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Staatlich geförderte Pflegetage­geldversicherung

R+V-Pflege FörderBahr: Die finanzielle Absicherung für den Pflegefall mit staatlicher Zulage. Jeder Mensch kann zum Pflegefall werden. Aber die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Grundversorgung Der Staat hilft Ihnen, die Versorgungslücke zu verringern und die Kosten im Pflegefall abzusichern.

 

  • staatliche Zulage: 5 EUR/Monat bzw. 60 EUR/Jahr
  • keine Formalitäten: Beantragung und Verwaltung der Zulage übernimmt R+V
  • Leistungen in allen Pflegegraden. in den Pflegegraden 2 bis 4 deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen
  • keine Gesundheitsprüfung, – keine Leistungsausschlüsse und keine Risikozuschläge
  • Entfall der 5-jährigen Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit

 

Leistungen

Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit privater Absicherung für den Pflegefall erkannt. Daher fördert er die Eigenvorsorge mit einer staatlich bezuschussten privaten Pflege-Zusatzversicherung - dem sog. "Pflege-Bahr". Auch bei R+V können Sie von dieser staatlichen Zulage profitieren. Lassen Sie Ihren staatlichen Zuschuss in den R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) einfließen.

  • R+V-Leistungen deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen
    Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen des R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) übersteigen das geforderte Mindestmaß:
    • R+V bietet schon in den Pflegegraden 2 bis 4 überdurchschnittliche prozentuale Leistungen

      Pflege­grad
      1
      Pflege­grad
      2
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      3
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      4
      Pflege­grad
      5
      Gesetzliche Mindestleistung* 10 % 20 % 30 % 40 % 100 %
      R+V-Pflege FörderBahr (PKB)* 10 % 30 % 70 % 100 % 100 %

      * jeweils in Prozent des vereinbarten Tagessatzes (mindestens 20 EUR/Tag bzw. 600 EUR/Monat in Pflegegrad 5).

    • keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle
      Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet R+V auf die 5-jährige Wartezeit.
    • Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes
      Der Versicherungsschutz ist dynamisch. Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.
  • Leistung unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften und / oder von anderen Personen (z. B. Familienangehörige) gepflegt wird
    Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt.
  • keine Kostennachweise erforderlich
    Sie müssen uns keine Ausgaben nachweisen, denn Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall - unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) Leistungen erbringt.

Wer kann den R+V-Pflege FörderBahr abschließen?

Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie

  • mindestens 18 Jahre alt,
  • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
  • noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

Werden für die Zeit vor Abschluss des R+V-Pflege FörderBahr rückwirkend Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, muss der Vertrag rückwirkend zum Beginn aufgehoben werden.

Weitere Absicherungsmöglichkeit: R+V-PflegeVorsorge

Unsere Empfehlung:

Für eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung im Pflegefall steht Ihnen neben dem R+V-Pflege FörderBahr die R+V-PflegeVorsorge zur Auswahl. Beide Produkte können jeweils für sich alleine oder auch in Kombination abgeschlossen werden – wie es für Sie am besten passt.

Die R+V-Pflegezusatzversicherungen ergänzen die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und bieten einen Einkommens- und Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen.

 

Service-Hotlines

Service-Hotline zum Vertrag - 0800 533-1121*

Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.

Service-Hotline im Leistungsfall - 0800 533-1122*

Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.

Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.

* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

 

geöffnet schließt 18:00
  • Montag 09:00 - 13:00 14:00 - 18:00
  • Dienstag 09:00 - 13:00 14:00 - 18:00
  • Mittwoch 09:00 - 13:00
  • Donnerstag 09:00 - 13:00 14:00 - 18:00
  • Freitag 09:00 - 13:00
R+V Schadenservice 24h 0800 5331111
R+V Vertragsservice 0800 5331112