Vorsicht bei Kauf oder Anmietung eines Hauses oder einer Wohnung: Es gibt unterschiedliche Grundlagen zur Berechnung der Wohnfläche das heißt je nach Berechnungsgrundlage können Größe und damit Kaufpreis oder Miethöhe erheblich variieren. Wurde zum Beispiel die Größe einer Dachwohnung nach der
DIN-Norm 277 berechnet, fällt die Quadratmeterangabe deutlich höher aus als bei einer Berechnung nach der seit 2004 geltende Wohnflächenverordnung. Das liegt daran, dass bei der
DIN-Norm-Berechnung die Grundfläche identisch mit der Wohnfläche ist: Zu 100% angerechnet werden unter anderem Dachschrägen, Balkon und Kellerräume.
Anders bei der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung (
WoflV, §§ 42-44 der II.
BV): Hier werden nur Flächen mit einer Raumhöhe über zwei Meter voll zur Wohnfläche gezählt. Flächen von ein - zwei Metern Höhe werden zu 50 Prozent und Flächen unter einem Meter Höhe überhaupt nicht angerechnet. Auch Terrassen, Loggien und Balkone, Wintergärten und Schwimmbäder werden nur bis zur Hälfte ihrer Grundfläche angerechnet.
Jeder Quadratmeter ist bares Geld wert
Für einen Vermieter oder Verkäufer bringt eine größere Wohnfläche erheblich mehr Einnahmen, aber für den Käufer oder Mieter ist es natürlich umgekehrt: Je kleiner die Wohnung, desto niedriger die Miete, oder der Kaufpreis. Wichtig für Mieter sind auch die Nebenkosten die über die Wohnfläche abgerechnet werden. Die Betriebs- und Nebenkosten erreichen vielerorts schon den Status einer "zweiten Miete". Umso wichtiger ist es hier eine korrekte Grundlage für die Ermittlung der Nebenkosten zu erhalten.
Es lohnt sich also, für Mieter und Käufer, zu prüfen, auf welcher Grundlage die Wohnflächenberechnung beruht und eventuell eine neue Berechnung vornehmen zu lassen.
Während öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) berechnet werden müssen, ist diese Verordnung für den freifinanzierten Wohnungsbau nicht bindend. Oft wird die Fläche hier nach der
DIN 277 berechnet. Allerdings gilt die
DIN 277 lediglich für die Berechnung von Nutz- und Verkehrsflächen und nicht von Wohnflächen. Von Gerichten wurden bisher die Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau auch für den preisfreien Wohnraum angewandt.
Eva Blumenfeld, aktualisiert März 2011
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