Mit der R+V-KontoschutzPolice schützen Sie sich und Ihre Familie für den Fall der Fälle: Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit/Scheidung, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sein, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sichert Sie Ihr Darlehen bis zu 100.000 EUR zu monatlichen Kreditraten von bis zu 2.500 EUR ab.
Den Einsatz der Police empfehlen wir insbesondere bei:
- Dispo-Krediten (Lohn- und Gehaltskonten),
- betrieblichen Kontokorrent-Konten,
- Bau-Zwischenfinanzierungen
- sowie bei Abrufkrediten.
So funktioniert die KontoschutzPolice
Die KontoschutzPolice wird vornehmlich in Verbindung mit der Einrichtung eines Dispo- bzw. Kontokorrent-Kredites durch unsere Verbundpartner, die Volksbanken und Raiffeisenbanken, abgeschlossen.
Höhe der Versicherungssumme
Sie vereinbaren mit uns eine Versicherungssumme von bis zu 100.000 EUR, die idealerweise der Höhe des eingeräumten Kreditrahmens auf dem Giro-Konto entspricht. Ändert sich die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens, kann die Versicherungssumme zeitgleich angepasst werden.
Sofortiger Schutz ohne Gesundheitsprüfung
Die KontoschutzPolice kann ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Durch Ihre Unterschrift unter dem Vertrag ist ein sofortiger Versicherungsschutz gewährleistet.
Diese Leistungen sind - unabhängig von Ihrem aktuellen Kontostand - in der KontoschutzPolice enthalten:
Monatliche Leistungen bei Arbeitslosigkeit/Scheidung
Wir zahlen für den Zeitraum der bestätigten Arbeitslosigkeit monatlich 4 % der Versicherungssumme, bis zu 2.500 EUR monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 18 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit erneut bis zu 18 Monate in Anspruch genommen werden. Die monatlichen Zahlungen setzen nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und einer Karenzzeit von drei Monaten ab Eintritt der Arbeitslosigkeit ein. Einmalbetrag bei Scheidung
Wir zahlen nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbetrag von bis zu 15.000 EUR.
Monatliche Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
Wir zahlen für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit monatlich 4 % der Versicherungssumme, bis zu 2.500 EUR monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Die Zahlungen setzen nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein.
Einmalbetrag bei Todesfall
Wir zahlen 110 % der aktuellen Versicherungssumme, unabhängig vom in Anspruch genommenen Kreditrahmen.