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Egal was passiert - diese Versicherung lohnt sich immer

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Doppelt vorsorgen ist besser.

Bei Unfällen in der Freizeit gibt es keinen gesetzlichen Unfallschutz! Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sorgt doppelt vor: Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Unfällen und bildet gleichzeitig Kapital für Ihre Zukunftspläne.

Ihre Vorteile

  • weltweiter Schutz rund um die Uhr
  • zusätzliche Kapitalvorsorge für Ihre Zukunftspläne
  • ohne Mehrkosten: Unfallschutz bis zu einem Jahr für neue hinzukommende Kinder
  • Schutz auch vor Infektionen durch Zeckenbiss
  • R+V-Unfall-Service - rund um die Uhr 01802 336789*
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Unsere Leistungen

Mit unserer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr können Sie doppelt vorsorgen. Sie schützen sich weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen von Unfällen und bilden Kapital, um Zukunftspläne zu verwirklichen. Sie haben die Wahl zwischen laufender Beitragszahlung, Einmalzahlung oder Zweimalzahlung der Beiträge.

Beim Unfallschutz bieten wir Ihnen:

  • Unfall-Rente ab 50 % Invalidität

    Im Fall einer 50-prozentigen unfallbedingten Invalidität erhalten Sie lebenslang eine monatliche Rentenzahlung, die mögliche Einkommensverluste ausgleicht oder Pflegeleistungen finanziert.
  • Einmalige Kapitalleistung im Invaliditätsfall

    Bereits ab einer unfallbedingten Invalidität von nur 1 % erhalten Sie eine Kapitalauszahlung. Damit können Sie zum Beispiel Umbauten an Ihrem Haus, Ihrer Wohnung und Ihrem Auto finanzieren oder an einer Berufsumschulung teilnehmen.
  • Beitragsfreie Weiterversicherung bei laufender Beitragszahlung

    Ihre Enkel oder Kinder sind auch dann noch unfallversichert, wenn Ihnen etwas zustoßen sollte. Auch Sie selbst werden nach schweren Unfällen, die eine Invalidität von mindestens 50 % nach sich ziehen, beitragsfrei weiterversichert.
  • Beitragsfreier Unfallschutz für Familienzuwachs

    Falls sich Ihre Familie durch Geburt, Adoption oder Heirat vergrößert, besteht für Ihre Kinder bis zu einem Jahr Unfallschutz.- ganz ohne Mehrkosten.
  • Schutz bei FSME und Borreliose inklusive

    Der Versicherungsschutz gilt auch für die durch Zeckenbiss übertragenen Infektionen (z. B. FSME und Borreliose).

Bei der Kapitalvorsorge bieten wir Ihnen:

  • Vorteil Beitragsrückgewähr

    Sie erhalten zum Vertragsablauf eine Leistung aus der Beitragsrückgewähr zuzüglich einer Überschussbeteiligung. Unabhängig davon, ob bereits Leistungen bei einem Unfall gezahlt wurden.
Ein weiteres Plus: Schon ab 30 EUR im Monat oder 2.500 EUR Einmalbeitrag (Zweimalbeitrag: je 5.000 EUR) können Sie sich umfassend absichern.
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Leistungsdetails

  • Verbesserte Übergangsleistung

    Wenn sechs Monate nach dem Unfall immer noch eine körperliche Beeinträchtigung von mindestens 50 % besteht, erhalten Sie eine vereinbarte Kapitalleistung. Nach drei Monaten und einer noch 100-prozentigen Beeinträchtigung erhalten Sie die Hälfte dieser Summe.
  • Unfall-Krankenhaustagegeld und Unfall-Unfall-Krankenhaustagegeld Plus

    Die Mehraufwendungen für einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt lassen sich dadurch abdecken. Im Ausland wird das Krankenhaustagegeld in doppelter Höhe gezahlt.
  • Todesfallleistung

    Diese wird gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.
  • Unfall-Hinterbliebenenrente

    Bei einem Unfalltod werden so die Hinterbliebenen finanziell unterstützt.
  • Kosten für kosmetische Operationen

  • Krankenhausgeld Extra

    Eine einmalige Zahlung von 1.000 EUR bei langfristigem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt.
  • Unfall-Serviceleistungen bis zu 10.000 EUR

    • Ersatz von Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätzen
    • Erstattung von Transportkosten zum Krankenhaus oder einer Spezialklinik
    • und für die ärztlich angeordnete Rückkehr zum Wohnsitz
    • Ersatz von Kosten für Heimfahrt und Unterbringung von mitreisenden minderjährigen Familienangehörigen bei einem Unfall im Ausland

Progression/Mehrleistung im Invaliditätsfall

Überproportional zum Invaliditätsgrad steigende Entschädigungsleistungen. Mit unserem Progressionsrechner können Sie Ihre Versicherungsleistungen im Invaliditätsfall berechnen.

Progression/Mehrleistung

Invalidität

Wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Invalidität), zahlen wir eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Mit dieser Leistung können Sie z. B. notwendige Anschaffungen, bauliche Veränderungen oder Umschulungsmaßnahmen finanzieren.

Beispiel:

Invaliditätsgrad 20% (z. B. Verlust eines Daumens)
Versicherungssumme 100.000 EUR
Entschädigung: 20% aus der Versicherungssumme
= 20.000 EUR

Geleistet wird dabei ab dem geringsten messbaren Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe bzw. nach der Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, wenn die Gliedertaxe nicht angewendet werden kann.

Zusätzlich kann gegen Prämienzuschlag eine Progression/Mehrleistung vereinbart werden, so dass dann die Entschädigungsleistung überproportional zum Invaliditätsgrad ansteigt. Mit unserem Progressionsrechner können Sie Ihre Versicherungsleistung im Invaliditätsfall berechnen.

Ergänzender Versicherungsschutz

Um Ihren Versicherungsschutz abzurunden bieten wir Ihnen weitere Ergänzungen an
  • Krankenhaustagegeld

    Wollen Sie zusätzlich ein Krankenhaustagegeld einschließen und die Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen abdecken? Hier finden Sie Informationen zu weiteren Leistungsdetails.
  • Absicherung bei krankheitsbedingter Invalidität

    Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr deckt keine krankheitsbedingte Invalidität ab. Hier empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung für Erwachsene oder einer Kinderversicherung für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Todesfallabsicherung

    Für die umfassende Absicherung im Todesfall sollten Sie sich über unsere Lebensversicherungen informieren.
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Weitere Services

Service-Hotlines

  • Service-Hotline - 01802 7858633*

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
  • R+V-Unfall-Service - rund um die Uhr 01802 336789*

    Wir helfen Ihnen, wenn Sie sich nach einem Unfall in einer Notsituation befinden.
Unfall-Schadenmeldung als Download-PDF

Bei Schäden im Bereich der Unfallversicherung benötigen wir zusätzlich eine schriftliche Schadenmeldung. Hier können Sie sich das Formular für die Schadenanzeige (PDF 1023,9 KB)Informationen zum Dateiformatherunterladen.
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Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

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Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer R+V-Unfallversicherung (PDF 562,5 KB)Informationen zum Dateiformat
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