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MietkautionsBürgschaft

Ein Umzug ist immer auch mit einem finanziellen Aufwand verbunden. Die erste Monatsmiete und Kaution sind fällig, die alte Kaution ist noch nicht ausgezahlt, und dann möchte man gerne noch neue Möbel kaufen. Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft schaffen Sie sich finanzielle Spielräume, schon ab 4,17 EUR* monatlich.

  • Für Schnellinformierer

    Die Alternative zur Barkaution, schon ab 4,17 EUR* im Monat.
    Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft müssen Sie die Mietkaution nicht mehr bar oder in Form eines Sparbuchs hinterlegen.

    • Die R+V Versicherung übernimmt für Sie die Kautionspflicht gegenüber Ihrem Vermieter.
    • Sie bleiben finanziell flexibel, und können sich gleichzeitig noch zusätzliche Wünsche erfüllen.
    • Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif.

     

  • Für Genauerleser

    Wie funktioniert die R+V-MietkautionsBürgschaft?
    Was ist das Besondere an der R+V-MietkautionsBürgschaft?
    Welche Vorteile hat der Mieter?
    Welche Vorteile hat der Vermieter?
    Ab wann und wie lange ist die Bürgschaft gültig?
    Wer übernimmt die Haftung?
    Wann und wie kann eine weitere Bürgschaft beantragt werden?

    Ein Umzug in eine neue Wohnung ist nicht nur aufregend, sondern kann auch recht teuer werden. Der größte Kostenfaktor ist dabei meistens die Mietkaution. Mit der R+V-MietkautionsBürgschaft können Sie sich gegen einen geringen jährlichen Beitrag die Bar-Kaution zum Zeitpunkt des Umzugs sparen.

    Wie funktioniert eine Mietkautionsbürgschaft?

    Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs - für neue genauso wie für bestehende Mietverhältnisse!
    Dabei leistet R+V Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an R+V zurück.

    Ein Beispiel: Anna und Stefan haben ihre Traumwohnung gefunden: 3 Zimmer, beste Lage, 640 EUR kalt. Der Vermieter verlangt drei Monatskaltmieten als Kaution, macht 1.920 EUR. Anna und Stefan möchten ihre Ersparnisse aber lieber in eine neue Küche investieren. Daher schließen sie eine R+V-MietkautionsBürgschaft ab. Für unter 100 EUR im Jahr stellt jetzt R+V die Kaution in Form einer Bürgschaft.

    Einige Jahre später, inzwischen zu dritt, ziehen Anna und Stefan in ein kleines Häuschen im Grünen. Bei Auszug stellt der Vermieter einen Schaden an der Wohnung fest. Außerdem ist noch eine Nebenkostennachzahlung zu leisten.

    Der Vermieter geht direkt auf R+V zu, die informiert Anna und Stefan. Wenn der Anspruch des Vermieters korrekt ist, können sie jetzt den Schaden selbst wieder in Ordnung bringen. Oder R+V zahlt für den entstandenen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten). Anschließend fordern R+V den Betrag von Anna und Stefan zurück.

    Natürlich können Anna und Stefan auch den Betrag von ihrem Vermieter zurückfordern, sollten seine Ansprüche nicht berechtigt sein.

    Was ist das Besondere an der R+V-MietkautionsBürgschaft?

    Eine R+V-MietkautionsBürgschaft kann bereits ab 4,17 EUR* im Monat abgeschlossen werden. Weitere Gebühren oder Beiträge, zum Beispiel für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Bürgschaft, fallen nicht an. Auf den Beitrag müssen Sie zurzeit auch keine Versicherungsteuer zahlen. Außerdem: Wenn der Vermieter die Bürgschaft nicht akzeptiert, ist eine beitragsfreie Rückgabe der Bürgschaft innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung möglich.

    *50 EUR/jährlich, Kautionssumme 1.000 EUR, Zahlweise jährlich

     

    Welche Vorteile hat der Mieter?
    Als Mieter sparen Sie sich die Kaution in bar oder als Sparbuch. So haben Sie sofort einen größeren finanziellen Spielraum. Außerdem entfällt die Doppelbelastung, falls die Mietkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerstattet wurde und schon eine Mietkaution für die neue Wohnung gestellt werden muss. Und wenn Sie schon eine Kaution in bar oder als Sparbuch hinterlegt haben, können Sie diese jederzeit durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, mit seiner Zustimmung ist der Tausch jederzeit möglich.

    Welche Vorteile hat der Vermieter?
    Für den Vermieter ist die Verwaltung eines Kautionssparbuchs mit hohem Aufwand verbunden. Er muss zum Beispiel ein eigenes Konto eröffnen und jährlich eine Abrechnung über die Zinserträge erstellen. Einfacher geht es mit der R+V-MietkautionsBürgschaft. Der Vermieter hat die gleiche Rechtssicherheit wie bei einer Barkaution, es fallen keine Gebühren für ihn an. Und im Schadensfall hat er schnell und unkompliziert Zugriff auf die Mietkaution, das spart Zeit und Ärger.

    Ab wann und wie lange ist die Bürgschaft gültig?
    Mit einer R+V-MietkautionsBürgschaft sind Sie maximal flexibel, denn der Kautionsvertrag ist weder an feste Laufzeiten noch an die Anzahl der dort enthaltenen Bürgschaften gebunden. Der Beitrag ist pro Bürgschaft im Voraus zu zahlen, Sie haben die Wahl zwischen jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlung. Wenn Sie eine Bürgschaft, z. B. weil Sie umziehen, nicht mehr benötigen und liegt uns das Kündigungsschrieben des Mietverhältnisses vor, zahlen Sie für diese Bürgschaft keine Beiträge mehr. Sobald Sie uns die von Ihrem Vermieter unterzeichnete Freigabeerklärung auf der Bürgschaft einreichen, wird die Bürgschaft aufgehoben. Der Vertrag wird dann beendet, wenn alle enthaltenen Bürgschaften freigegeben sind.

    Wer übernimmt die Haftung?
    Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. Mit über 50 Jahren Erfahrung sind wir einer der größten Kautionsversicherer in Deutschland und ein zuverlässiger und anerkannter Bürge. Das gibt Ihnen und Ihrem Vermieter Sicherheit.

    Wann und wie kann eine weitere Bürgschaft beantragt werden?
    Benötigen Sie wegen eines Umzugs oder einer Zweitwohnung eine weitere Bürgschaft, können Sie diese einfach über den bestehenden Versicherungsvertrag neu beantragen. Ein weiterer Vorteil: Behält der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietkautionsbürgschaft noch als Sicherheit (z.B. für die Nebenkostenabrechnung) zurück, stellen wir diese bereits ab Beendigung beitragsfrei. Eine Doppelbelastung für Beiträge von zwei Mietkautionsbürgschaften fällt somit weg.

  • Service-Hotline

    Service-Hotline - 0611 533-3019

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie besetzt.

    * Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

  • Versicherungsbedingungen für die R+V-MietkautionsBürgschaft

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Wenden Sie sich hierfür einfach an uns:

    Stefan Kramer, Generalagentur der R+V-Versicherungsgruppe
     07425 31383
      stefan.kramer@ruv.de
   Litschlesstraße 16
   78647 Trossingen

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Ihre R+V-Generalagentur Stefan Kramer

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