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Mit der Direktversicherung klassisch und einfach ans Ziel.

Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch: Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Als Arbeitnehmer haben Sie gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Mit der Direktversicherung finanzieren Sie ihre Zusatzrente aus Ihrem Bruttoeinkommen - dadurch sparen Sie sofort Steuern und Sozialabgaben.

Ihre Vorteile

Rating-Plakette Focus Money (Ausgabe 5/2012)
 
  • lebenslange garantierte Rentenzahlungen
  • Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse
  • bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder private Weiterführung
    des Vertrags möglich
  • Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung zusätzlich mitversicherbar
  • positive Bewertungen der R+V Lebensversicherung von unabhängigen Ratingagenturen
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Unsere Leistungen

Die Direktversicherung bietet Ihnen:

  • ab Rentenbeginn lebenslange garantierte Rente

    Sie erhalten ab dem vollendeten 62. Lebensjahr oder mit dem Beginn der gesetzlichen Rentenzahlung, z. B. zum 65. Lebensjahr, eine garantierte lebenslange zusätzliche Rente. Auf Wunsch können Sie auch eine einmalige Kapitalleistung vereinbaren.
  • Arbeitgeber übernimmt Vertragsangelegenheiten für Sie

    Ihr Arbeitgeber hält einen Teil Ihres Gehalts zurück und zahlt diesen für Sie in eine Rentenversicherung bei der R+V Lebensversicherung AG ein - auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) oder vermögenswirksamen Leistungen möglich.
  • Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase

    Sie können Beiträge von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen. Im Jahr 2012: 2.688 EUR. Gegebenenfalls können weitere 1.800 EUR jährlich steuerfrei sein, sofern die Pauschalversteuerung nicht im gleichen Jahr in Anspruch genommen wird. Dieser steuerfreie Zusatzbeitrag ist jedoch sozialversicherungspflichtig.
  • weitere Steuervorteile

    Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.
  • Arbeitgeberwechsel: Ihr Rentenanspruch bleibt erhalten

    Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können Sie die Versicherung privat oder über Ihren neuen Arbeitgeber weiterführen. Alternativ können Sie das aufgebaute Kapital auch in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitgebers mitnehmen.
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Ergänzender Schutz zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein, können Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) einschließen.

Für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen ist der Einschluss einer Hinterbliebenenabsicherung möglich.
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Minijobrente für geringfügig Beschäftigte

Eine Direktversicherung ist auch für geringfügig Beschäftigte im Rahmen der so genannten "Minijobrente" möglich - ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand und ohne Einkommensverluste.
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Alternative Lösungen für Ihre Altersvorsorge

Sie möchten auch die Möglichkeiten der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge kennen lernen? Dann informieren Sie sich über unsere BasisRente und unsere RiesterRente.
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Anspruch auf Entgeltumwandlung

Seit 2002 besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.

Service-Hotline

Service-Hotline zu Vertrag + Leistung - 01802 78347358*

Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.

Positive Bewertungen für die Zukunftsvorsorge der R+V

Versicherungsbedingungen für die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung

Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
R+V Privatkunden Verbraucherinformation (PDF 1,4 MB)Informationen zum Dateiformat
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