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Elementargefahren: Jeder ist gefährdet

Abbildung: Hochwasser (Quelle: G.Altmann, www.pixelio.de)
Schwere Stürme, tennisballgroße Hagelkörner, heftige Gewitter, starker Schneefall, sintflutartiger Regen und weitläufige Überschwemmungen - dies sind nur einige Beispiele für Unwetterrisiken. Und die Schäden hierdurch nehmen immer mehr zu.

Besonders die Gefahr Überschwemmung wird häufig unterschätzt. Von Überschwemmungen kann nahezu jeder betroffen werden. Denn nicht nur in bestimmten flussnahen Gebieten tritt von Zeit zu Zeit das Wasser über die Ufer, auch durch plötzlich auftretenden Starkregen werden ebenso Orte überflutet, die weit abseits von Gewässern liegen. Die Überschwemmungen der letzten Jahre haben gezeigt, welche katastrophalen Schäden die Wassermassen anrichten können.

Schadenbeispiele gibt es viele

Es gibt gute Gründe, das Gebäude und den Hausrat bzw. Inhalt umfassend gegen die Elementargefahren zu versichern:
  • Durch einen Sturm wird das Dach des Gebäudes abgedeckt - der eindringende Regen beschädigt zudem die Einrichtung der betroffenen Räume.
  • Durch einen Hagelschauer werden sowohl Dachziegel, Fenster als auch der Verputz des Gebäudes stark beschädigt.
  • Nach schwerem Schneefall wird der Dachstuhl des Gebäudes eingedrückt und die Einrichtung wird erheblich beschädigt.
  • Nach einem lokalen Starkregen kann die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen - das Gebäude wird überschwemmt und das Wasser staut sich durch Toiletten und Waschbecken zurück. Das Regenwasser vermischt sich mit dem Abwasser aus der Kanalisation und durchnässt und verschmutzt Wände, Möbel, Kleidung und Elektrogeräte.
  • Nach heftigen Niederschlägen wird der kleine Bach zum reißenden Strom und überflutet die Produktionshalle. Sämtliche Maschinen und Vorräte werden beschädigt bzw. zerstört und die Produktion steht tagelang still.

Gegen welche Elementargefahren können Sie sich versichern?

Zu den weiteren Elementargefahren zählen
  • Überschwemmung durch Niederschlag oder durch ausufernde Flüsse und Seen einschließlich Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdfall
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Sturm, Hagel und die weiteren Elementargefahren können in die Gebäude-, Hausrat-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung eingeschlossen werden.

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Andreas Hemme, Januar 2009
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