Ob als privater Jäger, Jagdpächter, Jagdherr (Jagdveranstalter), Jagdaufseher, Falkner mit der Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Ihre Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger übernimmt alle Schäden bis zu einer Höhe von:
- 5 Millionen EUR bei Personen und Sachschäden
- 100.000 EUR bei Vermögensschäden
Auch in diesen Fällen greift die Jagdhaftpflichtversicherung für Nichtberufsjäger:
- Sie gehen gerne auch im Urlaub auf die Jagd? Kein Problem: Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit.
- Der Haftpflichtschutz für Ihre Jagdhunde ist inklusive. Und zwar auch dann, wenn Sie außerhalb der Jagd mit den Hunden unterwegs sind. So sparen Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
- Der Besitz und Gebrauch von erlaubten Schusswaffen ist ebenfalls mitversichert.
- Kommen Sie selbst während der Jagd zu schaden und der Verursacher ist nicht versichert bzw. zahlungsunfähig, greift ebenfalls Ihre Jagdhaftpflicht. Sie übernimmt die Kosten bis zu einer Summe von 500.000 EUR.
- Stellung der Kautionsleistung bis 30.000 EUR-, wenn Hinterlegung bei Versicherungsfall im europäischen Ausland behördlich angeordnet wurde.
- Verzicht auf Einwand fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch bis 250.000 EUR für Personenschäden (z. B. Jagdunfall durch Querschläger).
Freuen Sie sich auf umfassende Leistungen:
- Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatzforderungen nachkommen müssen.
- Gilt es unberechtigte Ansprüche - im Zweifel auch gerichtlich - abzuwehren, übernehmen wir die Kosten.