besten direkt beim Ausleihen, ob eine Warnweste vorhanden ist.

Österreich

In Österreich sind einspurige Fahrzeuge von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Autofahrer müssen eine Weste mitführen und beim Aussteigen auf einer Autobahn oder Autostraße anlegen, auf Landstraßen beim Aufstellen des Warndreiecks. Verstöße werden hier im internationalen Vergleich relativ milde mit mindestens 14 Euro bestraft. Weitere Teile des Pflichtinventars sind Verbandskasten und Feuerlöscher.

Portugal

In Portugal gilt die Warnwestenpflicht ebenfalls nur für Fahrzeuge, die in Portugal zugelassen sind. Mindestens eine Weste ist mitzuführen und im Bedarfsfall außer Orts zu tragen. Das Bußgeld für das Nichtmitführen liegt bei 60 bis 300 Euro, für das Nichttragen bei 120 bis 600 Euro. Motorräder sind von der Verordnung ausgenommen.

Rumänien

In Rumänien sind alle Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen dazu verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Zuwiderhandlung wird mit laut dem ADAC mit einer Geldbuße geahndet. Darüber hinaus zählt auch der Feuerlöscher zum Pflichtinventar.

Serbien

In Serbien ist die Warnwestenpflicht noch relativ jung. Hier müssen seit Ende 2009 die Fahrer von Bus, Pkw und Lkw, eine Weste tragen, wenn sie sich auf offener Straße vom Fahrzeug entfernen. Der Verstoß wird mit circa 32 Euro geahndet. Das Abschleppseil, das Ersatzlampenset und der Reservereifen gehören in Serbien ebenfalls zur Pflichtausrüstung.

Slowakei

In der Slowakei müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und im Bedarfsfall außerhalb geschlossener Ortschaften anlegen. Bei Zuwiderhandlung drohen mindestens 50 Euro Strafe.

Slowenien

In Slowenien müssen Autofahrer beim Aussteigen aus dem Fahrzeug auf einer Schnellstraße oder Autobahn eine Warnweste anlegen. Motorradfahrer sind ausgenommen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt muss mit etwa 40 Euro Strafe rechnen. Eine Mitführpflicht gilt jedoch nicht und ist demnach sanktionsfrei.

Spanien

In Spanien sind Fahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern ebenfalls von der Warnwestenpflicht befreit. Autofahrer müssen jedoch mit Strafen bis zu 90 Euro rechnen, wenn sie ohne Warnweste im Auto angetroffen werden. Der Reservereifen sowie das Ersatzlampenset gehören ebenso zum Pflichtinventar.

Tschechien

In Tschechien gilt zum Thema Warnweste die gleiche Regelung wie in Deutschland. Nur Gewerbetreibende müssen hier eine Weste mitführen und diese im Bedarfsfall auch anziehen.

Ungarn

In Ungarn gilt eine Tragepflicht der Warnweste ebenso für Motorradfahrer wie für alle Personen, die bei einer Autopanne das Fahrzeug verlassen. Das Mitführen der Weste im Fahrzeug wird nicht vorgeschrieben. Radfahrer müssen nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb von Ortschaften eine Warnweste tragen. Das gilt auch für Touristen, die etwa rund um den Neuseidler See oder am Plattensee radeln. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 120 Euro.


Eva Blumenfeld, Juni 2010
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