-
So funktioniert die Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die vereinbarten Leistungen stehen dem Arbeitnehmer selbst oder seinen Hinterbliebenen zu.
-
Gute Gründe für die Direktversicherung
Jetzt handeln – ab 2019 kommt 15 % Arbeitgeberzuschuss zur bAV!
Bei einer Entgeltumwandlung sparen i. d. R. Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sozialabgaben. Ab 2019 sind Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen gesetzlich verpflichtet, Ihre Ersparnis an Ihre Arbeitnehmer weiterzugeben. Dazu können Sie pauschal 15 % in den bAV-Vertrag des Arbeitnehmers als Zuschuss einzahlen. Bei bestehenden Verträgen greift diese Regelung ab 2022. Überprüfen Sie rechtzeitig bestehende Regelungen zu Arbeitgeberzuschüssen, um Doppelansprüche zu vermeiden.Die Direktversicherung bietet Ihnen:
- Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge
Die Beiträge zur Direktversicherung können entweder von Ihnen als Arbeitgeber, Ihrem Arbeitnehmer (durch Entgeltumwandlung) oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
- Einsparung von Lohnnebenkosten
Bei der Entgeltumwandlung vereinbaren Ihre Mitarbeiter mit Ihnen, dass Teile ihres Bruttogehalts in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt werden. Dies ist auch mit Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) und vermögenswirksamen Leistungen möglich. So sparen Sie Lohnnebenkosten und Ihre Mitarbeiter zahlen weniger Steuern und Sozialabgaben.
- Mitarbeitermotivation ohne Zusatzkosten
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter mit einem Zuschuss zu unterstützen (Mischfinanzierung). Finanzieren Sie diesen Beitrag aus den gesparten Sozialversicherungsbeiträgen, ist er für Sie kostenneutral.
- Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
Sie können Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen und damit Ihre Verhandlungsposition bei der Personalgewinnung verbessern.
- Steuervorteile
Ihre Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuerlich abziehen.
- Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung binden und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Sie zeigen soziale Verantwortung und stärken das Image Ihres Unternehmens.
- keine zusätzlichen Kosten
Bei der Direktversicherung fallen keine Beiträge an den Pensionssicherungsverein zur Insolvenzsicherung an und es erfolgt kein Ausweis in Ihrer Unternehmensbilanz.
- günstige Gruppenverträge
Werden mindestens zehn Mitarbeiter eines nach objektiven Merkmalen beschriebenen Personenkreises versichert, ist der Abschluss eines besonders günstigen Gruppenvertrages möglich.
- Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge
-
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
- Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase
Ihre Mitarbeiter können jährlich Beiträge von bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG GRV West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4% der BBG GRV West sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. - Steuervorteile in der Rentenzeit
Die Besteuerung erfolgt erst mit der Auszahlung in der Rentenzeit und somit in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbszeit. - sichere betriebliche Zusatzrente
Bei Rentenbeginn haben Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf lebenslange Rentenzahlungen oder eine einmalige Kapitalauszahlung. - Einschluss von Zusatzversicherungen möglich
Auf Wunsch kann ein Berufsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenschutz zusätzlich mitversichert werden. - bei Arbeitgeberwechsel Weiterführung möglich
Bei Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen kann der Arbeitnehmer die Versicherung privat oder über den neuen Arbeitgeber weiterführen.
- Steuer- und Sozialversicherungsvorteile in der Ansparphase
-
Informationen zur Entgeltumwandlung
Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 8% (steuerfrei) und bis zu 4% (sozialversicherungsfrei) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.
-
Aktuelle Sozialversicherungsgrößen
Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen. -
Service-Hotline
Service-Hotline zu Vertrag + Leistung - 0800 533-1167*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
-
Versicherungsbedingungen für die Direktversicherung
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen.
Bedingungsheft der R+V Lebensversicherung AG
- Montag 08:00 - 16:00
- Dienstag 08:00 - 16:00
- Mittwoch 08:00 - 16:00
- Donnerstag 08:00 - 18:00
- Freitag 08:00 - 12:00