Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Verlust des Lebensstandards vermeiden
Eine private BU-Absicherung vermindert finanzielle Einschränkungen bei Arbeitskraftverlust. - Früh einsteigen und günstige Beiträge sichern
Ein Abschluss in jungen Jahren sichert dauerhaft niedrige Beiträge über die ganze Vertragslaufzeit. Jetzt neu: auch für Schüler. - Langfristig vom frühen Abschluss profitieren
Ablehnung oder Risikozuschläge kommen bei jungen, gesunden Menschen selten vor. Besteht der Versicherungsschutz, gilt dieser bis zum Vertragsende. - Für jeden Kunden die passende Lösung
Wählen Sie zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute (Starter BU).
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig.
Jeder vierte Deutsche wird zumindest zeitweise berufsunfähig. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit beschränkt sich nicht nur auf Berufsgruppen, die körperlich hohen Belastungen ausgesetzt sind. Auch bei den klassischen "sitzenden Berufen" kommt es immer häufiger zu Berufsunfähigkeit.
Zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit gehören seelische Leiden. Darunter fallen z.B. Depressionen, Belastungsstörungen, Ängste oder auch Neurosen. An zweiter Stelle stehen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates.
Die Schüler-BU: Für unsere Zukunftsmacher von morgen.
Schüler haben nur einen gesetzlichen Schutz bei Unfällen, die auf dem direkten Schulweg passiert sind oder während des Unterrichts, den Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen. Darum haben wir die R+V-BerufsunfähigkeitsPolice erweitert und bieten einen umfassenden Schutz für Kinder ab der 5. Klasse und ab einem Alter von 10 Jahren. Eltern sichern ihren Kindern somit günstigere Beiträge, insbesondere für spätere risikoreichere Berufe.
Arbeitsunfähigkeits-Option: wenn Sie nicht arbeiten können, aber nicht berufsunfähig sind.
Mit der Arbeitsunfähigkeits-Option erhalten Sie in Form der Arbeitsunfähigkeits-Rente (AU-Rente) Leistungen aus der R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung, ohne tatsächlich berufsunfähig zu sein. Einfach nur gegen Vorlage des „gelben Scheins“ hilft Ihnen die AU-Rente in dieser Situation finanziell weiter.
Bis zu drei Jahre AU-Rente für Sie
Wenn Sie für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, erhalten Sie während der Vertragslaufzeit insgesamt maximal 36 Monate Ihre AU-Rente. Dabei gelten Sie ab dem ersten Tag der Krankschreibung als arbeitsunfähig. Wir zahlen rückwirkend ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Betrag entspricht der Höhe Ihrer vereinbarten BU-Rente.
Einfacher Nachweis
Als Nachweis genügt eine ärztliche Bescheinigung. Mindestens eine Bescheinigung muss ein Facharzt für die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit ausstellen.
Beispiel: Handelt es sich um eine Krankheit, die normalerweise ein Facharzt für Allgemeinmedizin behandelt, so wird auch dessen Attest akzeptiert. Handelt es sich aber z.B. um eine schwere Depression, wird das Attest eines Psychiaters o.Ä. erwartet.
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert:
Während der Laufzeit Ihrer Versicherung können Sie zu bestimmten Anlässen Ihren Versicherungsschutz erhöhen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung! Das ist besonders wichtig für alle, die noch jünger sind und in deren Leben sich noch vieles ereignen kann.
Wenn’s drauf ankommt, sind wir für Sie da: ganz persönlich und mit hilfreichen Extras.
Assistance-Leistungen: kompetente Unterstützung von Mensch zu Mensch
Im Notfall lassen wir Sie als Versicherten nicht allein: Spätestens 48 Stunden nachdem Sie uns Ihren Versicherungsfall gemeldet haben, ruft Sie ein Leistungsspezialist der R+V-Versicherung an. Er begleitet Sie bei jedem Schritt und bleibt während der Leistungsprüfung Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er hilft Ihnen bei allen Fragen zu Ihrer BU-Versicherung, die jetzt wichtig sind – z. B.:
- Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen, um Leistungen zu erhalten?
- Welche Unterlagen benötigt die R+V-Versicherung?
- Wie kann die berufliche Tätigkeit beschrieben werden?
- Wie und wann prüft die R+V-Versicherung die Leistungen?
Inflationsschutz: Auf Wunsch steigern Sie so Ihren BU-Rentenanspruch
Sie können entscheiden, ob Sie eine dynamische Beitragssteigerung einschließen möchten. Dadurch erhöhen sich Ihre Beiträge und Ihre Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig.
Die Alternative zur BU: Grundfähigkeitsversicherung
Die R+V-Grundfähigkeitsversicherung ist nicht vom Grad der Berufsunfähigkeit oder der tatsächlichen Ausübung des Berufs abhängig. Entscheidend ist, ob eine oder mehrere Grundfähigkeiten, wie zum Beispiel das Stehen, Treppensteigen, Knien, Bücken, Heben, Tragen oder Autofahren verloren gegangen sind. Ursachen dafür können sein: Krankheit, Kräfteverfall oder z. B. ein Unfall. So kann eine Grundfähigkeitsabsicherung eine attraktive Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Zur Grundfähigkeitsversicherung
Ihre Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig?
Ihr Einkommen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Sie Ihr Leben individuell und selbstbestimmt gestalten können. Doch das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte Arbeitnehmer muss vor dem Rentenalter seinen Beruf wegen Unfall oder Krankheit aufgeben. Der Grund für eine Berufsunfähigkeit sind in der Hälfte aller Fälle gesundheitliche Beeinträchtigungen, die jeden Arbeitnehmer treffen können, wie Skelett- und Wirbelsäulen- bzw. psychische Erkrankungen. Wenn es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, werden die laufenden Lebenshaltungskosten schnell zu einer zusätzlichen Belastung. Sind Sie nach 1961 geboren, unterstützt der Staat Arbeitnehmer nur noch mit einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben Sie aber grundsätzlich nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können - egal in welchem Beruf. Und auch nur dann, wenn Sie bereits mindestens fünf Jahre gearbeitet haben. Bei einer Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard zu halten kann ohne die finanziellen Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Herausforderung werden.
So wenig zahlt der Staat.
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Wie funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihnen während der gesamten Versicherungsdauer einen monatlichen Leistungsanspruch in Form einer Rente zu. Wenn Sie Ihren Beruf wechseln, führt das nicht zu höheren Beiträgen. Ihr Vertrag bleibt unberührt. Ab 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf zahlen wir Ihnen die volle Berufsunfähigkeitsrente. Außerdem müssen Sie keine Beiträge bezahlen, wenn Sie Leistungen beziehen.
Um steigende Lebenshaltungskosten oder die Inflation auszugleichen, können Sie eine Dynamik einschließen. Ihre Beiträge und somit auch die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich dann automatisch um einen bestimmten Prozentsatz. Optional können Sie auch mit einem Zusatzbeitrag eine garantierte Steigerung Ihrer monatlichen Rente vereinbaren, wodurch sich Ihre Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall jährlich erhöht.
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Kann ich eine BU auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abschließen?
Die R+V-Versicherung bietet Ihnen auch die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder BUZ abzuschließen. Dabei schließen Sie die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung immer in Verbindung mit einer Rentenversicherung oder Risikolebensversicherung ab. Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernimmt R+V als Versicherer die weitere Beitragszahlung Ihrer Rentenversicherung oder Risikolebensversicherung und zahlt, falls vereinbart, eine Berufsunfähigkeitsrente.
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Was ist die Arbeitsunfähigkeits-Option (AU-Option)?
Mit der Arbeitsunfähigkeits-Option (AU-Option) erhalten Sie die vereinbarten Leistungen aus Ihrer R+V-Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon, wenn Sie krankgeschrieben sind. Die AU-Option gilt bei Krankschreibung wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
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Was bedeutet: „Keine abstrakte Verweisung auf einen anderen Beruf“?
Andere Versicherungen verweigern die Zahlungen bei Berufsunfähigkeit, wenn Sie noch in einem anderen Beruf arbeiten können, der Ihrer „bisherigen Lebensstellung“ entspricht.
Wir als Versicherer verzichten bei Berufsunfähigkeit auf diese abstrakte Verweisung in andere Berufe in allen Berufsgruppen, also auch bei Personen mit überwiegend körperlicher Tätigkeit. Sollten Sie berufsunfähig werden, erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente selbst dann, wenn Sie eine mit Ihrem Beruf vergleichbare Tätigkeit theoretisch ausüben könnten. Ihr Anspruch entfällt nur, wenn Sie eine andere Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausüben. Diese muss aber auch Ihrer Ausbildung, Fähigkeiten und bisherigen Lebensstellung entsprechen.
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Kann ich zwischen verschiedenen Überschussverwendungsarten wählen?
Sie können bei Vertragsabschluss zwischen den Überschussverwendungsarten Beitragsverrechnung und verzinsliche Ansammlung wählen. Bei der Beitragsverrechnung werden die erwirtschafteten Überschüsse zur Reduzierung der Beiträge verwendet. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die während der Beitragszahlungsdauer zugeteilten Überschüsse angesammelt und bei Ablauf oder im Todesfall steuerfrei ausgezahlt.
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Kann ich den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen?
Dafür gibt es bei der unserer BU-Versicherung die Nachversicherungsgarantie. Während Ihrer Versicherungszeit können Sie zu bestimmten Anlässen den Versicherungsschutz erhöhen - ohne erneute Gesundheitsprüfung! Diese Anlässe sind z. B. Heirat oder die Geburt eines Kindes oder eine Immobilienfinanzierung.
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Wann gilt Berufsunfähigkeit für Beamte?
Neben der bedingungsgemäßen Definition von Berufsunfähigkeit liegt Berufsunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit, auf Probe oder auf Widerruf, auch vor, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
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Gibt es auch eine Nachversicherungsgarantie für Beamte?
Auch als Beamter können Sie Ihren BU-Schutz ohne Gesundheitsprüfung an Ihre Bedürfnisse anpassen. Zum Beispiel, wenn Sie in die nächsthöhere Besoldungsgruppe aufsteigen. Oder wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis in ein sozialversicherungsrechtliches Anstellungsverhältnis wechseln. Wichtig: Das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst darf nicht medizinisch veranlasst sein.
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Gilt der Versicherungsschutz auch für Hausfrauen/-männer, Schüler und Studenten?
Die Tätigkeiten von Hausfrauen/-männern, Schülern und Studenten sehen wir ebenfalls als Beruf an und bieten im Fall einer Berufsunfähigkeit auch in diesen Berufen den vollen Versicherungsschutz in Form einer eine BU-Rente an.
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Was bedeutet Berufsunfähigkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Wenn Sie als Arbeitnehmer ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen können und eine Berufsunfähigkeit erleiden, müssen Sie mit einer Kündigung wegen Krankheit durch Ihren Arbeitgeber rechnen.
Arbeitnehmer erhalten in der Regel nur für bis zu sechs Wochen volle Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber. Sind Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben, zahlt die Krankenkasse so lange Krankengeld, bis Sie zurück in den Beruf können – allerdings maximal bis zur 78. Krankheitswoche (ca. 1,5 Jahre).
Danach bleiben für Sie als Arbeitnehmer nur noch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – die an sehr hohe Hürden gekoppelt sind.
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Kann ich mich gegen Berufsunfähigkeit über den Arbeitgeber absichern?
Eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge ist die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei schließt Ihr Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die Berufsunfähigkeitsversicherung ab, versicherte Person und Nutznießer sind aber Sie als Arbeitnehmer.
Für den Arbeitgeber ist das eine interessante Variante, denn die betriebliche Altersversorgung, z.B. als Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ein attraktives Angebot des Unternehmens an die Mitarbeiter.
Für Sie als Arbeitnehmer ist dies eine interessante Variante, denn mit einer Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos über den Arbeitgeber als Direktversicherung können Sie mit Ihren Beiträgen gleichzeitig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen.
Mehr zur BU über den Arbeitgeber
- Montag 08:30 - 18:00
- Dienstag 08:30 - 16:00
- Mittwoch 08:30 - 16:00
- Donnerstag 08:30 - 18:00
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