Der öffentliche Dienst - Voraussetzungen für die Karriere im Staatsdienst
Wer sich im heute hart umkämpften Arbeitsmarkt eine Stelle sucht, sollte sich nicht nur auf die freie Wirtschaft konzentrieren. Auch Behörden oder öffentliche Verwaltungen der Kommunen, des Bundes und der Länder benötigen ausreichend qualifiziertes Fachpersonal der verschiedensten Richtungen. Im Hinblick auf viele zusätzliche Vergünstigungen und das breitgefächerte Aufgabenspektrum ist der öffentliche Dienst, ob nun als Angestellter oder als verbeamteter Mitarbeiter, also durchaus eine lohnenswerte Alternative in der Karriereplanung.
Die Beamtenlaufbahn
Während die Einstellung als Angestellter oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes keinerlei besonderen Voraussetzungen unterliegt und diese Arbeitsstellen bei ausreichender Qualifikation durch eine Bewerbung wie in der freien Wirtschaft zu erreichen sind, verhält es sich bei der Laufbahn eines Beamten etwas komplizierter, da an die Bewerber die verschiedensten Anforderungen gestellt werden.
Grundsätzlich muss ein potentieller Bewerber nach dem Eignungsprinzip folgende Voraussetzungen erfüllen. Er muss
- deutscher Staatsbürger oder mit wenigen Ausnahmen Bürger eines EU-Mitgliedstaates sein.
- für die freiheitliche, demokratische Grundordnung, welche im Grundgesetz verankert ist, eintreten.
- körperliche, geistige aber auch charakterliche Gesundheit mitbringen. Diese wird vorausgesetzt, um uneingeschränkt dienstfähig zu sein. Bei schwerbehinderten Bewerbern wird in der Regel erwartet, dass eine Dienstunfähigkeit nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre eintreten kann.
- fähig sein, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Die Beamtenlaufbahn unterteilt sich in vier verschiedene Bereiche und beginnt mit einem Vorbereitungsdienst. Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst, welcher der praktischen und theoretischen Ausbildung dient und je nach Laufbahn sechs Monate bis drei Jahre dauert, ist abhängig von der Vorbildung des Bewerbers:
- Einfacher Dienst - Grundvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss.
- Mittlerer Dienst - Mittlere Reife (Realschulabschluss) oder ein Hauptschulabschluss mit anschließendem Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung.
- Gehobener Dienst - Fachhochschulreife oder Hochschulreife, in verschiedenen Bereichen auch ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium.
- Höherer Dienst - Abgeschlossenes Hochschulstudium.
Das Höchsteintrittsalter in den Vorbereitungsdienst ist mit 32 Jahren vorgegeben. Bei Schwerbehinderungen hingegen wird ein maximales Einstiegalter von 40 Jahren zugrunde gelegt. Ebenso gibt es Ausnahmeregelungen für Bewerber, die durch die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder Kinder benachteiligt sind. Der Aufstieg innerhalb der verschiedenen Laufbahnen ist, wenn auch mit Einschränkungen, durchaus möglich.
Die Ausbildung
Die eigentliche Ausbildung der jeweiligen Fachrichtung beginnt mit dem Vorbereitungsdienst.
Während im einfachen Dienst die Vorbereitungszeit bereits nach sechs Monaten beendet und mit einer Verwendungsprüfung abgeschlossen wird, sind im mittleren Dienst je nach Fachrichtung zwei bis zweieinhalb Jahre Ausbildung vorgesehen. Davon sind in dieser Ausbildung mindestens sechs Monate an einer Verwaltungsfachschule zu absolvieren. Nach erfolgreicher Absolvierung endet der Vorbereitungsdienst mit einer Laufbahnprüfung.
Der gehobene Dienst beginnt mit einer dreijährigen Vorbereitungszeit, davon sind in der Regel 18 bis 21 Monate an einer Fachhochschule der öffentlichen Verwaltung zu durchlaufen. Die restliche Vorbereitungszeit besteht in der Ausbildung für die Schwerpunktaufgaben der jeweiligen Fachbereiche. Ein Absolvent des gehobenen Dienstes beendet den Vorbereitungsdienst mit der Erlangung eines akademischen Grades, beispielsweise Diplom-Verwaltungswirt (FH). Ausnahmen bilden hier die Lehrkräfte, bei denen bereits ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst vorausgesetzt werden kann.
Die Ausbildung zum höheren Dienst erfolgt mittels eines zumeist zweijährigen Referendariats und schließt mit einer Examensprüfung ab.
Die verschiedenen Ausbildungsabläufe sind breit gefächert und genau auf die später auszuübende Tätigkeit abgestimmt.
Die Tätigkeitsbereiche
Die Arbeitsfelder von Beamten sind entgegen des verbreiteten Bildes des verstaubten Schreibtisches in einem Amtsgebäude wesentlich vielfältiger. Angefangen mit den verschiedenen Verwaltungen der Länder sowie der Kommunen und Städte, aber auch in technischen Einrichtungen wie der Feuerwehr, der Forstverwaltung, in verschiedensten wissenschaftlichen Diensten, in Schulen, bei der Polizei und letztendlich auch bei den Einrichtungen des Bundes, also den Ministerien oder auch der Bundeswehr, verrichten Beamte ihren Dienst. Die Beamtenlaufbahn beinhaltet somit einen großen Arbeitsbereich, in dem viele Berufsinteressen umgesetzt werden können. Nicht zuletzt auch wegen guter Sozialleistungen, sollte die Laufbahn im öffentlichen Dienst zumindest in die Zukunftsüberlegungen einbezogen werden.
Vorteile und Nachteile im öffentlichen Dienst
Wer den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat, wird zum Beamten auf Probe ernannt und absolviert die anschließende Probezeit in seinem gewählten Fachbereich. Hat der Absolvent dann das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht und stimmen die Eignung, die Befähigung sowie die fachliche Leistung mit den Vorstellungen des Dienstherren überein, so kann er zum Beamten auf Lebenszeit berufen werden. Gekündigt werden kann einem Beamten nicht, da er kein vertragliches Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Er wird ernannt und kann lediglich nach disziplinarischen Verfahren oder wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden. Wer also die Hürden der Ausbildung gemeistert hat, muss sich über schlechte Wirtschaftslagen und die damit verbundene Angst eines Jobverlustes nur wenig Gedanken machen.
Auch sind Gehalt und Altersversorgung von Beginn an in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Beamte werden nach Besoldungsgruppen je nach ausgeführter Tätigkeit bezahlt. Der Interessent kann also vorher schon genau sehen, wie viel Geld in welchem Arbeitsbereich verdient wird. Gehaltsverhandlungen entfallen vollständig. Auch die Versorgung im Ruhestand oder die Leistungen im Krankheitsfall sind gesetzlich geregelt. Beamte haben mit Eintritt in den Ruhestand einen Anspruch auf Versorgungsbezüge, die sich prozentual auf ihr vorheriges Gehalt und die Anzahl an geleisteten Dienstjahren beziehen. Umgangssprachlich nennt man diese Rente der Beamten Pension. Im Krankheitsfall erhalten Beamte eine Beihilfeleistung ihres Dienstherren. Sie sind nicht krankenversicherungspflichtig, können aber für die restlichen, nicht erstatteten Kosten beispielsweise eine private Krankenversicherung abschließen. Doch neben den Vergünstigungen resultieren für den Beamten aus seiner Ernennung und den damit verbundenen Rechten natürlich auch klar definierte Pflichten. So sind Gesetzestreue und Gehorsamspflicht wichtige Bestandteile der Dienstvereinbarung, Bürgerrechte wie der Streik entfallen für den Beamten. Er hat sich gegenüber seinem Dienstherrn der Treue verpflichtet und Verstöße gegen diese Pflichten können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis nach sich ziehen.
Angestellte im öffentlichen Dienst, kurz Tarifbeschäftigte genannt, haben die jeweiligen Tarifverträge als Grundlage ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Im Dienst für den Bund, Länder oder die Kommunen setzt sich das Gehalt aus einem Grundgehalt - genannt Tabellenentgelt - und gegebenenfalls Zulagen und Zuschlägen zusammen. Hinzu kommen das Leistungsentgelt und eine jährliche Sonderzahlung, das sogenannte Weihnachtsgeld.
Geregelt ist auch die genaue Arbeitszeit, die in der Mehrheit der Fälle über sogenannte Zeitkonten, meist als "Stempeluhr" bekannt, geführt werden. Im öffentlichen Dienst muss man sich über unbezahlte Überstunden also keinerlei Gedanken machen. Man erhält für die zu viel geleisteten Arbeitsstunden entweder einen Zeitausgleich, kann sich also frei nehmen, oder eine entsprechende zusätzliche Bezahlung. Wichtige Themen wie Weiterbildung, Regelungen im Krankheitsfall oder Urlaub sind ebenso umfassend festgelegt. Beschäftigte der Länder haben beispielsweise bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub bei einer Arbeitswoche von 5 Tagen, bis zum 40. Lebensjahr sind es 29 Tage und danach 30 Tage. Zusätzliche Urlaubstage oder auch Sonderurlaube sind darüber hinaus geregelt und können im Einzelfall ebenso zum Tragen kommen. Im Gegensatz zu Ihren verbeamteten Kollegen müssen die Tarifbeschäftigten zwar genauso wie alle anderen Arbeitnehmer in die Rentenkasse für Ihre spätere Versorgung einbezahlen, erhalten jedoch über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, kurz VBL, eine zusätzliche Altersversorgungsgrundlage. Hinzukommen für die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes, egal ob verbeamtet oder nur angestellt, einige Vergünstigungen im Alltag, beispielsweise bei Kraftfahrzeugversicherungen. Bei Kreditvergaben einer Bank stellt sich die Unkündbarkeit eines Beamten natürlich auch sehr positiv dar.
Berufsaussichten
Die öffentlichen Dienstherren bieten eine breitgefächerte, fundierte Ausbildung und damit auch die Chance auf eine Arbeitsstelle in vielen interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeiten. Eine vernünftige Bezahlung, gute Sozialleistungen und Aufstiegsmöglichkeiten addieren sich zu einer reizvollen Berufsperspektive. Damit ist dieser Arbeitsweg durchaus eine Alternative zur freien Wirtschaft.
Sicherlich muss auch im öffentlichen Dienst gespart werden, bedeuten doch eine Vielzahl an Verbeamtungen eine enorme Kostenlast für den Staat oder das Land. Gerade im Lehrerberuf ist die Tendenz zu Angestelltenverträgen und rückläufigen Verbeamtungen durchaus erkennbar. Jedoch kann diese Aussage nicht für alle Berufsgruppen pauschal gelten. Die Aussicht auf ein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst ist durch dessen ebenfalls vorhandenen Vorteile, wie beispielsweise die festgelegte, tarifliche Bezahlung oder die eindeutige Arbeitszeitregelung, als durchaus attraktiv zu bezeichnen.
Interessenten können sich vor allem bei der örtlichen Arbeitsagentur über die verschiedenen Berufszweige und Einstiegsmöglichkeiten erkundigen. Zudem sind die Internetportale der Landesregierungen oder der verschiedenen Städte gute Anlaufstellen, um sich Informationen oder gegebenenfalls schon Stellenangebote einzuholen
- Unabhängige Informationsseite zum öffentlichen Dienst inkl. Gehaltsrechner:
http://oeffentlicher-dienst.info/ (Link zu: Internetauftritt öffentlicher Dienst, www.oeffentlicher-dienst.info)
J. Ollenik, Juli 2010