Bereits ab 5 versicherten Mitarbeitern ist für Arbeitgeber der Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrags möglich
(Stufe I). Ab dem 10. versicherten Mitarbeiter besteht unsererseits eine Annahmeverpflichtung
(Stufe II). Werden bei einer Mindestfirmengröße von 50 Mitarbeitern 50
% der Belegschaft versichert, verzichten wir sogar auf eine Gesundheitsprüfung
(Stufe III). Familienangehörige können mitversichert werden.
Das bedeutet: Je mehr Mitarbeiter versichert werden, umso größer sind die Vorteile.
Folgende Produkte stehen für die Absicherung Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung:
- Für Ihre Mitarbeiter bieten wir Ihnen attraktive Kranken-Zusatzversicherungen aus dem R+V-GesundheitsKonzept ELAN an - und das zu besonderen Gruppenvertragskonditionen. Weitere Informationen zu den Konditionen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.
- Neben der betrieblichen Krankenversicherung empfehlen wir eine Mitgliedschaft in der R+V BKK. Denn mit dem Bonusprogramm der R+V BKK können Ihre Mitarbeiter sich z. B. Beiträge zu einer Kranken-Zusatzversicherung - bis 150 EUR jährlich - bezuschussen lassen.