Für viele Menschen wird der Begriff Rente erst dann zum Thema, wenn das Arbeitsleben sich dem Ende zu neigt oder der Partner stirbt. Dann herrscht aufgrund der anstehenden Behördengänge, der vielen Formulare, der nachzuprüfenden Unterlagen und des seitenlangen Bescheids häufig Verwirrung. Dabei ist es wichtig, dass der Rentenbescheid überprüft wird. Denn wer bei der Rente nicht aufpasst, verschenkt oft viel Geld.
Am Ende des Arbeitslebens erhält man als gesetzlich Rentenversicherter auf Anfrage von seinem Rentenversicherungsträger den so genannten Rentenbescheid. Darin informiert der zuständige Rentenversicherungsträger über die Höhe der Rentenzahlungen.
"Trotz EDV schleichen sich bei der Erstellung des Rentenbescheids immer wieder Fehler ein", weiß Rentenexperte Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung. Laut der derzeit aktuellsten Statistik der Deutschen Rentenversicherung erteilt der gesetzliche Rentenversicherer in Deutschland durchschnittlich rund 600.000 Rentenbescheide pro Jahr.
Fehlerquelle Dateneingabe
Die Sachverhalte für die Rentenberechnung werden elektronisch "eingesammelt" –
durch Meldungen der Arbeitgeber, der Krankenkassen, Rehaträger und Agenturen für Arbeit. Nicht alle Daten erreichen ihr Ziel: Wenn der Arbeitgeber statt einem Jahreseinkommen von 42.000
EUR wegen eines typischen Drehfehlers nur 24.000
EUR meldet oder den 13. eines Monats statt den 31. als Beschäftigungsende meldet, kann das die Rentenhöhe verfälschen.
Besonders anfällig für Fehler sind die Rentenbescheide bei Versicherten, die öfter den Arbeitgeber gewechselt haben. Auch längere Krankheits- oder Arbeitslosenzeiten können zu Unstimmigkeiten führen.
Laut Markus Vogts, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, ist es daher wichtig, den Rentenbescheid unbedingt zu prüfen. "Etwa ein Drittel aller Widerspruchsverfahren enden zu Gunsten der Versicherten. Die Dunkelziffer fehlerhafter Bescheide ist nach wie vor sehr hoch", sagt Vogts.
Bereits die Renteninformation auf Fehler abklopfen
Rentenexperte Braatz verweist neben dem Rentenbescheid auch auf die von den Rentenversicherungsträgern regelmäßig verschickten Renteninformationen. Die jetzt unter "Deutsche Rentenversicherung Bund" auftretende
BfA bietet ihren Versicherten diesen Service seit 2002 an. Die anderen Rententräger sind gesetzlich seit 2004 dazu verpflichtet.
Seit dem Jahr 2004 soll jeder Versicherte ab dem 27. Lebensjahr von seinem Rentenversicherungsträger jährlich eine Information erhalten, ab dem 54. Lebensjahr alle drei Jahre. Angesichts teilweiser nicht aktueller Adressen kann es vorkommen, dass nicht jeder Versicherte seine Information erhalten hat. Wer noch keine entsprechende Post erhalten hat, sollte sich möglichst umgehend bei der gebührenfreien zentralen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung unter
0800 10004800 melden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung.
Bei der Renteninformation lohnt sich ein prüfender Blick auf die angegebenen Daten. Denn wer frühzeitig Fehler entdeckt und diese meldet, erspart sich beim Übergang zum Rentner-Dasein den zeit- und nervenraubenden Briefwechsel mit seinem Versicherungsträger. Gerade in dieser Zeit stehen eine Reihe von Behördengängen und das Ausfüllen von zahlreichen Formularen an.
Wichtig: Man sollte aber berücksichtigen, dass die Renteninformation nur ein Service der Rentenversicherungsträger ist und nicht rechtsverbindlich ist. Wissenswertes zur Renteninformation finden Sie in unserem Beitrag
"Die Renteninformation".
Den Rentenbescheid prüfen
Der seitenlange Rentenbescheid sorgt bei den meisten Empfängern zunächst für Verwirrung. "Obwohl sich die Rentenversicherungsträger bemühen, die Bescheide verständlicher zu machen, sind sie nach wie vor mit einer Fülle rechtlicher Hinweise und Belehrungen beladen", sagt Vogts. "Wichtig ist nicht allein die Höhe der monatlichen Rente, sondern vor allem ob sie richtig ermittelt wurde", warnt der Rentenberater.
- Versicherungsverlauf: Auf den kommenden Seiten wird dann der Versicherungsverlauf abgebildet. Der Verlauf lässt sich mit den Versicherungsbescheinigungen des Arbeitgebers abgleichen. So können anhand der Lohnunterlagen Bruttoentgelt und Zeiträume überprüft werden. "Eine Prüfung ist immer angesagt", empfiehlt auch Rentenberater Hainz Schröder aus Hamburg. Dabei kann man zunächst selbst die gesamten Aufrechnungsbescheinigungen und Entgeltbescheinigungen durchgehen und alles vergleichen. Nur so lässt sich feststellen, ob in der Verwaltung auch alle Entgelte (Bruttolöhne) richtig übernommen wurden.
- Fehlzeiten: Auch vorhandene Fehlzeiten, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit oder Studium sollten genau überprüft werden. "Der Versicherungsverlauf muss den Lebenslauf widerspiegeln", empfiehlt Schröder. Wer beispielsweise als Referendar gearbeitet habe, muss das im Kontenklärungsverfahren eintragen lassen, da es die Rentenversicherungsträger nicht automatisch anerkennen. "Man muss sich die zeitlichen Lücken ansehen und prüfen, ob es sich um eine rentenrechtliche Zeit handelt", sagt Vogts. Aber schon dafür kann sich ein Rentenberater lohnen, "denn da fangen die ersten Fehler oft an."
Wichtig: Neurentner erhalten mit dem Rentenbescheid auch ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt. Personen, die bereits seit längerem Rente beziehen, müssen sich bei ihrem Rentenversicherungsträger danach erkundigen. Weitere Informationen über Hinzuverdienstmöglichkeiten und die geltenden Regeln bietet der Artikel
"Nebenjob als Rentner".
Beispiele für Fehlerquellen
- Die persönliche Versicherungsnummer: Sie wird für jeden Versicherten individuell ermittelt und setzt sich aus folgenden
Bestandteilen zusammen (Beispielzahl, Quelle BfA):
65 - 17 08 39 - J - 00 8
Dabei stehen die Zahlen:
- "65" für die Bereichsnummer - sie kennzeichnet den Rentenversicherungsträger (z.B. 65 = BfA)
- "17 08 39" für das Geburtsdatum des Versicherten,
- "J" für den Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens,
- "00" für die Seriennummer und
- "8" für eine Prüfnummer.
Stimmen die Zahlen beim Geburtsdatum nicht, kann sich das auf die Rente auswirken.
- Witwer erhalten die gleiche Rente: Überlebende Witwen, Witwer, oder Lebenspartner können nach dem Tod des Versicherten als Hinterbliebene rentenberechtigt sein. Die Rentenversicherungsträger sollen die Berechtigten zwar darauf hinweisen, dass sie eine Leistung erhalten können, wenn sie diese beantragen. Doch nach Angaben des Bundesverbandes der Rentenberater ist traurige Realität, dass aus Unkenntnis die Antragstellung oft unterbleibt und damit viel Geld verschenkt wird.
Bei Unstimmigkeiten muss ein Berater her
Bei der Rente gilt der so genannte "Amtsermittlungsgrundsatz",
d.h. der Rententräger muss die Einzelheiten erfragen. Schon bezüglich der Überlegung, ob die Altersrente mit 65 Jahren, früher oder später beginnen soll, kann die Einholung der Meinungs eines ausgebildeten Beraters sinnvoll sein.
Schröder erwähnt beispielsweise eine Frau, die einen Ablehnungsbescheid für eine Frauenrente erhielt. Sie habe die Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie erhielt dennoch eine Rente für langjährig Versicherte, nachdem er sich die Akten angesehen hatte. "Die Frau hat beim Antrag das Kreuz einfach an der falschen Stelle gemacht", erzählt er.
Der Rentenberater kann auch prüfen, welche zusätzlichen Angaben sich negativ auf die Rente auswirken können.
S. Nies, aktualisiert Januar 2011
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