Krank geschrieben - was ist erlaubt?
Mit Grippe im Bett und der Kühlschrank ist leer - was nun? Wer krank geschrieben ist, weiß oft nicht, was er machen darf und was nicht. Dabei gibt es eine einfache Regel, so das
R+V Infocenter für Sicherheit und Vorsorge: Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung.
"Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt von der Krankheit und der individuellen Situation ab", sagt Axel Döhr, Arbeitsrechtler des
R+V-Infocenters. Denn nicht jede Krankheit fesselt den Patienten ständig ans Bett. Vor allem gegen Aktivitäten, die die Heilung fördern, können Arbeitgeber und Krankenkasse keine Einwände haben. Im Zweifelsfall rät Döhr, geplante Unternehmungen mit einem Arzt zu besprechen und sich diese schriftlich genehmigen zu lassen.
Die Tipps des R+V-Experten:
- Einkaufen: Sich mit Lebensmitteln zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt - außer der Arzt hat absolute Bettruhe verordnet.
- Spazieren gehen: Bewegung an der frischen Luft gilt als heilungsfördernd. Ein Patient sollte darauf allerdings verzichten, wenn der Arzt ihn bis zur Genesung im Bett sehen möchte.
- Ausgehen: Ein Besuch in Kino, Kneipe oder Restaurant ist vertretbar, wenn der Patient nicht im Bett bleiben muss. Nicht gesundheitsfördernd: Sich mit einer schweren Bronchitis in einer verrauchten Kneipe aufhalten.
- Verreisen: Mit Gipsbein oder Magengeschwür kann man verreisen, wenn dies den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Beispielsweise ist ein Urlaub am Toten Meer für einen Neurodermitiker heilsam, während ein Langstreckenflug für Menschen mit Rückenschmerzen zu strapaziös ist. Einer geplanten Reise muss aber derjenige zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet: der Arbeitgeber, wenn noch keine sechs Wochen vergangen sind, die Krankenkasse danach. Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes.
- Sport: Bei sportlichen Aktivitäten ist es besser, vorher mit dem Arzt zu sprechen. Gezielte Gymnastik kann bei Rückenproblemen die Genesung beschleunigen, Tennis spielen hingegen eher schaden.
- Arbeiten: Wer krank geschrieben ist, darf seiner Arbeit streng genommen nicht nachgehen - das gefährdet den Versicherungsschutz. Wenn man sich wieder fit fühlt und etwas früher an seinen Arbeitsplatz zurückkehren möchte, sollte man mit seinem Arzt sprechen. Der Arbeitgeber braucht sich hierauf aber nicht einzulassen. Nicht vergessen: Die Krankenkasse über einen früheren Arbeitsbeginn informieren.
- Nebentätigkeit: Ein erkrankter Mitarbeiter darf seine Nebentätigkeit nur dann fortsetzen, wenn sie den Genesungsprozess nicht verzögert oder gefährdet.
Quelle:
Infocenter der R+V Versicherung
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J. Ollenik, aktualisiert Januar 2010