Es gibt verschiedene Formen der gesetzlichen Altersrente. Die klassische ist die so genannte Regelaltersrente. Um sie zu bekommen, müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt haben. Wenn Sie vor 1947 geboren wurden, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge ab 1947 wird das reguläre Renteneintrittsalter ab 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Jahr 2029 wird diese Anhebung abgeschlossen sein,
d.h. für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze 67 Jahre.
Ausnahme: Waren Sie mindestens 45 Jahre lang pflichtversichert, können Sie die so genannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen und weiterhin abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, können Sie auch eine andere Form der Altersrente in Anspruch nehmen als die Regelaltersrente. Die nachfolgenden Altersrentenarten können Sie bereits vor Erreichen des regulären Eintrittsalters (65 bis 67 Jahre) beantragen. Allerdings ist dann ein lebenslanger Rentenabschlag von 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezuges in Kauf zu nehmen:
- Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie bei einer Versicherungszeit von mindestens 35 Jahren beantragen.
- Die Altersrente für Frauen steht weiblichen Versicherten mit einer Mindestversicherungszeit von 15 Jahren offen. (Entfällt ab Jahrgang 1952.)
- Für die Altersrente nach Altersteilzeit müssen Sie eine Versicherungszeit von 15 Jahren vorweisen. Zudem müssen Sie mindestens zwei Jahre lang in Altersteilzeit beschäftigt gewesen sein. (Entfällt ab Jahrgang 1952.)
- Bei der Altersrente nach Arbeitslosigkeit ist ebenfalls eine Versicherungszeit von 15 Jahren notwendig. Außerdem müssen Sie nach dem 58 1/2 ten Lebensjahr mindestens ein Jahr arbeitslos gewesen sein.
(Entfällt ab Jahrgang 1952.)
- Schwerbehinderte Menschen können nach einer Versicherungszeit von 35 Jahren die Altersrente beantragen.
Welches reguläre Eintrittsalter bei allen genannten Renten gilt
bzw. wann die jeweilige Rente frühestens bezogen werden kann, finden Sie in der folgenden Übersicht.
Da es allerdings zahlreiche Übergangsregelungen und Ausnahmen gibt, empfiehlt sich zusätzlich ein Gespräch mit dem Rentenberater Ihres Versicherungsträgers.