Zurück zur Produktübersicht

Pensionszusage

Die besonders flexible betriebliche Altersversorgung für Führungskräfte und Gutverdienende. Bei der Pensionszusage kann die Höhe der Leistungen frei vereinbart werden. Deshalb eignet sie sich insbesondere für die Versorgung Ihrer Führungskräfte bzw. besser verdienenden Mitarbeiter. Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von vielen Vorteilen.

  • So funktioniert die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

    Die Pensionszusage ist ein verbindliches Versorgungsversprechen des Arbeitgebers an seinen Mitarbeiter und dessen versorgungsberechtigte Angehörige. Das bedeutet: Als Arbeitgeber können Sie sich verpflichten, Ihrem Mitarbeiter oder dessen Angehörigen die zugesagten Versorgungsleistungen aus eigenen betrieblichen Mitteln zu erbringen. Für die Pensionszusage müssen Sie Pensionsrückstellungen in der Bilanz Ihres Unternehmens bilden.

    Wir empfehlen Ihnen, die versprochenen Leistungen über eine Rückdeckungsversicherung abzusichern. So bauen Sie Kapital für die Altersversorgung Ihres Mitarbeiters auf, um Ihr Leistungsversprechen zum gegebenen Zeitpunkt erfüllen zu können. Darüber hinaus werden mit der Pensionszusage ggf. verbundene Risiken, wie vorzeitig fällig werdende Auszahlungen, z. B. durch Tod oder Berufsunfähigkeit, abgedeckt. Die Absicherung der Pensionsrückstellungen durch die Rückdeckungsversicherung empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes.

    Für die Rückdeckung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber. Sie erhalten dann im Leistungsfall das Kapital, das Sie benötigen, um Ihr Leistungsversprechen gegenüber Ihrem Mitarbeiter zu erfüllen.

  • Gute Gründe für die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung

    Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung bietet Ihnen:

    • Steuervorteile
      Rückstellungen mildern das steuerrelevante Betriebsergebnis. Zudem können Sie Ihre Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben steuerlich abziehen.
       
    • Auslagerung von Risiken
      Um Ihr Leistungsversprechen erfüllen zu können, benötigen Sie zum gegebenen Zeitpunkt entsprechendes Kapital. Durch eine Rückdeckungsversicherung sichert Ihr Unternehmen unternehmensfremde Risiken, wie z. B. Tod oder Berufsunfähigkeit ab.
       
    • flexible Gestaltungsmöglichkeiten
      Die Leistungen der Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten. So ist z. B. die Leistungshöhe frei vereinbar. Zudem können Sie festlegen, ob Sie allen Arbeitnehmern oder nur einzelnen Zielgruppen eine Pensionszusage erteilen. Die Pensionszusage lässt sich aufgrund ihrer steuerlichen Gestaltung gut mit anderen Versorgungsformen kombinieren.
       
    • Flexibilität bei der Finanzierung
      Die Pensionszusage kann entweder von Ihnen als Arbeitgeber, Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung - bei der Pensionszusage auch bekannt unter Deferred Compensation) oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
       
    • Einsparung von Lohnnebenkosten
      Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Ihre Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile ihres Bruttogehalts für die Altersversorgung zurückgelegt werden. Dies ist auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) und vermögenswirksamen Leistungen möglich. So sparen Sie Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben.
       
    • Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten
      Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss zu unterstützen (Mischfinanzierung). Finanzieren Sie diesen Beitrag aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, ist er für Sie kostenneutral.
       
    • Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
      Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.
       
    • Imagegewinn für Ihr Unternehmen
      Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.
  • Vorteile für Ihre Mitarbeiter
    • sichere betriebliche Zusatzrente
      Bei Rentenbeginn haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung.
       
    • Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase
      Ihre Mitarbeiter können jährlich Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% der BBG GRV West sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen.
       
    • Steuervorteile in der Rentenzeit
      Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.
       
    • Einschluss von Zusatzversicherungen möglich
      Auf Wunsch kann ein Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden.
       
    • gute Kombinationsmöglichkeiten
      Die rückgedeckte Pensionszusage kann mit einer Versorgung in Form der Direktversicherung oder Pensionskasse ergänzt werden.
       
    • Erhalt der Ansprüche bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
      Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus Ihrem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, bleiben die erworbenen Versorgungsansprüche erhalten.
       
    • Schutz vor Insolvenz
      Für den Fall der Insolvenz sind die Versorgungsansprüche Ihres Mitarbeiters durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert.
  • Speziell für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung gibt es auch in Kombination mit dem IndexInvest-Prinzip: Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung (bAV IndexInvest) verbindet die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung.

  • Informationen zur Entgeltumwandlung

    Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der  betrieblichen Altersversorgung anzubieten.

    Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.

  • Aktuelle Sozialversicherungsgrößen

    Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
    Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen.

  • Service-Hotline

    Service-Hotline - 0800 533-1171*

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

Adresse
geschlossen öffnet Montag 09:00
geschlossen öffnet Montag 09:00
  • Montag 09:00 - 12:00 14:30 - 18:00
  • Dienstag 09:00 - 12:00 14:30 - 18:00
  • Mittwoch 09:00 - 12:00 14:30 - 18:00
  • Donnerstag 09:00 - 12:00 14:30 - 18:00
  • Freitag 09:00 - 12:00 14:30 - 16:00
R+V Schadenservice 24h 0800 5331111
R+V Vertragsservice 0800 5331112