Leistungen
Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit privater Absicherung für den Pflegefall erkannt. Daher fördert er die Eigenvorsorge mit einer staatlich bezuschussten privaten Pflege-Zusatzversicherung - dem sog. "Pflege-Bahr". Auch bei R+V können Sie von dieser staatlichen Zulage profitieren. Lassen Sie Ihren staatlichen Zuschuss in den R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) einfließen.
- R+V-Leistungen deutlich über den gesetzlich vorgegebenen Mindestanforderungen
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Die Leistungen des R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) übersteigen das geforderte Mindestmaß: - R+V bietet schon in den Pflegegraden 2 bis 4 überdurchschnittliche prozentuale Leistungen
Pflegegrad
1Pflegegrad
2Pflegegrad
3Pflegegrad
4Pflegegrad
5Gesetzliche Mindestleistung* 10 % 20 % 30 % 40 % 100 % R+V-Pflege FörderBahr (PKB)* 10 % 30 % 70 % 100 % 100 % * jeweils in Prozent des vereinbarten Tagessatzes (mindestens 20 EUR/Tag bzw. 600 EUR/Monat in Pflegegrad 5).
- keine Wartezeit bei Pflegebedürftigkeit durch Unfälle
Bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit verzichtet R+V auf die 5-jährige Wartezeit. - Dynamik: Regelmäßige Erhöhung des Pflegetagegeldes
Der Versicherungsschutz ist dynamisch. Das bedeutet: Sofern kein Pflegefall eingetreten ist, wird das vereinbarte Pflegetagegeld alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen Inflationsrate, maximal um 10 %, erhöht.
- Leistung unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause von Pflegekräften und / oder von anderen Personen (z. B. Familienangehörige) gepflegt wird
Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld unabhängig davon, ob die Pflege stationär, zu Hause, durch die Familie oder Pflegekräfte erfolgt. - keine Kostennachweise erforderlich
Sie müssen uns keine Ausgaben nachweisen, denn Sie erhalten die vereinbarten Leistungen bei Pflegebedürftigkeit auf jeden Fall - unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) Leistungen erbringt.
Wer kann den R+V-Pflege FörderBahr abschließen?
Sie können mit dem R+V-Pflege FörderBahr vorsorgen und von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre alt,
- in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
- noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.
Werden für die Zeit vor Abschluss des R+V-Pflege FörderBahr rückwirkend Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erbracht, muss der Vertrag rückwirkend zum Beginn aufgehoben werden.
Weitere Absicherungsmöglichkeit: R+V-PflegeVorsorge
Unsere Empfehlung:
Für eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung im Pflegefall steht Ihnen neben dem R+V-Pflege FörderBahr die R+V-PflegeVorsorge zur Auswahl. Beide Produkte können jeweils für sich alleine oder auch in Kombination abgeschlossen werden – wie es für Sie am besten passt.
Die R+V-Pflegezusatzversicherungen ergänzen die Grundversorgung der gesetzlichen Pflegeversicherung und bieten einen Einkommens- und Vermögensschutz für Sie und Ihre Angehörigen.
Service-Hotlines
Service-Hotline zum Vertrag - 0800 533-1121*
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie besetzt.
Service-Hotline im Leistungsfall - 0800 533-1122*
Bei Fragen zur Leistung (z. B. Leistungsabrechnung oder Beitragsrückerstattung) können Sie sich montags bis freitags von 07:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr an uns wenden.
Per E-Mail erreichen Sie uns rund um die Uhr unter gesundheit@ruv.de.
* Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.
- Montag 09:00 - 17:00
- Dienstag 09:00 - 17:00
- Mittwoch 09:00 - 17:00
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