Mit der R+V-RatenschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Fälle: Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit/Scheidung, Erwerbsunfähigkeit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sein, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sichert sie Ihr Darlehen bis zu 100.000 EUR zu monatlichen Kreditraten von bis zu 2.500 EUR ab.
Den Einsatz der R+V-RatenschutzPolice empfehlen wir insbesondere bei:
- Konsumentenkrediten
- Ratenkrediten aller Art an Privatpersonen
- Baufinanzierungen (ggf. als Teilabsicherung)
- kleingewerblichen Darlehen
- Festdarlehen
Diese Leistungen sind in der RatenschutzPolice enthalten:
Monatliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit/Scheidung
Sollten Sie arbeitslos werden, übernehmen wir für die Dauer der Arbeitslosigkeit nach einer Karenzzeit von drei Monaten die monatlichen Leistungen, die in der Regel den Kreditraten entsprechen. Die Zahlung erfolgt bis zu 18 Monate lang und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit erneut bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen gelten auch für Selbstständige und Existenzgründer.
Einmalbetrag bei Scheidung
Lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner scheiden, übernehmen wir nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbeitrag von bis zu 15.000 EUR.
Rückzahlung der monatlichen Kreditraten bei Arbeitsunfähigkeit
Bei Arbeitsunfähigkeit übernehmen wir nach Ablauf der sechswöchigen Karenzzeit die Rückzahlung der monatlichen Kreditraten für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit.
Ausstehender Restkredit im Todesfall
Im Todesfall übernehmen wir den noch ausstehenden Restkredit.