Die Ferien stehen an und viele sind dabei, ihre Koffer für die schönste Zeit des Jahres zu packen. Damit Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen
können, sollten Sie sich vor einer Reise unbedingt Gedanken machen, welche speziellen Versicherungen erforderlich sind.
Unfall- und Haftpflichtrisiken sollten ganzjährig und für den Alltag abgeschlossen sein. Bei einer Urlaubsfahrt mit dem Auto sollten Sie
rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren
Kfz-Versicherungsschutz überprüfen und sich die Internationale Versicherungskarte ("Grüne Karte") besorgen.
Sie gilt bei Fahrten mit dem eigenen
PKW im Ausland als Nachweis ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes und garantiert für den Fall des
Falles Deckungsschutz zumindest in Höhe der im Besuchsland vorgeschriebenen Deckungssummen.
Bei Fahrten ins außereuropäische Ausland sollten sie den Kaskoschutz vorher mit Ihrem Versicherungsberater besprechen.
Sollten Sie mit einem Mietwagen unterwegs sein, finden Sie im Themenpark Fahrzeug und Verkehr auch nützliche Tipps und wichtige Hinweise, wie Sie
Ärger mit dem Mietwagen im Ausland vermeiden.
Welche speziellen Reiseversicherungen es gibt und was Sie dabei beachten sollten erfahren Sie hier:
Auslandsreise-Krankenversicherung
Laut Statistik erkrankt jeder neunte Auslandsreisende im Urlaub. Für gesetzlich Krankenversicherte als auch für privat Krankenversicherte ist
deshalb eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlenswert, vor allem für Fahrten außerhalb der Europäischen Union. Sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch private Krankenversicherungen übernehmen längst nicht alle Kosten für Behandlungen im Ausland. Selbst in
EU-Ländern
und in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, bleiben Urlauber oft auf einem Teil der Arztkosten sitzen.
Als Highlight bietet die
R+V seit 2004 die Möglichkeit, zusätzlich zur Auslandsreise-Krankenversicherung einen Unfallschutz speziell für die Auslandsreise abzuschließen, denn 65 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit und im Urlaub.
Weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung und Auslandsreise-Unfallversicherung finden Sie in unserer Rubrik
Privatkunden. Mit unserem Tarifrechner können Sie sich sofort den
aktuellen Beitrag ausrechnen lassen.
Reiserücktrittversicherung *
Wer lange im voraus eine teure Pauschalreise oder ein Ferienhaus gebucht hat, sollte über eine Reiserücktrittversicherung nachdenken. Sie
springt ein, wenn die Reise aus einem wichtigen, unvorhersehbaren Grund nicht angetreten werden kann. Als triftiger Grund für die Stornierung
der gebuchten Reise gilt: Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen. Sie springt
üblicherweise auch ein, wenn Impfungen nicht anschlagen, wenn wegen Schwangerschaft eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann sowie
bei erheblichen Eigentumsschäden.
Achten Sie bei der Reiserücktrittversicherung auf den Leistungsumfang, denn hier gibt es erhebliche Unterschiede.
Die Reiserücktrittversicherung übernimmt je nach Vereinbarung folgende Kosten:
- Stornogebühren des Reiseveranstalters
- Kosten für die Rückreise, wenn der Urlaub abgebrochen werden muss
- Restkosten des Urlaubs wie z.B. ein Mietwagen
* Wird nicht von der R+V Versicherung angeboten.
Reisegepäckversicherung *
Eine Reisegepäckversicherung schützt vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Gepäcks. Versichert ist
- der persönliche Reisebedarf und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen,
- aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck,
- in bestimmten Umfang Reiseandenken und Geschenke.
Die Reisegepäckversicherung wird von den Verbraucherverbänden wegen vieler vertraglicher Leistungsbeschränkungen für wenig sinnvoll eingestuft:
Viele Wertsachen wie
z.B. Geld oder Kameras sind vom Versicherungsschutz von vornherein ausgenommen. Hinzu kommt, dass nur für den Verlust eines
Gepäckstückes aufgekommen wird, wenn der Geschädigte den Nachweis erbringen kann, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Versichert ist nur der
Zeitwert, nicht der Neuwert der mitgeführten Sachen.
Bei Reisen ist das Gepäck teilweise schon über die
Hausratversicherung gegen Raub, Einbruchdiebstahl, Feuer und
Unwetterschäden versichert. Hier gibt es allerdings bestimmte Höchstgrenzen, nach denen sich die Entschädigung richtet. Daher ist es empfehlenswert sich vor Reiseantritt
über den Haftungsumfang der Hausratversicherung genau zu informieren.
Für Wertsachen wie hochwertige Kamera- oder Videoausrüstung bieten Spezialversicherungen einen umfassenden Versicherungsschutz.
* Wird nicht von der R+V Versicherung angeboten.
Schutzbrief
Einen Schutzbrief sollte jeder haben, denn durch Soforthilfe rund um die Uhr erhalten Sie in schwierigen Situationen kompetente Unterstützung
und können sich viel Ärger ersparen. Ein Auto-Schutzbrief bietet Ihnen schnelle Hilfe bei Unfall oder Panne und ersetzt Kosten -
z.B. für
das Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs, die Abholung des Fahrzeugs bei Ausfall des Fahrers oder den Krankenrücktransport.
Am Markt werden unterschiedliche Schutzbriefvarianten angeboten:
- Schutzbriefe, die Sie im Paket mit Ihrer Kfz-Haftpflicht-Versicherung abschließen können
(wie z.B. den R+V-Schutzbrief zum Preis von zur Zeit 9,80 Euro inklusive Versicherungsteuer jährlich)
- Schutzbriefe in Form von Einzelverträgen (nicht bei R+V)
- Schutzbriefe mit erweitertem Leistungsbestandteil Auslandsschaden-Versicherung (bei R+V ist das der Schutzbrief Plus)
Da der Leistungsumfang sehr unterschiedlich ist, sollten Sie sich anhand der Versicherungsbedingungen genau informieren, welche Leistungen im
Preis enthalten sind.
Viele Automobilhersteller bieten den Fahrzeugbesitzern eine Mobilitätsgarantie. Dieses Leistungsangebot enthält teilweise auch Leistungen eines
Schutzbriefes, bietet jedoch nur eingeschränkten Versicherungsschutz. Die Mobilitätsgarantie übernimmt beispielsweise nur Leistungen im
Pannenfall, nicht wie ein Schutzbrief auch bei einem Unfall. Darüber hinaus sind für einen Leistungsanspruch meist regelmäßige Inspektionen
in der Vertragswerkstatt erforderlich.
Fazit: Die Mobilitätsgarantie ist eine Ergänzung zum Schutzbrief, ersetzt ihn allerdings nicht!
Zum
R+V-Schutzbrief
finden Sie in unserer Rubrik Privatkunden weitere Informationen.
A. Junior / S. Nies, aktualisiert im Januar 2008
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