Rentenbescheid richtig prüfen
Für viele Menschen wird der Begriff Rente erst dann zum Thema, wenn das Arbeitsleben sich dem Ende zu neigt oder der Partner stirbt. Dann herrscht aufgrund der anstehenden Behördengänge, der vielen Formulare, der nachzuprüfenden Unterlagen und des seitenlangen Bescheids häufig Verwirrung. Dabei ist es wichtig, dass der Rentenbescheid überprüft wird. Denn wer bei der Rente nicht aufpasst, verschenkt oft viel Geld.
Am Ende des Arbeitslebens erhält man als gesetzlich Rentenversicherter von seinem Rentenversicherungsträger den so genannten Rentenbescheid. Darin informiert der zuständige Rentenversicherungsträger über die Höhe der Rentenzahlungen.
"Trotz EDV schleichen sich bei der Erstellung des Rentenbescheids immer wieder Fehler ein", weiß Rentenexperte Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung. Laut der derzeit aktuellsten Statistik der Deutschen Rentenversicherung erteilte der gesetzliche Rentenversicherer in Deutschland im Zeitraum von 2003 bis 2006 rund 6,36 Millionen Rentenbescheide. Dabei lag die Fehlerquote in den Rentenbescheiden bei rund 3
%.
Fehlerquelle Dateneingabe
Obwohl die Rentenberechnung auf elektronischer Datenverarbeitung basiert, müssen die Daten der einzelnen Versicherten zunächst erfasst und eingegeben werden. So können beispielsweise Zahlendreher bei der Dateneingabe die Rentenhöhe erheblich verfälschen. Aus einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro können auf einmal nur 24.000 Euro werden.
Besonders anfällig für Fehler sind die Rentenbescheide bei Versicherten, die öfter den Arbeitgeber gewechselt haben. Auch längere Krankheits- oder Arbeitslosenzeiten können zu Unstimmigkeiten führen.
Laut Rolf Ponzelet, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, ist es daher wichtig, den Rentenbescheid unbedingt zu prüfen. Fast die Hälfte aller Widerspruchsverfahren endet zugunsten der Versicherten. "Rund ein Drittel der Bescheide werden schon von der Verwaltung geändert, ohne dass ein Widerspruchsausschuss überhaupt tagt", sagt Ponzelet.
Bereits die Renteninformation auf Fehler abklopfen
Rentenexperte Braatz verweist neben dem Rentenbescheid auch auf die von den Rentenversicherungsträgern regelmäßig verschickten Renteninformationen. Die jetzt unter "Deutsche Rentenversicherung Bund" auftretende
BfA bietet ihren Versicherten diesen Service seit 2002 an. Die anderen Rententräger sind gesetzlich seit 2004 dazu verpflichtet.
Seit dem Jahr 2004 soll jeder Versicherte von seinem Rentenversicherungsträger jährlich eine Information erhalten. Angesichts teilweiser nicht aktueller Adressen kann es vorkommen, dass nicht jeder Versicherte seine Information erhalten hat. Wer noch keine entsprechende Post erhalten hat, sollte sich möglichst umgehend bei der gebührenfreien zentralen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung unter
0800 1000 4800 melden, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung.
Bei der Renteninformation lohnt sich ein prüfender Blick auf die angegebenen Daten. Denn wer frühzeitig Fehler entdeckt und diese meldet, erspart sich beim Übergang zum Rentner-Dasein den zeit- und nervenraubenden Briefwechsel mit seinem Versicherungsträger. Gerade in dieser Zeit stehen eine Reihe von Behördengängen und das Ausfüllen von zahlreichen Formularen an.
Wichtig: Man sollte aber berücksichtigen, dass die Renteninformation nur ein Service der Rentenversicherungsträger ist und nicht rechtsverbindlich ist. Wissenswertes zur Renteninformation finden Sie in unserem Beitrag
"Die Renteninformation".
Den Rentenbescheid prüfen
Der seitenlange Rentenbescheid sorgt bei den meisten Empfängern zunächst für Verwirrung. "Ein Rentenbescheid besteht aus mehreren Seiten Eingangstext und ist oft schwer verständlich", sagt Ponzelet. Dennoch kann der Versicherte die wichtigsten Angaben selbst prüfen. "Wichtig ist die Zahl auf der ersten Seite, weil das die Rente ist, die ausgezahlt wird", weiß der Rentenberater.
- Versicherungsverlauf: Auf den kommenden Seiten wird dann der Versicherungsverlauf abgebildet. "Den kann jeder prüfen, das kann man selbst machen", rät Ponzelet. Der Verlauf lässt sich mit den Versicherungsbescheinigungen des Arbeitgebers abgleichen. So können anhand der Lohnunterlagen Bruttoentgelt und Zeiträume überprüft werden. "Eine Prüfung ist immer angesagt", empfiehlt auch Rentenberater Hainz Schröder aus Hamburg. Dabei kann man zunächst selbst die gesamten Aufrechnungsbescheinigungen und Entgeltbescheinigungen durchgehen und alles vergleichen. Nur so lässt sich feststellen, ob in der Verwaltung auch alle Entgelte (Bruttolöhne) richtig übernommen wurden.
- Fehlzeiten: Auch vorhandene Fehlzeiten, beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit oder Studium sollten genau überprüft werden. "Der Versicherungsverlauf muss den Lebenslauf widerspiegeln", empfiehlt Schröder. Wer beispielsweise als Referendar gearbeitet habe, muss das im Kontenklärungsverfahren eintragen lassen, da es die Rentenversicherungsträger nicht automatisch anerkennen. "Man muss sich die zeitlichen Lücken ansehen und prüfen, ob es sich um eine rentenrechtliche Zeit handelt", sagt Ponzelet. Aber schon dafür kann sich ein Rentenberater lohnen, "denn da fangen die ersten Fehler oft an."
Wichtig: Neurentner erhalten mit dem Rentenbescheid auch ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen mitgeteilt. Personen, die bereits seit längerem Rente beziehen, müssen sich bei ihrem Rentenversicherungsträger danach erkundigen. Weitere Informationen über Hinzuverdienstmöglichkeiten und die geltenden Regeln bietet der Artikel
"Nebenjob als Rentner".
Beispiele für Fehlerquellen
- Die persönliche Versicherungsnummer: Sie wird für jeden Versicherten individuell ermittelt und setzt sich aus folgenden
Bestandteilen zusammen (Beispielzahl, Quelle BfA):
65 - 17 08 39 - J - 00 8
Dabei stehen die Zahlen:
- "65" für die Bereichsnummer - sie kennzeichnet den Rentenversicherungsträger (z.B. 65 = BfA)
- "17 08 39" für das Geburtsdatum des Versicherten,
- "J" für den Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens,
- "00" für die Seriennummer und
- "8" für eine Prüfnummer.
Stimmen die Zahlen beim Geburtsdatum nicht, kann sich das auf die Rente auswirken.
- Witwer erhalten die gleiche Rente: Nach Angaben des Bundesverbands der Rentenberater stellen nur wenige Männer nach dem
Tod ihrer Frau einen Antrag auf Witwerrente, obwohl die Verstorbene gesetzlich rentenversichert war. So wird oft viel Geld
verschenkt, das dem überlebenden Ehegatten zusteht.
Wann muss ein Berater her?
- Unstimmigkeiten: Obwohl bei der Rente der so genannte "Amtsermittlungsgrundsatz" gilt, d.h. der Rententräger die Einzelheiten erfragen muss, geschieht das zu selten, sagt Ponzelet. "Dabei kann schon ein einziger Monat eine große Rolle spielen". Deshalb rät er: Auf jeden Fall einen Berater einschalten, spätestens dann, wenn der Verdacht besteht, es könne etwas nicht korrekt erfasst worden sein.
Schröder erwähnt beispielsweise eine Frau, die einen Ablehnungsbescheid für eine Frauenrente erhielt. Sie habe die Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie erhielt dennoch eine Rente für langjährig Versicherte, nachdem er sich die Akten angesehen hatte. "Die Frau hat beim Antrag das Kreuz einfach an der falschen Stelle gemacht", erzählt er.
Der Rentenberater kann auch prüfen, welche zusätzlichen Angaben sich negativ auf die Rente auswirken können.
- Freiwillig Versicherte: "Man kann nur jedem freiwillig Versicherten raten, auf jeden Fall schon vor der Rente zum Berater zu gehen", sagt der Fachmann. Gerade hier geht es darum, wie man die Rente optimal erhöhen kann und dies am besten schon im Vorfeld der Beantragung.
Ein anderes Beispiel, wann es Sinn macht, einen Berater hinzuzuziehen: Jemand mit geringem Verdienst möchte eine Altersrente beziehen, kann aber nur 419 Monate Beitragszahlung nachweisen. Für ihn oder sie wäre es nach Angaben von Ponzelet überlegenswert, einen Monat Mehrarbeit oder eine freiwillige Beitragszahlung zu leisten. Denn durch die so erreichten 420 Monate Beitragszahlung würde der Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen mehr Entgeltpunkte bekommen, was seine Rente erhöhen würde. Der Grund: Hat ein Antragsteller 420 Monate lang einen Beitragssatz von unter 75 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens aller Rentenversicherten gezahlt, werden die niedrigeren Verdienste, die vor 1992 liegen, auf bis zu 75 % des Durchschnittsverdienstes aller Rentenversicherten angehoben, somit also seine Rente erhöht. Auch hier sind also Experten zur Berechnung gefragt.
S. Nies, aktualisiert Januar 2010