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Private Kranken­versicherung für Beamte

Privater Rundumschutz für Beamte. Als Beamter erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Diese ersetzt die Krankheitskosten jedoch nur zu einem Teil. Minimieren Sie diese Versorgungslücke mit einer privaten Krankenversicherung aus dem BeihilfeKonzept.

  • Leistungen

    Mit einer privaten Krankenversicherung aus dem BeihilfeKonzept optimieren Sie - als Beamter - Ihren Gesundheitsschutz und profitieren von umfangreichen Leistungen. Dabei können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell nach Ihren Wünschen zusammenstellen und flexibel an Ihre Lebenssituation anpassen.

    Und für Beamten-Anwärter gilt: Je früher, umso besser! Entscheiden Sie sich möglichst zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn für das BeihilfeKonzept, um sich hervorragenden und günstigen Versicherungsschutz zu sichern.

    Das BeihilfeKonzept bietet Ihnen:

    bedarfsgerechten Versicherungsschutz
    Unsere Varianten Beihilfe classic, Beihilfe comfort und Beihilfe premium enthalten je nach Tarif folgende Leistungen:

    • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen - ohne Auswirkungen auf die Beitragsrückerstattung
    • exklusive Krankenhausleistungen:
      • Erstattung von Arzthonoraren auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
      • Unterkunft im Einbettzimmer
    • hohe Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
    • Anspruch auf Beitragsrückerstattung bereits ab Leistungsfreiheit innerhalb eines Kalenderjahres möglich
    • offener Hilfsmittelkatalog:
      • sogar neu entwickelte Hilfsmittel sind bei R+V versichert - der medizinische Fortschritt ist somit mitversichert
      • Beispiele für Hilfsmittel sind Prothesen, Rollstuhl, Sehhilfen, Hörgeräte und Einlagen
    • Heilpraktikerleistungen:
      • Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH)
    • Digital und innovativ – Online-Arztbesuch mit unserem Kooperationspartner TeleClinic
    Das BeihilfeKonzept im Überblick:

    Zur individuellen Absicherung haben Sie verschiedene Varianten zur Auswahl - entscheiden Sie selbst, was Ihnen wichtig ist.

    Beihilfe classic Beihilfe comfort Beihilfe premium
      Wahlleistungstarif Zweibettzimmer* Wahlleistungstarif Einbettzimmer*
    Beihilfe-Ergänzungstarif Beihilfe-Ergänzungstarif Beihilfe-Ergänzungstarif
    Grundtarif** Grundtarif** Grundtarif

    * Die Wahlleistungstarife beinhalten neben den Unterbringungskosten im Ein- oder Zweibettzimmer auch Privatarzt-Leistungen.
    ** Bei erstmaliger Verbeamtung auf Probe bzw. auf Zeit sowie nach dem 5., 10. und 15. Versicherungsjahr (bis Alter 50) können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den bereits nach einem Grundtarif für Beihilfeberechtigte (BB, BH) bestehenden Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten um einen Beihilfe-Ergänzungstarif (E1, E2) und/oder einen Wahlleistungstarif (W1, W2) erweitern.

    • Beihilfe: Erstattung von ambulanten, zahnärztlichen und stationären Leistungen gemäß der jeweils geltenden Beihilfeverordnung.
    • Grundtarif: Ergänzung der Beihilfe für ambulante und zahnärztliche Leistungen sowie für stationäre Regelleistungen - Tarife BB (BB15 bis BB50, BB20E) und Tarife BH (BH20 bis BH 50).
    • Beihilfe-Ergänzungstarif: Erstattung der nach Beihilfe und Grundtarif verbleibenden Restkosten für z. B. Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel, Sehhilfen und Behandlungen im Ausland bis zu festgelegten Höchstgrenzen - Tarife E1, E2.
    • Wahlleistungstarif Zweibettzimmer: Erstattung von Zweibettzimmer und Privatarzt bei freier Krankenhauswahl - Tarife W2 (W215 bis W200, W220E).
    • Wahlleistungstarif Einbettzimmer: Erstattung von Einbettzimmer und Privatarzt (auch über den 3,5-fachen Satz der GOÄ/GOZ hinaus) bei freier Krankenhauswahl - Tarife W1 (W115 bis W100, W120E).
  • Wer ist beihilfeberechtigt?
    Beihilfeberechtigt sind:
    • Beamte, Richter und Hochschullehrer
      • Hauptamtlich und Vollzeit tätige Beamte, Richter und Hochschullehrer
      • Teilzeitbeschäftigte Beamte, Richter und Hochschullehrer
    • Beamtenanwärter und Referendare
      • Im Vorbereitungsdienst für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst (z. B. Lehrer)
    • Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge bzw. unenetgeltliche truppenärztliche Versorgung
      • Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen
    • Versorgungsempfänger
      • Beamte, Richter und Hochschullehrer im Ruhestand
      • Berufssoldaten im Ruhestand
    • Waisen, Halbwaisen und Witwer
      • Waisen erhalten allerdings weder für Ehe-/Lebenspartner noch für Kinder Beihilfe
    Berücksichtigungsfähig sind:
    • Angehörige des Beihilfeberechtigten
      • Ehe-/Lebenspartner, wenn deren Einkünfte festgelegte Grenzen nicht überschreiten
      • Kinder, die im Familenzuschlag berücksichtigungsfähig sind
  • Wie hoch ist der Beihilfeanspruch?
    Beihilferegelung des Bundes und der angeglichenen Länder

    Der Umfang Ihres Anspruchs auf Beihilfe ist abhängig von der für Sie geltenden Beihilfeverordnung (Bund oder Land) und Ihrem Familienstand.

      Beihilfebemessungssatz Versorgungslücke
    Beamte 50 % 50 %
    Beamte mit 2 oder mehr Kindern
    Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner
    Versorgungsempfänger
    70 % 30 %
    Berücksichtigungsfähige Kinder 80 % 20 %

    Baden-Württemberg: Für Beamte, Versorgungsempfänger und ihre berücksichtigungsfähigen Ehe-/Lebenspartner, die seit dem 01.01.2013 einen Anspruch auf Beihilfe erworben haben, gilt ein Beihilfebemessungssatz von 50 %.

    In Bremen und Hessen gelten familienbezogen andere Beihilfebemessungssätze.

  • Ergänzender Versicherungsschutz für Ihre Gesundheit

    Runden Sie Ihren Versicherungsschutz ab, um sich und Ihre Familie vor finanziellen Belastungen im Krankheits- oder Pflegefall abzusichern:

    • Krankenhaustagegeldversicherung
      Verschiedene Beihilfeverordnungen, z. B. die Bundesbeihilfeverordnung, sehen bei stationären Krankenhausaufenthalten Eigenbehalte vor. Mit einem Krankenhaustagegeld kann diese Lücke reduziert bzw. geschlossen werden.
    • Pflegemonatsgeldversicherung
      Das Pflegemonatsgeld ergänzt Ihre Grundabsicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung. So können Sie die tatsächlich entstehenden Kosten eines Pflegefalls absichern und sich vor hohen finanziellen Belastungen schützen.
  • Service Hotlines

    Service-Hotline zum Vertrag - 0800 533-1121*

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.

    Service-Hotline im Leistungsfall - 0800 533-1122*

    Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.

    Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

  • Versicherungsbedingungen für das BeihilfeKonzept

    Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.

    Bedingungsheft der R+V Krankenversicherung AG

Unsere Standorte
Aidenbacher Straße 6
94474 Vilshofen
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