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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Rentensituation

Fragen und Antworten zur Rentenreform 2005:
Die Regelungen mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes

Allgemeines

Warum musste die Besteuerung von Alterseinkünften zum 1. Januar 2005 neu geregelt werden?

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) regelt die Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Diese ist eine Anforderung vom Bundesverfassungsgericht an die Bundesregierung. Insbesondere sollen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen von Beamten steuerlich gleich behandelt werden.

Seit wann sind die Änderungen wirksam?

Das Alterseinkünftegesetz ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten. Somit gelten seit dem 01.01.2005 die neuen steuerlichen Regelungen. Bezüglich der Besteuerung von Kapitallebensversicherungen gilt der Bestandsschutz, d.h. die Ablaufleistungen aus Verträgen, die noch im Jahr 2004 oder frührer abgeschlossen wurden, sind steuerfrei.

Wie sicher sind die jetzt getroffenen Gesetzesänderungen zur Rentenbesteuerung? Kann man davon ausgehen, dass es an den Regelungen nicht schon wieder bald Änderungen geben wird?

Es ist davon auszugehen, dass es bei dieser Besteuerung bleibt. Ob es bald Änderungen bzw. eine Modifizierung des Alterseinkünftegesetzes geben wird kann aus heutiger Sicht nicht beantwortet werden, weil mögliche Entscheidungen hierzu bei der Bundesregierung liegen.

Kapital bildende Lebensversicherung

Fallen die Steuervorteile bei der Lebensversicherung künftig weg? Wie sieht die Neuregelung konkret aus?

Die Steuervorteile der Kapital bildenden Lebensversicherung fallen nicht ganz weg. Bei Verträgen, die eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr laufen, werden die Erträge nur zu 50% versteuert. Bei allen anderen Verträgen erfolgt eine volle Besteuerung der Erträge. Die Erträge werden aus der Differenz der Ablaufleistung und den gezahlten Beiträgen ermittelt.

Seit wann sind die Änderungen wirksam?

Seit dem 1. Januar 2005. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden gilt der Bestandsschutz.

Was ändert sich für bestehende Lebensversicherungsverträge?

Bei bestehenden Kapital bildenden Lebensversicherungen ändert sich nichts. Geändert wird die Besteuerung neu abgeschlossener Lebensversicherungen. Bislang waren die Erträge unter bestimmten Vorraussetzungen steuerfrei. Jetzt werden die Erträge zu 50% versteuert, wenn die Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt und die Versicherung nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig wird. Sind diese Eckdaten nicht erreicht, werden die Erträge zu 100% versteuert.

Was bedeutet für mich konkret die Besteuerung der Lebensversicherung?

Die Erträge der Lebensversicherung, d.h. die Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und den eingezahlten Beiträgen wird zu 50% versteuert, wenn die Lebensversicherung eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren hat und die Versicherung nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig wird.

Lohnt es sich für mich noch eine Lebensversicherung abzuschließen?

Unter Umständen ja, denn auch andere Anlageformen werden besteuert. Ob eine Kapital bildende Lebensversicherung für Sie in Frage kommt sollten Sie nach einem Beratungsgespräch entscheiden. Informieren Sie sich hierzu bei einem unserer R+V-Vorsorgeberater.

Ist es für mich nicht besser eine private Rentenversicherung abzuschließen?

Das kommt auf Ihr Vorsorgeziel an. Eine Produktvariante der klassischen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist die so genannte "R+V-PrivatRentePlus". Hierbei handelt es sich um eine Rentenversicherung mit frei wählbarem Todesfallschutz in der Ansparphase, also mit einer Hinterbliebenenabsicherung in der Ansparphase wie bei der klassischen Kapitalversicherung. Gegenüber der klassischen Kapitalversicherung hat dieses Produkt aber den Vorteil des "steuerfreien Rentenübergangs". Wählt der Kunde später die Rente, so sind die Erträge aus der Ansparphase steuerfrei.
Von der Rentenzahlung wird nur der geringe Ertragsanteil besteuert.

Wird meine bestehende Lebensversicherung auch besteuert?

Nein, Verträge die bis zum 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden unterliegen nicht der Besteuerung.

Wofür benötige ich nach heutigem Erkenntnisstand noch eine Lebensversicherung?

Fakt ist, dass die Altersvorsorge immer mehr in privater Hand liegt. Die Lebensversicherung und auch die Rentenversicherung sind wichtige Instrumente um sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, damit es später zu keinen Versorgungslücken kommt. Im Vergleich zu anderen Anlageformen bietet die Kapitallebensversicherung sichere garantierte Leistungen, die Ihnen Ihre Planungssicherheit deutlich erhöht.

Private Rentenversicherung

Welche Änderungen gibt es im Bereich der privaten Rentenversicherung seit 2005?

Seit 2005 gelten für die Besteuerung von privaten Rentenversicherungen niedrigere Ertragsanteile. Dies gilt auch für bereits laufende Renten oder für Verträge die noch in 2004 oder vorher abgeschlossen wurden.

Wird es die Riester-Rente weiterhin geben?

Ja, die Riester-Rente wurde eingeführt um die Absenkung des Rentenniveaus von 70% auf 67% aufzufangen. Diese Versorgungslücke zu schließen ist nach wie vor Aufgabe der Riester-Rente.

Was ist mit laufenden Rentenzahlungen in 2005?

Auch laufende private Rentenzahlungen unterliegen der neuen, niedrigeren Ertragsanteilbesteuerung.

Können Renten- und andere Altersvorsorgebeiträge noch von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, bei Verträgen, die noch vor 2005 abgeschlossen wurden, können die Beiträge weiterhin als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dabei können die Beiträge seit 2005 als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis 1.500 EUR pro Jahr und bei Selbstständigen bis 2.400 EUR pro Jahr abgesetzt werden.

Was versteht man unter der Günstigerprüfung des Sonderausgabenabzugs?

Im Übergangszeitraum von 2005 bis 2019 wird vom Finanzamt eine so genannte "Günstigerprüfung" durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Höhe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung günstiger ist als die Summe der Altersvorsorgeaufwendungen für die "Basisschicht" (gesetzliche Rente, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte, private Rentenversicherung neuen Typs) und der "sonstigen Vorsorgeaufwendungen".

Bei der Berechnung der Vorsorgeaufwendungen ist zu berücksichtigen, dass der Vorwegabzug schrittweise abgeschmolzen wird. Nach dem Jahressteuergesetz 2007 ist sicherzustellen, dass die Beiträge zur privaten Basis-Rente/Rürup-Rente grundsätzlich mindestens mit dem jeweiligen Prozentsatz steuerlich wirksam werden.

Welchen Vorteil hat für mich eine private Rentenversicherung im Vergleich zu einer Lebensversicherung?

Bei der privaten Rentenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn keine Zusatzversicherungen eingeschlossen werden.

Werden private Rentenversicherungen auch besteuert?

Wie in der Vergangenheit auch ist von den Rentenleistungen der Ertragsanteil zu versteuern.
Wird alternativ die Kapitalabfindung in Anspruch genommen, so werden die Erträge zu 50% versteuert, wenn die Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt und die Versicherung nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr fällig wird. Sind die Eckdaten nicht erreicht, werden die Erträge zu 100% versteuert.

Gibt es bei der Besteuerung der Rentenversicherungen auch Änderungen?

Ja, seit 2005 verringert sich der Ertragsanteil. Für bestehende Verträge ebenso wie für dann neu abgeschlossene Verträge.

Private Absicherung

Gibt es mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 (AltEinkG) neue Altersvorsorgeprodukte?

Ja, wir bieten Ihnen neue Produktvarianten, über die Sie sich innerhalb unserer Rubrik "Produkte für Privatkunden" informieren können.

Seit wann kann man die neuen Altersvorsorgeprodukte abschließen?

Seit dem 1. Januar 2005.

Gesetzliche Rentenversicherung

Welche Änderungen gibt es in Bezug auf die Rentenbesteuerung bei der gesetzlichen Rentenversicherung?

Bis zum 31.12.2004 wurde von der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Ertragsanteil besteuert. Seit 2005 beginnt der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten. Hierbei steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente von 50% im Jahr 2005 stufenweise auf 100% im Jahr 2040. Bereits vor 2005 schon gezahlte Renten ("Bestandsrentner") und die im Jahr 2005 zugehenden Renten ("Neurentner") müssen zu 50% versteuert werden. Liegt der Rentenbeginn z.B. in 2015, so sind 70% der Rente zu versteuern.

Wie sieht die Besteuerung aus, wenn man neben der gesetzlichen Rentenversicherung noch über Zusatzeinkünfte verfügt (z.B. eine Betriebsrente, private Rentenversicherung oder Lebensversicherung)? Werden alle Einkünfte zusammengelegt und dann gemeinsam besteuert?

Grundsätzlich werden für jede Einkunftsart die zu versteuernden Einkünfte ermittelt. Diese werden addiert und aus dem gesamten zu versteuernden Einkommen wird die Einkommenssteuer ermittelt.

Gibt es Steuer minimierende Faktoren?

Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang beginnend ab 2005 mit 50% bis zum Jahre 2040 auf 100% angehoben. Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Jahresbruttorente wird für jeden Rentnerjahrgang als Festbetrag bestimmt und auf Dauer festgeschrieben.

Betriebliche Altersvorsorge

Welche Änderungen (Steueränderungen) gibt es im Bereich der betrieblichen Altersversorgung?

Mit Jahresbeginn 2005 ist die Förderung nach § 40b EStG weggefallen. Im Gegenzug erfolgte die Anhebung der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG um 1.800 EUR, sofern die Förderung nach § 40b EStG nicht genutzt wird.

Welche Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind von der Änderung des Alterseinkünftegesetzes betroffen?

Durch den Wegfall der Pauschalbesteuerung (§ 40b EStG) ist insbesondere die Direktversicherung betroffen, aber auch für den Durchführungsweg Pensionskasse fällt diese Förderung weg.

Was wird bei der betrieblichen Altersversorgung seit 2005 noch gefördert?

Die fünf bekannten Durchführungswege bestehen. Die Direktversicherung wird in die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Außerdem wird die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG um 1.800 EUR pro Jahr erhöht, sodass insgesamt pro Jahr ein Förderrahmen von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 EUR besteht.

Was ändert sich für bestehende Verträge im Bereich der betrieblichen Altersversorgung?

Alle bis zum 31.12.2004 abgeschlossenen Direktversicherungen unterliegen auch in der Zukunft der zumeist günstigen Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG. Bei Verträgen, die der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG unterliegen, kann die Beitragszahlung um 1.800 EUR erhöht werden, falls keine pauschalversteuerte Direktversicherung besteht.

Wie sieht die steuerliche Förderung bei der betrieblichen Altersversorgung aus?

Die steuerliche Förderung hängt vom Durchführungsweg ab.

Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds erfolgt die steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG. Danach sind im Jahr 2011 Beiträge von bis zu 2.640 EUR, d.h. monatlich 220 EUR, steuerfrei. Zusätzlich können bei Zusagen ab dem 01.01.2005 weitere 1.800 EUR steuerfrei sein, sofern nicht gleichzeitig in Altverträgen die Pauschalversteuerung genutzt wird.
Die Leistungen werden später nachgelagert als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG versteuert.

Auch in den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Pensionszusage sind die Beiträge für die Arbeitnehmer steuerfrei. Die Begrenzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG gilt hier nicht, sodass auch höhere Beiträge steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung eingebracht werden können. Erst die Leistungen im Alter sind später nach § 19 EStG steuerpflichtig.

Weitere Informationen

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