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R+V-Ratgeber Altersvorsorge (Quelle: Thinkstock)

Altersvorsorge

Gesetzliche Rente

Fragen und Antworten zur gesetzlichen Rente

Muss ich die gesetzliche Rente beantragen?

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen grundsätzlich beantragt werden. Es reicht nicht aus, dass die Voraussetzungen zum Rentenanspruch vorliegen. Erst dann kann die Leistung bewilligt werden. Gewöhnlich weist Sie der Rentenversicherungsträger aber rechtzeitig darauf hin, dass Sie Rentenleistungen erhalten können.

Unsere Rentencheckliste hilft Ihnen weiter, wenn Sie in Rente gehen wollen und wissen möchten, was Sie dabei alles beachten müssen?

Ab wann kann ich regulär in Rente gehen?

Es gibt verschiedene Formen der gesetzlichen Altersrente. Die klassische ist die so genannte Regelaltersrente. Um sie zu bekommen, müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt haben. Wenn Sie vor 1947 geboren wurden, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1947 wird das reguläre Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Jahr 2029 wird diese Anhebung abgeschlossen sein, d.h. für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze 67 Jahre.

Ausnahme: Waren Sie mindestens 45 Jahre lang pflichtversichert, können Sie die so genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und weiterhin abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, können Sie auch eine andere Form der Altersrente in Anspruch nehmen als die Regelaltersrente. Die nachfolgenden Altersrentenarten können Sie bereits vor Erreichen des regulären Eintrittsalters (65 bis 67 Jahre) beantragen. Allerdings ist dann ein lebenslanger Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezuges in Kauf zu nehmen:

  • Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie bei einer Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren beantragen.
  • Die Altersrente für Frauen steht weiblichen Versicherten mit einer Mindestversicherungszeit von 15 Jahren offen. (Entfällt ab Jahrgang 1952.)
  • Für die Altersrente nach Altersteilzeit müssen Sie eine Versicherungszeit von 15 Jahren vorweisen. Zudem müssen Sie mindestens zwei Jahre lang in Altersteilzeit beschäftigt gewesen sein. (Entfällt ab Jahrgang 1952.)
  • Bei der Altersrente nach Arbeitslosigkeit ist ebenfalls eine Versicherungszeit von 15 Jahren notwendig. Außerdem müssen Sie nach dem 58 1/2 ten Lebensjahr mindestens ein Jahr arbeitslos gewesen sein.
    (Entfällt ab Jahrgang 1952.)
  • Schwerbehinderte Menschen können nach einer Versicherungszeit von 35 Jahren die Altersrente beantragen.

Welches reguläre Eintrittsalter bei allen genannten Renten gilt bzw. wann die jeweilige Rente frühestens bezogen werden kann, finden Sie in der folgenden Übersicht.

Da es allerdings zahlreiche Übergangsregelungen und Ausnahmen gibt, empfiehlt sich zusätzlich ein Gespräch mit dem Rentenberater Ihres Versicherungsträgers.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Gesetzlich Sozialversicherte brauchen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung nicht für das volle Arbeitsentgelt zu entrichten, sondern nur bis zu einer bestimmten Höhe, eben der Beitragsbemessungsgrenze.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in den alten Bundesländern 5.500 Euro, für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern 4.800 Euro Brutto im Monat (Werte für 2011). Wird die Beitragsbemessungsgrenze nach oben gesetzt, bleibt immer weniger vom Bruttoeinkommen beitragsfrei und das Beitragsaufkommen der gesetzlichen Rentenversicherung steigt.

Wieviel Rente bekomme ich?

Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt in erster Linie von den versicherungspflichtigen Jahren und der Höhe Ihrer Verdienste bzw. den daraus resultierenden Beiträgen ab. Eine Richtgröße ist 50-68% des durchschnittlichen Nettoentgeltes. Die 68% würden Sie erreichen, wenn Sie 45 Jahre im Durchschnitt aller Versicherten verdient haben.

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger bieten Ihnen auf ihrem gemeinsamen Internetportal www.deutsche-rentenversicherung.de Link zum Internetportal der Deutschen Rentenversicherung Auskunft über den aktuellen Stand Ihres Rentenversicherungskontos, Ihrer bislang erworbenen Rentenansprüche im Fall voller Erwerbsminderung und die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente. Diese Informationen können Sie online anfordern. Weitere Informationen zum Service der gesetzlichen Rentenversicherungsträger erhalten Sie hier.

Wie wird die Rente finanziert?

Die gesetzliche Rente der heutigen Leistungsempfänger wird durch die Beiträge der heutigen Beitragszahler finanziert. Die Beiträge werden also nicht angespart.

Wie komme ich an meine Rente?

Um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Die dafür vorgesehenen Formulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Sie können diese aber auch auf der folgenden Internetseite der Deutschen Rentenversicherung, im Bereich "Formulare und Publikationen" herunterladen:

Welche Unterlagen benötige ich für meinen Rentenantrag?

Ihrem Rentenantrag sollten Sie alle Versicherungsunterlagen für die Zeiten beifügen, die in Ihrem Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind. Dies könnten z.B. sein:

  • Geburtsurkunde/Sterbeurkunde/Heiratsurkunde
  • Aufrechnungsbescheinigungen (Sozialversicherungsnachweise für die Zeit vor 1972)
  • Nachweise über Ausbildungszeiten
  • Meldekarten der Arbeitsämter
  • Nachweise über Krankheitszeiten

Wie bekomme ich weitere Informationen?

Weitere Informationen, Kontaktdaten und Downloadmöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung:

Warum sollte ich privat vorsorgen?

Die gesetzliche Rente wird auch in Zukunft Ihre Grundversorgung sichern. Allerdings wird sie nicht in der Lage sein, den Lebensstandard aus dem Berufsleben aufrecht zu halten. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen erreicht die gesetzliche Rente bereits heute lediglich 50-70% des Durchschnitteinkommens. Diese Einkommenslücke sollte durch private Vorsorge geschlossen werden. Dies wird neuerdings vom Staat sogar noch durch Zulagen und Steuervorteile belohnt!

Weitere Informationen zum Thema:
  • Mit Hilfe unseres Versorgungslückenrechners können Sie sich selber einen Überblick über Ihre Vorsorgesituation verschaffen.
  • Sie möchten mehr über unsere Altersvorsorgeprodukte erfahren? In unserer Rubrik "Privatkunden" können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge verschaffen.
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