Im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur in Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht. Und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Doch auch privat Versicherte genießen häufig keinen 100%igen Schutz.
Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung gehen Sie kein Risiko ein - ganz egal wie oft und wohin Sie verreisen.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Ihnen:
Versicherungsschutz für mindestens 45 Tage
Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer für mehr als 45 Tage vereinbaren - und das bis insgesamt zwei Jahre.
umfassende Leistungen
Unabhängig davon, ob es sich um einen Unfall oder eine akute Erkrankung handelt. Wir übernehmen die Kosten für:
- Arztbesuche
- Medikamente und Heilmittel
- Krankenhausaufenthalte
- medizinisch sinnvolle Rücktransporte nach Deutschland
Versicherungsdauer und Gültigkeit
Die Versicherung gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Ausnahmen bilden Reisen, die am Jahresende beginnen und ins Folgejahr reichen.