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Kfz-Zusatzbausteine

Kein Auto ist wie das andere. Mit einer Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung der R+V können Sie genau den Schutz wählen, der zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug passt. Mit den Zusatzbausteinen wie z.B. Kfz-Schutzbriefe, Rabattschutz oder Werkstattservice, die Sie nach Bedarf kombinieren können, stimmen Sie Ihren Schutz noch weiter auf Ihre Bedürfnisse ab.
  • Zusatzfahrer – Angebot für Fahranfänger

    Zusatzfahrer – Angebot für Fahranfänger

    Wenn Sie noch kein eigenes Auto haben, oft den Wagen der Eltern fahren und unter 23 sind haben wir für Sie das besondere Angebot für Zusatzfahrer.

    Bisher müssen Eltern uns als Versicherung mitteilen, wenn ihr Kind der jüngste Fahrer ihres Autos ist. Die Kinder werden dann als Fahrer im Kfz-Vertrag hinterlegt. Bei jungen Fahrern kann das schnell teuer werden.

    Mit dem Angebot für Zusatzfahrer können Eltern junge Fahrer in ihren Vertrag einschließen – auch mehrere. Der Zusatzfahrer darf nicht nur den einen Pkw (z.B. den des Vaters) fahren, sondern auch weitere* bei R+V, KRAVAG und Condor versicherte Fahrzeuge – sei es das Auto der Oma, des Bruders oder den Firmen Pkw des Ausbildungsbetriebs. Und das alles für zusätzlich nur 318 EUR im Jahr für jeden Zusatzfahrer.

     

    *Voraussetzung: der Kreis der berechtigten Fahrer ist nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt.

     

  • Fahrerschutzversicherung

    Damit der Fahrer nicht auf der Strecke bleibt: Bei einem selbst- oder mitverursachten Unfall haben alle Insassen Ihres Pkw oder Camping-Kfz Anspruch auf Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Nur der Fahrer ist nicht genügend abgesichert. Die Fahrerschutz-Versicherung ist die Vollkasko für den Fahrer.

    Vorteile

    • Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens des berechtigten Fahrers Ihres Fahrzeugs (z. B. Ehepartner, Kinder, Freunde) durch einen selbst- oder mitverursachten Unfall.
    • Ersatz für Schäden immer dann, wenn kein Anderer dafür aufkommt, z. B. wenn der Schädiger unbekannt ist oder die Krankenkasse die Heilkosten nur teilweise übernimmt.
    • Kostenübernahme von z. B. Verdienstausfällen, Haushaltshilfen, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Hinterbliebenenrente und Schmerzensgeld.
    • Im Todesfall des berechtigten Fahrers zahlen wir z. B. eine Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente) und ein Hinterbliebenengeld für nahe Angehörige.

    Schützen Sie sich als Fahrer vor den Folgen eines Unfalls. Die Fahrerschutz-Versicherung leistet Schadensersatz und hilft schnell - egal ob Sie oder ein anderer berechtigter Fahrer Ihres Fahrzeugs den Unfall verschuldet haben.

    • Weitreichender Versicherungsschutz
      Die Fahrerschutz-Versicherung kommt für den tatsächlichen Personenschaden des Fahrers auf und übernimmt die dadurch entstehenden Folgekosten nach einem selbst- oder mitverursachten Verkehrsunfall mit und ohne Fremdbeteiligung - immer dann, wenn kein Anderer dafür aufkommt.
    • Art der Kostenübernahme
      Im Falle eines Unfalls übernimmt die R+V-Fahrerschutz-Versicherung
      z. B. diese Kosten:
      • Verdienstausfall
      • Haushaltshilfe
      • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
      • Hinterbliebenenrente
      • Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen)
        Wenn die Ansprüche an einen Schädiger oder Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse) gestellt und durchgesetzt werden, übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung die mögliche Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten

    Die Fahrerschutz-Versicherung ist in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.

  • Werkstattservice für Pkw

    Wir kümmern uns um Ihr Fahrzeug. Unfälle ziehen außer möglichen Verletzungen und Sachbeschädigungen oft auch einen ungeplanten Organisationsaufwand nach sich. Es stellen sich zum Beispiel Fragen nach der geeigneten Werkstatt oder dem Ersatzfahrzeug für den Reparaturzeitraum. Mit dem komfortablen Werkstattservice nehmen wir Ihnen diese Last von den Schultern: Die Werkstattwahl, die Organisation des Ab- und Rücktransports des PKWs, die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs und sogar die Reinigung des reparierten Unfallwagens werden von uns übernommen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Und sparen dabei noch bares Geld, denn mit dem Werkstattservice werden die Beiträge für die R+V-KfzPolice reduziert.

    Der Werkstattservice umfasst im Falle eines Kaskoschadens folgende Leistungen:

    • Abholung des PKWs vom Unfallort (nicht bei Glasbruch-Schäden)
    • Reparatur in einer von ca. 900 ausgewählten Partnerwerkstätten
    • Innen- und Außenreinigung des PKWs (nicht bei Glasbruch-Schäden)
    • Rücktransport des PKWs
    • kostenloses Ersatzfahrzeug der Kleinwagen-Klasse für den Zeitraum der Reparaturarbeiten
    • 3 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Reparaturarbeiten

    Der Werkstattservice ist in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.

  • Schutzbrief, SchutzbriefPlus

    Ob auf Reisen im Ausland oder unterwegs in Deutschland: Mit dem Kfz-Schutzbrief erhalten Sie umfassende Hilfe im Falle einer Panne oder eines Unfalls - und ersparen sich so Zeit, Geld und Nerven. Ein Anruf genügt.

    Vorteile

    • europaweite schnelle Hilfe als Service oder Kostenerstattung
    • Fahrzeugschutzbrief hilft bei Panne, Unfall oder Diebstahl (z. B. Abschleppen, Mietwagen)
    • Reiseschutzbrief hilft bei Krankheit, Verletzung oder Tod (z. B. Krankenrücktransport, Ersatz und Betreuung bei Verlust von Reise-Dokumenten oder bei Bedarf an ärztlicher Betreuung im Ausland)
    • für PKW, Camping-Kfz, Motorräder/-roller und Lieferwagen

    Im Inland und europäischen Ausland ersetzen wir Ihnen diese Kosten ganz oder teilweise:

    • Pannenhilfe, Abschleppen und Bergen
    • Fahrzeugausfall (Weiter- bzw. Rückfahrt, Mietwagen oder Übernachtung)
    • Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall
    • Krankenrücktransport
    • Kinderrückholung
    • Krankenbesuch

    Im europäischen Ausland ersetzen wir Ihnen diese Kosten ganz oder teilweise:

    • Ersatzteilversand ins europäische Ausland
    • Fahrzeugtransport in eine Werkstatt
    • Fahrzeugunterstellung
    • Verzollung/Verschrottung
    • Arzneimittelversand ins europäische Ausland
    • Bestattung oder Überführung

    Zusätzlich bietet der Kfz-Schutzbrief:

    • Hilfe bei der Beschaffung von Ersatz-Reisedokumenten
    • Vermittlung ärztlicher Betreuung
    • Hilfestellung in besonderen Notfällen

     

    Highlight für Elektrofahrzeuge: die Entladung des Akkus gilt als Panne und berechtigt zur Inanspruchnahme aller für diesen Fall aufgeführten Leistungen (z. B. Abschleppen zur nächsten Ladestation)

     

     

    SchutzbriefPlus: Sicherheit auf Auslandsreisen

    Der R+V-SchutzbriefPlus beinhaltet alle Schutzbriefleistungen plus einer Auslandsschaden-Versicherung. Ihr Vorteil: Bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland müssen Sie sich nicht mit dem ausländischen Versicherer des Schadenverursachers auseinandersetzen. Die R+V reguliert Ihren Schaden nach den umfangreichen Leistungen des deutschen Schadenersatzrechts.

    Der SchutzbriefPlus ist für Pkw, Camping-Kfz und Motorräder/-roller erhältlich.

    Die Schutzbriefe sind in Verbindung mit einer bei uns bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung abschließbar.

  • Rabattschutz

    Sie haben durch jahrelanges unfallfreies Fahren eine günstige Schadensfreiheitsklasse erreicht und wollen sie nicht durch einen einzigen Unfall wieder verlieren? Dann ist der Rabattschutz genau der richtige Zusatzbaustein für Sie.

    So funktioniert der Rabattschutz:

    Wenn Sie eine R+V-Kfz-Police-Plus abgeschlossen haben, können Sie in der Haftpflichtversicherung und/oder Vollkaskoversicherung den Rabattschutz zusätzlich abschließen.

    Im Fall einer Schadenmeldung wird der Schadenfreiheitsrabatt im nächsten Jahr nicht umgestuft, sondern bleibt in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Es erfolgt keine Rückstufung.

    Werden in einem Kalenderjahr mehrere Schäden gemeldet, wird einer dieser Schäden für die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nicht berücksichtigt.

    Zwei Beispiele:

    Melanie B. ist schon viele Jahre ohne einen Unfall mit Ihrem Auto unterwegs. Sie hat eine R+V-Kfz-Police-Plus Kfz-Haftpflichtversicherung und ist aktuell in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) SF 14. Als sie eines Tages auf eine rote Ampel zufährt wird sie kurz abgelenkt, da ist es auch schon geschehen: sie fährt einem anderen Auto hinten auf. Zum Glück ist niemandem etwas passiert, das andere Auto hat aber einen Schaden. Frau B. meldet den Schaden der R+V. Da sie einen Rabattschutz abgeschlossen hat, ändert sich an ihrer SF-Klasse nichts. Auch im Folgejahr genießt Melanie B. ihre Schadenfreiheitsklasse 14 mit günstigen Beiträgen.

    Thomas P. fährt gerne und viel Auto – und schon seit langem unfallfrei. Seine Schadensfreiheitsklasse ist deshalb SF 14. Beim rangieren auf einem Parkplatz passiert es dann aber doch: er übersieht ein anderes Auto und verursacht einen Schaden. Als ob das nicht schon genug wäre, passiert ihm nur wenige Tage später fast das gleiche. Auf einem unübersichtlichen Parkplatz übersieht er ein stehendes Motorrad. Wieder ein Schaden. Hätte Thomas P. nicht einen Rabattschutz zusätzlich zu seiner R+V-Kfz-Police-Plus Kfz-Haftpflichtversicherung, würde er im Folgejahr gleich um mehrere Schadensfreiheitsklassen zurückgestuft. So bleibt es bei einer Rückstufung von SF-Klasse 14 in SF-Klasse 6*.

    *Beispielrechnung gemäß Einstufungstabelle 2018

    Wann können Sie einen Rabattschutz zusätzlich abschließen

    Der Rabattschutz kann nur für die R+V-Kfz-Police-Plus abgeschlossen werden. Entweder zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder für die Kombination aus Haftpflichtversicherung und Vollkasko.

    Ihr Vertrag muss außerdem mindestens in die Schadenfreiheitsklasse
    SF 10 eingestuft sein.

  • Differenzdeckung (GAP)

    Die Differenzdeckung (GAP) als Zusatzversicherung in der Vollkaskoversicherung ist ein sinnvoller Schutz, wenn Sie ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug haben.

    Wenn Sie einen Totalschaden mit diesem Fahrzeug haben, kann es schnell passieren, dass es für Sie teuer wird. Denn zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Leasings- bzw. Darlehens-Restbetrags am Schadenstag ist oft eine große Differenz. Eine Differenz, die im Normalfall Sie zu tragen haben.

    Wenn es also zu Nachforderung des Leasing- oder Kreditgebers kommt, schließt die Differenzdeckung (GAP) diese Lücke.
    Der Schadenfreiheitsrabatt Ihrer Vollkasko wird durch einen Schaden zur Differenzdeckung nicht belastet.

    Sie können die Differenzdeckung zusätzlich zu einer R+V-Kfz-Police-Plus abschließen.

    Zwei Beispiele:

    Klaus G. hat lange überlegt und sich dann aber entschieden: Ein neues Auto ist fällig. Der Wagen seiner Wahl hat einen Wert von 40.040 EUR. Viel Geld, Klaus G. entscheidet sich für ein praktisches und günstiges Leasing. Bereits nach 5 Wochen wird er unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Ihm passiert zum Glück nichts, doch der Pkw erleidet einen Totalschaden. Obwohl das Fahrzeug noch fast neu ist, beträgt der Wiederbeschaffungswert 36.100 EUR. Die gegnerische Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert zu 100%. Dann erhält Klaus G. die Restforderung seines Leasinggebers: diese beträgt 44.104 EUR! Doch weder Klaus G. noch der gegnerische Versicherer müssen für den Leasing-Restbetrag aufkommen. Die Differenz von 8.004 EUR wird über die Differenzdeckung erstattet.

    Bettina S. fährt Ihr Leasingfahrzeug schon seit einiger Zeit unfallfrei. Doch drei Monate vor Beendigung der Leasingzeit passiert es: ein Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden, selbstverschuldet. Der Gutachter untersucht das Fahrzeug: auf Grund der Marktlage liegt der Wiederbeschaffungspreis 3.000 EUR unter dem kalkulierten Rücknahmewert der Leasinggesellschaft. Es fehlen also 3.000 EUR. Normalerweise müßte Bettina S. diese Summe der Leasingfirma erstatten. Da sie jedoch mit dem Leasingvertrag eine Differenzdeckung bei der R+V abgeschlossen hat, werden die 3.000 EUR unter Berücksichtigung der Restforderung aus dem Leasingvertrag über die Differenzdeckung erstattet.

  • Kasko-Extra-Versicherung (KEX)

    Die Zusatzversicherung zur Vollkasko bei unvorhergesehenen Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Unvorhergesehene, plötzlich auftretende Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind nicht durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Als eine von wenigen Gesellschaften bietet R+V die Kasko-Extra-Versicherung (KEX) als zusätzliche Deckung an.

    Vorteile

    • Schutz für das Fahrzeug, wenn dieses abgebremst wird und unmittelbar dadurch ein Schaden am Fahrzeug selbst entsteht
    • Schutz vor Schäden durch Bedienungs- oder Materialfehler
    • Schutz vor Bruchschäden (beispielsweise durch ein Überladen des Fahrzeuges)
    • Schäden zu dieser Zusatzdeckung belasten nicht den Vollkaskovertrag
    • Die Selbstbeteiligung in der KEX entspricht der in der Vollkasko vereinbarten
    • Bei einem gleichzeitigen KEX- und Vollkasko-Schaden wird die Selbstbeteiligung nur einmal abgezogen

    Die Kasko-Extra-Versicherung bietet die Möglichkeit die Deckung der Vollkaskoversicherung (im Rahmen der R+V-KfzPolice-Plus) um Brems-, Betriebs- und Bruchschäden zu ergänzen.

    Welche Fahrzeuge können abgesichert werden?

    • Pkw (bei R+V nur in der KfzPolice-Plus)
    • Lieferwagen
    • landwirtschaftliche Zugmaschinen
    • Anhänger

    Beispiele für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden:

    Versichert ist das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust durch einen der nachfolgend genannten versicherten Schäden.

    Bremsschaden

    Wenn das Fahrzeug abgebremst wird und unmittelbar dadurch ein Schaden am Fahrzeug selbst entsteht.

    Beispiele:

    • Bei einer Vollbremsung verrutscht die Ladung und durchschlägt die Heckscheibe.
    • Das Reifenprofil wird in Folge einer Vollbremsung abgeplattet
    • Sicherheitsgurte werden bei einer Vollbremsung überdehnt

    Betriebsschaden

    Betriebsschäden sind Schäden, welche durch Bedienungsfehler oder Materialfehler entstehen.

    Beispiele:

    • Nach dem Betanken des Fahrzeuges wird der Tankschlauch nicht aus dem Tank des Autos genommen. Beim Losfahren entsteht ein Schaden am Fahrzeug.
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen.
    • Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt, weil die Verriegelung nicht vollständig eingerastet war.
    • Ein Reifen platzt und beschädigt das Fahrzeug.

    Bruchschaden

    In der KEX sind reine Bruchschäden ohne Einwirkung von außen versichert. Sie beruhen auf Materialfehlern oder Überbeanspruchung.

    Beispiele:

    • Das Fahrzeug wird überladen und dadurch kommt es zu einem Achsbruch.
    • Die Radaufhängung bricht aufgrund eines Materialfehlers außerhalb der Garantie.

     

    * Nähere Informationen zu den eingeschlossenen Bauteilen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

     

geöffnet schließt 18:00
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R+V Schadenservice 24h 0800 5331111
R+V Vertragsservice 0800 5331112