Die Afrikanische Schweinepest

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest ( ASP )

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Die Afrikanische Schweinepest wurde am 10.9.2020 erstmals bei einem Wildschwein in Deutschland festgestellt. In Brandenburg, im Landkreis Spree- Neiße, Gemeinde Schenkendöbern, unweit der deutsch- polnischen Grenze wurde ein tot aufgefundenes Wildschwein positiv auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest getestet.

In der näheren Umgebung, v.a. im benachbarten Landkreis Oder- Spree wurden weitere ASP- Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Am 30.09.2020 wurde ca 60 km nördlich, im Landkreis Märkisch- Oderland ebenfalls die ASP bei Wildschweinen nachgewiesen. Um diese Gebiete wurden jeweils Kerngebiete eingerichtet, die von einem gemeinsamen gefährdeten Gebiet und einer Pufferzone umgeben sind.

Inzwischen wurden im Landkreis Oder-Spree ASP- positive Wildschweine auch außerhalb der ersten eingerichteten Kernzone festgestellt. Die Restrisiktionszonen werden angepasst, der Landkreis richtete um diese Funde ein weiteres Kerngebiet ein.

Mit der Feststellung der ASP bei einem erlegten Wildschwein im Landkreis Görlitz am 31.10.2020 ist Sachsen als zweites Bundesland von der Afrikanischen Schweinepest betroffen.

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Ernteversicherung Afrikanische Schweinepest (ASP) – ist Ihr landwirtschaftlicher Betrieb ausreichend abgesichert?

Als Schweinehalter tragen Sie ein besonders hohes Risiko. Denn im Schadenfall kann schnell die wirtschaftliche Existenz Ihres Betriebes auf dem Spiel stehen- und damit auch Ihre gesamte Lebensgrundlage. Ein Versicherungsschutz, der Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, ist deshalb besonders wichtig.

Mit der Ertragsschadenversicherung (EVT) sind nicht nur die finanziellen Folgen aus der Afrikanischen Schweinepest abgesichert, sondern auch alle anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen. Versichert sind, neben erhöhten Kosten für Tierarzt, Medikamente, Desinfektionsmaßnahmen, Futtermittel, Energie und Wiederbeschaffung der Tiere, insbesondere fehlende Einnahmen wegen:

  • sinkender biologischer Leistung
  • fehlender Vermarktungsprodukte
  • Betriebssperrung
  • Preisabschlägen für überschwere Tiere.
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Wenn Sie bereits eine EVT abgeschlossen haben, sollten Ihre bestehenden Verträge regelmäßig auf Aktualität geprüft werden- so vermeiden Sie Unterversicherungen im Schadenfall. Wir bieten Ihnen als unseren landwirtschaftlichen Firmenkunden eine regelmäßige Firmenjahresdurchsprache.

Wenn Sie mehr wissen möchten, rufen Sie Herrn Harald Schultze unter 05695-1346 an. Er beantwortet Ihre Fragen und erstellt Ihnen gerne ein persönliches Angebot für Ihren Betrieb.