Durch den Klimawandel erhöhte sich in den letzten Jahren die Gewitterhäufigkeit mit Blitzeinschlägen. Dies führte gleichzeitig zu einer Steigerung der Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Dieser Trend wird sich auch zukünftig fortsetzen. Durch Blitzableiter am Haus und entsprechende Maßnahmen an technischen Geräten können die meisten Schäden im Vorfeld verhindert werden.
Wie kann man das Haus schützen?
Der Blitzableiter bildet den äußeren Blitzschutz und schützt das Haus bei einem Blitzeinschlag vor Schäden durch Brand oder Elektrizität. Metallene Fangleitungen - meist aus verzinktem Stahl oder Kupfer - auf dem Dach leiten den Blitzstrom in die Erde ab und verteilen ihn dort. Auch Dachrinnen und Schornsteine werden mit dem Blitzableiter verbunden.
Im inneren des Hauses können bei Blitzeinschlägen in oder nahe bei Gebäuden Überspannungen auf den angeschlossenen Leitungen für Telefon und Strom, sowie anderen Einrichtungen entstehen. Deshalb sollten im Gebäude so viele Leitungen wie möglich mit dem so genannten Potenzialausgleich verbunden werden, damit wird verhindert, dass es zu gefährlichen Spannungsunterschieden kommt. Unbedingt mit dem Potentialausgleich verbunden werden sollten:
- Metallene Gasleitungen
- Metallene Warm- und Kaltwasserrohrleitungen
- Metallene Heizungsrohrleitungen
- Fundament-Erder
- Kommunikationsanlagen (Telefon, Antennen)
- der PE/PEN-Leiter (grün-gelber Leiter) der Stromversorgungsleitungen
Schutz für Antennen, PCs und Telefone
Fernseher und PC lassen sich zusätzlich mit speziellen Schutzsteckern gegen Überspannungsschäden absichern. Passende Teile sind im Fachhandel erhältlich und können auch problemlos selbst angeschlossen werden. Bei privat errichteten Satellitenschüsseln muss eine separate Erdung hergestellt werden. Und auch Antennen sollten entsprechend gesichert sein. Das schnurlose Telefonieren bei einem Gewitter ist ungefährlich, das gleiche gilt auch für drahtlose Verbindungen ins Internet. Schnurgebundene Installationen sollte man aber während eines Gewitters nicht bedienen.
Nur wenige Eigenheime sind geschützt
Nach Angaben von Reinhard Schüngel von der Branddirektion bei der Münchener Feuerwehr sind nur etwa ein Prozent der Eigenheime in Deutschland mit Blitzableitern gesichert, denn meistens ist der Blitzschutz in den behördlichen Auflagen nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Brand- und Blitzschutz im Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (
VDE) empfiehlt jedoch, Gebäude unabhängig von baubehördlichen Auflagen mit Blitzschutz auszustatten wenn:
- sie deutlich höher sind als ihre Umgebung
- sie weiche Dacheindeckungen aus Holz oder Reet haben
- Menschen in besonderer Weise zu schützen sind
- in ihnen mit EDV-Systemen wertvolle Dienstleistungen erbracht werden
Blitzschutz beim Neubau ist nicht sehr teuer
Die Einrichtung eines Blitzschutzes ist gemessen am Gesamtpreis eines Hauses nicht sehr teuer. Laut
VDE ist der Blitzschutz bei Einfamilienhaus-Neubauten ab rund 2.200 Euro erhältlich. Wird ein System erst nachträglich installiert, sind die Kosten in der Regel höher.
Das richtige Verhalten bei Gewitter in ungeschützten Gebäuden
- Kontakt mit metallenen Leitungen, die von außen ins Haus geführt werden (Wasser, Gas, Telefon, Antennenkabel) vermeiden
- nicht duschen oder baden, wenn kein Potenzialausgleich hergestellt ist
- nicht fernsehen
- alle Stecker an Fernsehgeräten, Hifi-Anlagen, Videorekordern, SAT-Empfängern, PCs und deren Peripherieanlagen ziehen, wenn das Gebäude nicht über einen inneren Blitzschutz verfügt
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Gebäude- und Hausratversicherungen schließen den durch direkten Blitzeinschlag entstandenen Schaden üblicherweise ein. Die meisten Beschädigungen entstehen jedoch durch Überspannung,
z.B. in Folge eines Einschlages in der Nähe, der dann über eine Stromleitung ins Haus gelangt. Diese so genannten Überspannungsschäden übernehmen Versicherungen meist nur dann, wenn eine Zusatzvereinbarung getroffen wurde.
Tipp:
Die
Wohngebäude- und Hausratversicherung im Rahmen der PrivatPolice schützen Sie nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Blitzeinschlags in Ihr Haus. Auch Überspannungsschäden, die durch einen Blitzschlag entstehen, können durch die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung im Rahmen der PrivatPolice gleich mitversichert werden.
J. Ollenik, E.Blumenfeld, aktualisiert März 2009
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