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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Gesetzliche Rente

Rente mit 67: Einstieg hat 2012 begonnen

Abbildung: Zeitungsartikel
Die Bundesregierung hat beim Thema "Rente mit 67" an ihrem Kurs festgehalten: Der Einstieg in die Rente mit 67 hat am 1. Januar 2012 begonnen. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters war nach Ansicht der Regierung vor dem Hintergrund einer steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen unvermeidlich. Denn durch diese demografische Entwicklung verändert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern drastisch. Die Rente mit 67 soll eine generationengerechte Alterssicherung sicherstellen.

So steigt das Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter steigt abhängig vom Geburtsjahrgang schrittweise auf das 67. Lebensjahr an. Betroffen sind die Jahrgänge ab 1947: Alle 1947 geborenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen jetzt erst einen Monat später als bisher in Rente gehen, wenn sie keine Abschläge in Kauf nehmen wollen. Bis 2024 (also bis inklusive Jahrgang 1958) wird jeder Jahrgang jeweils einen weiteren Monat später in Rente gehen. Ab 2025 steigt das Renteneintrittsalter pro Jahrgang um jeweils zwei Monate. Im Jahr 2031, also ab dem Jahrgang 1964, wird der stufenweise Anstieg des Renteneintrittsalters abgeschlossen sein. Ab diesem Jahr kann jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer erst mit 67 die volle Rente in Anspruch nehmen.

Überblick: Ab wann können Sie ohne Abschläge in Rente gehen?
Geburtsjahr Einstiegsalter Jahr des Renteneintritts
1947 65 Jahre + 1 Monat 02/2012 bis 01/2013
1948 65 Jahre + 2 Monate 03/2013 bis 02/2014
1949 65 Jahre + 3 Monate 04/2014 bis 03/2015
1950 65 Jahre + 4 Monate 05/2015 bis 04/2016
1951 65 Jahre + 5 Monate 06/2016 bis 05/2017
1952 65 Jahre + 6 Monate 07/2017 bis 06/2018
1953 65 Jahre + 7 Monate 08/2018 bis 07/2019
1954 65 Jahre + 8 Monate 09/2019 bis 08/2020
1955 65 Jahre + 9 Monate 10/2020 bis 09/2021
1956 65 Jahre + 10 Monate 11/2021 bis 10/2022
1957 65 Jahre + 11 Monate 12/2022 bis 11/2023
1958 66 Jahre 01/2024 bis 12/2024
1959 66 Jahre + 2 Monate 03/2025 bis 02/2026
1960 66 Jahre + 4 Monate 05/2026 bis 04/2027
1961 66 Jahre + 6 Monate 07/2027 bis 06/2028
1962 66 Jahre + 8 Monate 09/2028 bis 08/2029
1963 66 Jahre + 10 Monate 11/2029 bis 10/2030
1964 67 Jahre 01/2031 bis 12/2031

Ein Beispiel: Wer im Januar 1956 geboren ist, dessen Renteneinstiegsalter liegt nun bei 65 Jahren und zehn Monaten. Er wird nach der neuen Regelung also im November 2021 in Rente gehen. Wer im Dezember 1956 geboren ist, erreicht das neue Renteneintrittsalter nun im Oktober 2022.

Service: Die Rente mit 67 auf einen Blick

Wenn von der Rente mit 67 gesprochen wird, ist die so genannte Regelaltersrente gemeint. Es gibt jedoch noch andere Formen der Altersrente, für die sich nun ebenfalls Änderungen ergeben haben. Einen ausführlichen Überblick über die neue Ausgestaltung der verschiedenen Altersrenten gibt Ihnen unsere Tabelle "Altersrentenbezug für Jahrgänge ab 1947" (PDF 183,3 KB)Informationen zum Dateiformat.

Die wichtigsten Regeln und Ausnahmen rund um die Rente mit 67 können Sie zudem im Folgenden nachlesen.
  • Eine Ausnahme für besonders langjährig Versicherte
    Für "besonders langjährige Versicherte", also alle Versicherten, die 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, gilt weiterhin das Renteneintrittsalter von 65. Dabei wird die Erziehung eigener Kinder bis zu deren 10. Lebensjahr angerechnet. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht.

  • Mit Abschlägen früher in Rente gehen
    Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können auch in Zukunft mit 63 in Rente gehen. Allerdings müssen sie dabei einen Abschlag von 0,3 % für jeden Monat in Kauf nehmen, den sie vor dem 67. Lebensjahr aufhören. Dieser Abschlag beträgt maximal 14,4 % und gilt für den gesamten Ruhestand.

  • Änderungen bei der Altersteilzeit
    Wer vor 1955 geboren wurde und bis zum 31. Dezember 2006 mit dem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit vereinbart hat, genießt Vertrauensschutz, d.h. bleibt von der Anhebung der Altersgrenzen verschont. Alle anderen müssen den Beginn der Altersteilzeit nach oben anpassen, um keine Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen zu müssen.

  • Späterer Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen
    Für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1952 steigt ab 2012 das Renteneintrittsalter stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt von 60 auf 62 Jahre. Wer dann mit 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abschläge von 0,3 % pro vorgezogenen Monat in Kauf nehmen - also maximal 10,8 %. Vertrauensschutz genießt, wer vor dem 17. November 1950 geboren wurde und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war. Diese Personen bekommen auch in Zukunft bereits mit 60 Jahren die volle Rente.

  • Mit Ausnahmen auch später in die Erwerbsminderungsrente
    Ab 2012 steigt das reguläre Eintrittsalter für diese Rente von 63 auf 65 Jahre. Wer sie früher in Anspruch nimmt, zahlt Abschläge bis zu 10,8 %. Versicherte mit 35 Beitragsjahren (ab 2024 mit 40) können weiterhin ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen.

  • Große Witwen-/Witwerrente erst mit 47
    Hinterbliebene Ehepartner bekommen in Zukunft statt mit 45 erst mit 47 die große Witwen-/Witwerrente (55 % der normalen Versichertenrente). Vorher erhalten sie die kleine Witwen-/Witwerrente von 25 %.

Ihre persönliche Rentensituation: Wann und wie viel?

Wenn Sie weitere Fragen zur Rente mit 67 haben, können Sie das kostenlose Servicetelefon 0800 10004800 der Deutschen Rentenversicherung (die frühere Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) nutzen.

Durch den späteren Rentenbeginn zahlen Sie länger Beiträge in die Rentenversicherung ein und bekommen dadurch auch etwas mehr Rente ausgezahlt. Basierend auf Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung erhält ein deutscher Durchschnittsverdiener (Stand Januar 2012: 32.446 EUR) in den alten Bundesländern eine Rentensteigerung von 54,94 EUR. Für die neuen Bundesländern liegt die Rentensteigerung bei 48,74 EUR.

Die Höhe Ihrer künftigen Altersrente hängt vor allem davon ab, wie lang und in welcher Höhe Sie Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem versicherten Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen während Ihres Berufslebens. Dieses wird für jedes Jahr Ihrer Berufstätigkeit in einen so genannten Entgeltpunkt umgerechnet, für alle Jahre addiert und dann mit dem aktuellen Rentenwert (Stand Januar 2012: alte Bundesländer 27,47 EUR, neue Bundesländer 24,37 EUR) multipliziert.

Zahlreiche Gesetzesänderungen haben die Berechnung der Rente verkompliziert. Deshalb ist es ratsam, auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung einfach eine Rentenauskunft online anzufordern Link auf die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
www.deutsche-rentenversicherung.de
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Service:

Welches reguläre Eintrittsalter für die verschiedenen Formen der gesetzlichen Altersrente gilt bzw. wann die jeweilige Rente frühestens bezogen werden kann, zeigt Ihnen unsere Übersicht.

S. Nies, aktualisiert Januar 2012
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