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So funktioniert der Pensionsfonds
Der Pensionsfonds der R+V, die R+V Pensionsfonds AG, ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt. Die versicherte Person ist Ihr Arbeitnehmer: Er hat gegenüber dem Pensionsfonds einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Sie als Arbeitgeber sind der Versicherungsnehmer.
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Gute Gründe für den Pensionsfonds
Jetzt handeln – ab 2019 kommt 15 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV!
Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, Ihre Ersparnis an Ihre Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu können Sie pauschal 15 % in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Überprüfen Sie rechtzeitig bestehende Regelungen zu Arbeitgeberzuschüssen, um Doppelansprüche zu vermeiden.Der Pensionsfonds bietet Ihnen:
- Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge
Die Beiträge können entweder von Ihnen als Arbeitgeber, Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
- Einsparung von Lohnnebenkosten
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Ihre Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile ihres Bruttogehalts in Beiträge zum Pensionsfonds umgewandelt werden. Dies ist auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) und vermögenswirksamen Leistungen möglich. So sparen Sie Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben.
- Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss zu unterstützen (Mischfinanzierung). Finanzieren Sie diesen Beitrag aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, ist er für Sie kostenneutral.
- Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.
- Steuervorteile
Ihre Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuerlich abziehen.
- Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.
- niedrige Kosten
Es fallen reduzierte Beiträge an den Pensionssicherungsverein zur Insolvenzsicherung an.
- günstige Gruppenverträge
Werden mindestens zehn Mitarbeiter eines nach objektiven Merkmalen beschriebenen Personenkreises versichert, ist der Abschluss eines besonders günstigen Gruppenvertrages möglich.
- Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge
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Vorteile für Ihre Mitarbeiter
- flexibler Rentenbeginn
Ab dem vertraglichen Rentenbeginn hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der Rentenbeginn kann vorgezogen oder hinausgeschoben werden.
- sichere betriebliche Zusatzrente
Ein Pensionsplan mit Mindestleistungen sichert Ihren Mitarbeitern, dass zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung stehen. Die Rentenhöhe wird zum Zeitpunkt des Rentenbeginns garantiert.
- Renditechancen
Durch die Anlagestrategie des Pensionsfonds können Ihre Mitarbeiter von den Ertragschancen der Kapitalmärkte profitieren.
- Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase
Ihre Mitarbeiter können jährlich Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG GRV West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% der BBG GRV West sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. - Steuervorteile in der Rentenzeit
Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit.
- Absicherung der Familie
Auf Wunsch kann ein Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden.
- bei Arbeitgeberwechsel Weiterführung möglich
Scheidet ein Arbeitnehmer mit unverfallbarem Anspruch aus Ihrem Unternehmen aus, bevor die Leistung fällig wird, wird ihm der Pensionsplan übertragen. Der Arbeitnehmer kann diesen dann mit privaten Beiträgen weiterführen oder von seinem neuen Arbeitgeber fortführen lassen.
- Schutz vor Insolvenz
Für den Fall der Insolvenz sind die Versorgungsansprüche Ihres Mitarbeiters durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert.
- flexibler Rentenbeginn
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Informationen zur Entgeltumwandlung
Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 8% (steuerfrei) und bis zu 4% (sozialversicherungsfrei) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.
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Aktuelle Sozialversicherungsgrößen
Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen. -
Service-Hotline
Service-Hotline - 0800 533-1171*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
- Montag 08:00 - 16:00
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