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Bußgeld im Ausland - andere Länder, andere Strafen

Abbildung: Paragrafenzeichen
Viele Urlauber wollen auch im Ausland nicht auf ihr Auto verzichten. Doch in fremden Ländern gelten oft andere Verkehrsvorschriften als in Deutschland. So gibt es beispielsweise in den skandinavischen Ländern sowie in Italien, Ungarn und Kroatien die Pflicht, auch am Tag mit Licht zu fahren. Nichtbeachtung kann eine Strafzahlung nach sich ziehen, auch wenn sie aus Unwissenheit erfolgt. Auch die Strafen für Verstöße sind anders gestaffelt. Zwar sind Bußgeldbescheide aus vielen Ländern in Deutschland noch nicht rechtskräftig. Wird man jedoch vor Ort von den Behörden erwischt, muss man meist sofort bezahlen. Es lohnt sich also, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Wir haben einen Überblick für Sie zusammengestellt.

Die Strafverfolgung

Wer im Ausland zu schnell fährt oder falsch parkt und nicht auf frischer Tat erwischt wird, kann sich die im Briefkasten eingehenden Bußgeldbescheide recht gelassen ansehen. Die Bezahlung der ausländischen Strafe kann in Deutschland noch nicht rechtlich durchgesetzt werden). Selbst wenn ein Inkassounternehmen des Urlaubslandes mit rechtlichen Schritten droht, hat der Strafzettel aus dem Ausland in Deutschland keine Bewandtnis. "Das fremde Land hat kein Recht, etwa Gehaltszahlungen zu verpfänden. Daher müssen die Knöllchen aus dem Ausland hier nicht bezahlt werden", weiß der Verkehrsrechts-Experte des Auto Club Europa (ACE), Volker Lempp. Die einzige Ausnahme ist Österreich: Mit dem Alpenland besteht bereits seit 1990 ein Abkommen, dass alle Bußgeldbescheide, die den Wert von 25 Euro übersteigen, auch von den deutschen Behörden weiter verfolgt werden. Doch auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: In Österreich ist der Halter eines Autos dazu verpflichtet, den Behörden auf Anfrage den Lenker des Fahrzeugs zu nennen. Tut er dies nicht, so wird ein Bußgeld fällig. "Dieses Bußgeld für die "Nichterteilung der Lenkerauskunft" wird in Deutschland nicht beachtet, da es hier kein entsprechendes Gesetz gibt", sagt Lempp.

Europäisches Geldsanktionsgesetz

Das "Europäische Geldsanktionsgesetz" soll zwar dafür sorgen, dass Ausländer, gegen die in einem EU-Land ein Bußgeldverfahren läuft, auch in ihrem Heimatland innerhalb Europas dafür belangt werden können. So sollen künftig etwa Bußgeldbescheide aus Frankreich auch hierzulande verfolgt werden können. Alle Bußgelder über einem Wert von 70 Euro sollen mit dieser Regelung abgedeckt werden. Eine entsprechende Richtlinie auf EU-Ebene ist schon seit langem beschlossen, nun setzen die einzelnen Nationen schrittweise den Beschluss um - schließlich sind entsprechende Gesetzesanpassungen notwendig. Deutschland lässt sich damit aber noch ein wenig Zeit. Wann genau das Gesetz auch in Deutschland umgesetzt wird, ist noch unklar. Aus Regierungskreisen hieß es Anfang des Jahres 2009, die Gesetzesanpassungen würden nicht mehr bis zur Bundestagswahl im September fertig werden. Die nächste Regierung solle sich mit dem Thema beschäftigen. "Ich rechne mit einer Umsetzung bis Ende 2010", sagt Verkehrsrechts-Experte Lempp.

Fahrverbot in Deutschland

Wenn die deutschen Behörden einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entziehen, so gilt dieses Fahrverbot für das gesamte Bundesgebiet, aber nicht über die Grenze hinaus. Man darf nach Angaben von Experten theoretisch überall im Ausland fahren. Das einzige Problem ist, dass der Führerschein bei Erteilung eines Fahrverbots in Deutschland eingezogen wird. Man hat also eine Fahrerlaubnis für das Ausland, kann diese aber nicht vorweisen. Wird man angehalten, kann in einigen Ländern alleine das Fahren ohne Führerschein bereits sehr teuer werden. Wird also in Deutschland ein Fahrverbot erteilt, tut man gut daran, dies auch im Urlaub zu beachten.

Was habe ich wo zu befürchten?

Auch wenn die Bußgeldbescheide aus dem Ausland in Deutschland keine Relevanz haben, heißt das nicht, dass man im Urlaub nach Belieben Verkehrsregeln brechen kann. Wird man vor Ort erwischt, bittet einen der Beamte auch sofort zur Kasse und hindert den Verkehrssünder notfalls an der Weiterfahrt. Auch wer im Ausland noch "offene Zahlungen" hat, muss damit rechnen, an der Grenze eventuell belangt zu werden. Damit es nicht so weit kommen muss, haben wir hier die wichtigsten Verkehrssünden und ihre Bestrafungen nach den Angaben des größten deutschen Automobilclubs zusammengestellt.

Frankreich

In Frankreich geblitzt zu werden, kann richtig teuer werden. Bereits ab 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit wird man mit 90 Euro zur Kasse gebeten. Bezahlt man nicht sofort, wird das Bußgeld sogar schrittweise höher. Richtig teuer wird es, wenn man noch schneller fährt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h fordern die französischen Behörden satte 1.500 Euro ein. Für Alkohol am Steuer muss man mindestens 135 Euro bezahlen.

Belgien

Im Vergleich zu den Sanktionen in Frankreich sind belgische Strafen recht moderat. Die Bußgelder starten zwar auf einem höheren Limit - für 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit gibt es mindestens 100 Euro Strafe - jedoch steigen sie danach nicht so drastisch an. Wer 50 km/h zu schnell fährt, muss mit 250 Euro rechnen und für ein Überholvergehen oder einen Rotlichtverstoß müssen mindestens 150 Euro eingeplant werden.

Dänemark

Auch in Dänemark ist zu schnelles Fahren kein Kavaliersdelikt. Wer ab 20 km/h zu schnell fährt muss mit mindestens 70 Euro Strafe rechnen im schlimmsten Fall gar mit 270 Euro. Zeigt der Tacho bei der Geschwindigkeitsmessung mehr als 50 km/h über dem erlaubten Limit an, so bitten die dänischen Behörden mit mindestens 300 Euro zur Kasse. Fährt man alkoholisiert Auto, kann das Bußgeld bis zu einem Monatsverdienst betragen.

Großbritannien

In Großbritannien haben Verkehrssünder nichts zu Lachen. Die höchste Strafe gibt es für Alkohol am Steuer. Hier können bis zu 6.500 Euro Bußgeld verhängt werden. Die Grenze für den Blutalkoholspiegel liegt auf der Insel bei 0,8 Promille. Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann es teuer werden. Für 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit gibt es zwar lediglich 75 Euro Bußgeld. Fährt man mehr als 50 km/h zu schnell ist die Maximalgrenze jedoch bei 5.600 Euro festgelegt.

Irland

Wie in Großbritannien liegt die Promillegrenze in Irland auch bei 0,8 Promille und die Strafe für Alkohol am Steuer ist hoch. Mindestens 1.270 Euro muss der Sünder auf den Tisch legen. Die restlichen Strafen zum Beispiel für zu schnelles Fahren sind im internationalen Vergleich niedrig. Mindestens 80 Euro muss der Raser bei 20 oder 50 km/h Geschwindigkeitsübertretung bezahlen und auch das falsche Überholen kostet 80 Euro.

Italien

In Italien wird Rasern tief in die Tasche gegriffen. Für 20 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit müssen mindestens 155 Euro bezahlt werden, bei 50 km/h darüber kostet es ab 390 Euro. Überdurchschnittlich teuer ist hier das Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Satte 155 Euro werden mindestens fällig.

Kroatien

In Kroatien wird es am teuersten, wenn man viel zu schnell fährt oder eine rote Ampel missachtet. Mit mehr als 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit muss man mindestens 670 Euro zahlen. Fährt man über eine rote Ampel, bittet der Staat mit mindestens 270 Euro zur Kasse. Für geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich von 20 km/h bezahlt man maximal 70 Euro.

Niederlande

In den Niederlanden werden Raser hart bestraft. Für 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit müssen mindestens 100 Euro bezahlt werden, ist er 50 km/h zu schnell, wird der Raser mit nicht weniger als 300 Euro zur Kasse gebeten. Überhol- und Rotlichtverstöße sowie das Telefonieren am Steuer werden mit je 150 Euro sanktioniert.

Österreich

Österreich ist das einzige Land, in dem deutsche Urlauber schon jetzt einen Bußgeldbescheid zu befürchten haben, selbst wenn sie nicht in flagranti erwischt worden sind. Ein entsprechendes Abkommen regelt seit 1990 die weitere Strafverfolgung in Deutschland. Am härtesten trifft es in Österreich die Raser. Wer hier über 50 km/h drüber ist, muss mit mindestens 150 Euro und bis zu 2180 Euro rechnen. Bei 20 km/h gibt es jedoch eine moderate Strafe von 20 Euro. Diese würde in Deutschland gar nicht verfolgt werden, da das Abkommen nur für Strafen über 25 Euro gilt. Alkoholsünder müssen in Österreich mit mindestens 300 Euro rechnen. Die Höchststrafe für Alkohol wurde von den österreichischen Behörden bei 5600 Euro festgelegt. Diese gilt für einen Blutalkoholspiegel von mehr als 1,6 Promille.

Polen

In Polen liegt die gesetzliche Grenze für den Blutalkoholspiegel bei 0,2 Promille. Die Bußgelder sind hier im internationalen Vergleich eher niedrig. Raser werden mit mindestens zehn (bis 20 km/h über Vorschrift) beziehungsweise 80 Euro (50 km/h über Vorschrift) bestraft. Alkohol am Steuer kostet ab 145 Euro und Überhol- und Rotlichtverstöße werden mit mindestens 50 Euro geahndet.

Schweden

Auch in Schweden liegt die Promillegrenze bei 0,2. Die Strafen sind hier jedoch deutlich höher als etwa in Polen. Raser werden bei 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit mit mindestens 260 Euro bestraft, bei 50 km/h darüber sind es sogar mindestens 450 Euro. 180 Euro müssen Alkoholsünder auf den Tisch legen. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist in Schweden nicht illegal und damit sanktionsfrei.

Spanien

Auch in Spanien trifft es wieder die Schnellfahrer am härtesten. Mindestens 90 Euro kostet die Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h, ist er 50 km/h über der Höchstgrenze, muss der Raser mindestens 360 Euro bezahlen. Ebenfalls relativ teuer ist die Strafe für Alkohol am Steuer mit mindestens 300 Euro. Mit 90 Euro eher moderat sind dafür die Strafen für Überhol- und Rotlichtverstöße sowie Falschparken.

Tschechien

In Tschechien liegt die gesetzliche Grenze für Alkohol im Blut bei 0,0 Promille. Entsprechend scharf sind auch die Sanktionen bei einem Verstoß: Unter 900 Euro Strafe kommt man nicht davon. Die restlichen Bußgelder liegen jedoch auf einem relativ niedrigen Niveau: Überhol- und Rotlichtverstöße sowie Falschparken kosten 35 Euro.

Türkei

Die Strafen in der Türkei sind relativ gering. Die Bußgelder für sämtliche Überholverstöße, die Missachtung einer roten Ampel sowie alle Geschwindigkeitsüberschreitungen fangen bei 60 Euro an. Alkoholsünder werden in der Türkei mit mindestens 150 Euro zur Kasse gebeten. Das Telefonieren am Steuer ist straf- und bußgeldfrei.


Eva Blumenfeld, aktualisiert August 2009
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