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NaturschutzPolice

 

Versicherungsumfang

Umweltschadensgesetz erweitert die Haftung für Unternehmen

Seit dem 30.04.2007 gelten in Deutschland neue Regeln für die Haftung bei Umweltschäden. Das neue Umweltschadensgesetz, das im November 2007 in Kraft tritt, sieht für Schäden am Ökosystem eine rückwirkende Haftung ab diesem Tag vor. Verursacher können für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht werden. Das ist ein kaum zu kalkulierendes Risiko - nicht nur für Betreiber von Anlagen, sondern auch für die breite Masse der landwirtschaftlich oder gewerblich Tätigen.

Neu ist, dass verursachende Betriebe für Sanierungskosten aufkommen müssen, die von der zuständigen Behörde auferlegt werden und bisher vom Steuerzahler getragen wurden. Dabei gilt für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Anlagen eine verschuldensunabhängige Haftung (Gefährdungshaftung).

Unsere Lösung

Gegen finanzielle Belastungen, die sich aus dem Umweltschadensgesetz ergeben, können Sie sich mit der NaturschutzPolice der R+V absichern. Die NaturschutzPolice beinhaltet Sanierungskosten für Schäden an der Umwelt. Sie gewährt bei Betriebsstörungen Deckung außerhalb des Betriebsgrundstücks und kann auf Schäden an dem eigenen Grundstück und Grundwasserschäden erweitert werden. Der Versicherungsschutz besteht auch für die verschuldensunabhängige Haftung.

Bausteine der R+V-NaturschutzPolice:

Die Grunddeckung der Naturschutzpolice gewährt Versicherungsschutz für Schäden an
  • fremden Böden,
  • fremden Gewässern (ohne Grundwasser),
  • geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen auf fremden Grundstücken.
Der Zusatzbaustein 1 gewährt Versicherungsschutz für Schäden an
  • eigenen, gemieteten oder gepachteten Böden (Teilsanierung),
  • eigenen Gewässern,
  • geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen auf eigenen Grundstücken,
  • Grundwasser.
Der Zusatzbaustein 2 gewährt Versicherungsschutz für Schäden an
  • eigenen, gemieteten oder gepachteten Böden (Vollsanierung),
  • eigenen, gemieteten oder gepachteten Gebäuden (z. B. Bodenbeläge, Wände) und für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung.
R+V übernimmt die Kosten für notwendige Gutachten im Rahmen der Sanierung.

Unser Ansprechpartner vor Ort unterbreitet Ihnen gerne ein persönliches Angebot!
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Ihre Vorteile

  • Unterstützung im Schadenfall durch R+V-Umweltspezialisten
    Unsere Umweltexperten sind kompetente Ansprechpartner für Umwelt- und Sanierungsfragen und unterstützen Sie im Schadenfall.

  • Schaden-Hotline - rund um die Uhr 01802 336789* (0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
    höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.)

    Im Schadenfall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar und kümmern uns sofort um die Abwicklung - schnell und zuverlässig.

  • Service-Hotline - 01802 7858633* (0,06 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG,
    höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.)

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.

Handeln Sie jetzt!

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch? Unser Ansprechpartner vor Ort berechnet Ihnen gerne ein persönliches Angebot.
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Weitere Informationen

In unserem Internetauftritt im Ratgeber Unternehmen finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Sicherheit und Vorsorge.


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Letzte Änderung: 18.09.2009
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Nähere Informationen zum Herausgeber finden Sie unter www.impressum.ruv.de

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    höchstens 0,42 EUR pro Minute aus den Mobilfunknetzen. Abweichende Preise aus anderen Festnetzen sind möglich.

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